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Begründung zur Kontinuierlichkeitsordnung des Studentinnenrates

Begründung für die Kontinuierlichkeitsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Kontinuierlichkeitsordnung - StuRa-KontO) vom 30. Mai 2023

Teil Kontinuierlichkeit

 

Der Teil soll einleitend dazu dienen die Ausrichtung der Ordnung klar zu machen. Daher ist der Titel des Teils entsprechend dem Titel der Ordnung.

 

§ andauernde Belange

 

Der Paragraph soll regeln wie beim StuRa - ferner der Studentinnenschaft - mit andauernden Belangen umgegangen wird.
Als andauernde Belange wird betrachtet, was über die aktuelle Legislatur hinweg Bestand haben soll. Somit soll es solide ermöglicht sein, dass an die nachfolgende Legislatur Beschlusslagen übergeben (übertragen) werden.
Andauernde Belange, die sich nicht ohnehin durch Ordnungen ergeben, sollen als Bestandteil dieser Ordnung beschlossen - und damit übergeben - werden.

 

  1. Mit dem Absatz soll einleitend festgelegt werden, dass es keine (anderen) andauernden Beschlüsse geben kann. Es soll klargestellt werden, dass mit der Verabschiedung (Erlass) dieser Ordnung alle möglichen vorherigen andauernden Beschlüsse außer Kraft gesetzt sind. Wesentliches Ansinnen der Ordnung ist es nämlich, dass es neben den Ordnungen keine anderen - womöglich Neuen nicht einmal ersichtlichen - Beschlusslagen geben kann. Bisher ist es nämlich so, dass "plötzlich" "irgendwoher" "irgendein" Beschluss hervorgeholt werden kann, der angeblich noch Bestand hat. Das soll es nicht (mehr) geben können!

  2. Es wir die Verpflichtung konstruiert, dass nicht einfach "andauernde" Beschlüsse gefasst werden können. Andauernde Belange sollen sich ausschließlich durch eine Ordnung ergeben können. Im Übrigen kommt das Konstrukt mit der "andauernden Wirkung" aus einer früheren Fassung der Finanzordnung, die es bis heute (§ 11 Dauer der Gültigkeit von Finanzbeschlüssen (Anlage 1) Abs. 4 FO) gibt. Alles, was nicht bereits Bestandteil einer der anderen Ordnungen der Studentinnenschaft ist, soll in dieser KontO Platz finden können. Mit dem Wort neben konstruiert, dass Inhalte dieser Ordnung - also in der KontO - gegenüber den Inhalten anderer Ordnungen nachrangig (niederrangig) sind.

 

Teil eigene Arbeit

 

Der Teil "eigene Arbeit" wurde "redaktionell" erst durch den Beschluss Beschluss Rechenschaft ablegen soll der Anspruch sein müssen (2021-09-15) "eingeführt". Es fand sich kein anderer Teil, der geeignet erschien, um Inhalte dieser Art "Wie soll innerhalb der StuRa gearbeitet werden?" abzulegen.

Der Teil "eigene Arbeit" soll alle Inhalte beheimaten, die Ansprüche an die eigene Arbeit sind (und nicht ohnehin schon Gegenstand einer anderen Ordnung sind).

 

§ Rechenschaft von Ämtern

 

Beschluss Rechenschaft ablegen soll der Anspruch sein müssen (2021-09-15)

 

§ Pflicht für den Bericht zu Verwendung geplanter Einnahme und Ausgaben durch die jeweiligen Verantwortlichen

 

Beschluss Rechenschaft ablegen soll der Anspruch sein müssen (2021-09-15)

 

§ Arbeitsprogramm

 

Beschluss Arbeitsprogramm soll der Anspruch sein (21/22-01-0011)

 

Teil Zusammenarbeit

 

§ Mitgliedschaft

 

Mit Mitgliedschaft ist gemeint, wenn der StuRa direkt eine Möglichkeit nutzt gezielt Teil der Organisation zu werden, um sich so direkt wie möglich zur Organisation zu bekennen und entsprechende Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft anzutreten.

  1. Es gibt eine allgemeine Erklärung, wie es sich mit Mitgliedschaften vom StuRa - ferner der Studentinnenschaft - verhält.

    1Es wird erklärt, dass der StuRa das Recht hat sich zum Teil anderer Organisationen zu machen. Beispielsweise ist die Hochschule Mitglied der HRK oder beim DAAD, wie wir es als StuRa beim fzs oder auch beim DAAD sind.

    2Es wird der eigene Anspruch klargestellt, dass die Interessenlage der Studentinnen Gegenstand einer jeden Mitgliedschaft sein soll, beziehungsweise die Belange für Studentinnen gefördert werden.

    3Bei vielen Mitgliedschaften ergeben sich Mitgliedsbeiträge, die dann entsprechend andauernd auf den StuRa zukommen.

  2. Es gibt eine Auflistung aller Organisationen bei denen der StuRa - ferner die Studentinnenschaft - Mitglied ist. Es sollen - sofern bekannt - neben der Begründung auch "übliche" Beträge benannt werden können.

    • Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) als Mitglied gemäß § 28 SächHSFG und im Zweifelsfall auch Mitglieder der Finanzvereinbarung

      Der StuRa - ferner die Studentinnenschaft - ist gesetzmäßiges Mitglied von der KSS. Aber auch davon unabhängig bekennt sich der StuRa "freiwillig" zur Mitgliedschaft bei der KSS.

      Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) - im SächsHSFG als Konferenz Sächsischer Studentenräte bezeichnet - ist der gesetzliche Zusammenschluss der Studentinnenräte in Sachsen.

      Die KSS erfüllt Aufgaben, die der StuRa allein wohl kaum zu leisten vermag. Dazu gehört beispielsweise auch das Recht - ferner die Pflicht - zur Stellungnahme zu allen Belangen, die das Hochschulgesetz betreffen, was auch gesetzlich so gefasst ist. Aber schon allein der Erfahrungsaustausch zur Bewältigung der Aufgaben in der studentischen Selbstverwaltung und der Vertretung der Studentinnen an der Hochschule ist eine enorme Bereicherung. Dies gilt insbesondere bei der aktuellen sehr kollegialen Zusammenarbeit.

      Wenn wir uns als StuRa nicht nennenswert mit Arbeitskraft in die Landesstudierendenvertretung einbringen, dann sollten wir mindestens "den geforderten Obolus" leisten. Sollte sich im StuRa kein Mensch für die Vertretung in der KSS finden, dann soll es möglich sein, dass dennoch mindestens Beiträge gezahlt werden können ohne das Plenum "belästigen" zu müssen. Praktisch ist das eine "Aufklärung" an die nachfolgenden Legislaturen, dass das schon in Ordnung ist der Landesstudierendenvertretung "im Zweifelsfall" finanzielle Mittel bereitzustellen. (2021-10-04)

    • freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) als ordentliches Mitglied

      2013-05-41

      Der StuRa - ferner die Studentinnenschaft - ist freiwillig Mitglied vom fzs.

      Der freie student*innenschaften (fzs) ist ein Verein. (Kein Gesetz sieht eine konkrete Form einer oder mehrerer Bundesstudierendenvertretungen vor.)

      21/22-21-0250

    • Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)
      • Der StuRa - ferner die Studentinnenschaft - ist freiwillig Mitglied vom DAAD.
      • Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) ist ein Verein.
      • "Der DAAD wird als Verein von den deutschen Hochschulen und Studentinnen getragen." beschreibt sich der DAAD selbst. https://ssl.daad.de/de/der-daad/wer-wir-sind/organisation/gremien/#mi
      • Der Mitgliedsbeitrag im Jahr beträgt, wie für alle Studentinnenschaften, 50 € je Jahr. (Stand 2020)
      • Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) ist die entscheidenste Stelle zur bundesweiten Organisation für Incoming und Outgoing. Es können alle Hochschulen, die Mitglied bei der HRK sind, Mitglied (beim DAAD) werden. Zusätzlich können beim DAAD aber auch alle Studentinnrnschaften Mitglied werden.
      • Alljährlich gibt es eine Mitgliederversammlung. Zu der Mitgliederversammlung ist eine Vertretung vom StuRa für unsere Studentinnenschaft stimmberechtigt. Die Hochschule ist das im Übrigen auch.
      • Im Vorstand - mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern - sind (bundesweit) 4 Mitglieder als Vertretung der Studentinnen.
      • Auch im Kuratorium sind Mitglieder als Vertretung der Studentinnen.
      • Was genau der Mehrwert ist Mitglied vom DAAD zu sein ist unklar. Ja, da kann wer jährlich zur Mitgliederversammlung eine studentische Vertretung, neben der Hochschulen selbst, abstimmen.
      • Letztlich sind es jährlich 50 €, die als verkraftbar erscheinen, um beim DAAD mitbestimmen zu können und übliche Informationen zu erhalten.
    • Deutsches Jugendherbergswerk (DJH)

      • Wann auch immer (mutmaßlich zwischen 2007 und 2012) - wurde der StuRa Mitglied vom DJH.
    • Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)

      • Wann auch immer (mutmaßlich zwischen 2007 und 2012) - wurde der StuRa Mitglied vom ABS.
    • bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm)

      • Wann auch immer (mutmaßlich zwischen 2007 und 2012) - wurde der StuRa Mitglied vom bpm.
    • Förderverein HTW Dresden als juristische Person

    • Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) e.V.

    • Konferenz der GeodäsieStudierenden (KonGeoS)

    • Förderverein der Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) e.V.

  3. Es gibt eine Auflistung aller Organisationen bei denen der StuRa - ferner die Studentinnenschaft - nicht Mitglied ist.

    • freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)

 

§ Unterstützung

 

Mit Unterstützung ist gemeint, wenn sich der StuRa zu bestimmten Organisationen bekennen mag, die der StuRa untestützt, aber von denen der StuRa gern Unterstützung erfährt.["Der ganze Reis" ging los, als es einmal geklärt werden sollte von welche Organisationen "pauschal" immer Plakate im Z-Gebäude beim StuRa ausgehangen werden können, sodass sich Studentinnen zu Terminen oder Kampange informieren können.] Mit der Unterstützung soll der prinzipielle Zugang zur Infrastruktur einhergehen.

Solidarisieren und über dessen Wirken informieren!

 

  • studentische Interessenvertretung

    • Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)

    • freier zusammenschluss von student*innenschaften e.V. (fzs)

    • Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)

    • Studentischer Akkreditierungspool (Pool)

    • bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm)

    • Uebergebuehr e.V.

    • Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW)

    • Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e.V. (BdWi)

    • European Students’ Union (ESU)

    • International Students Movement (ISM)

  • studentisches Leben

    • Vereinigung Dresdner Studentenclubs e.V. (VDSC)

    • Gründungsschmiede HTW Dresden

    • Studentenwerk Dresden

      2021-08-12

  • weitere Interessenvertretung

    • DGB-Jugend (Deutscher Gewerkschaftsbund)

    • Stiftung Mitarbeit

    • Rote Hilfe e.V.

    • Mehr Demokratie e.V.

    • Amnesty International, insbesondere regional Bezirk Sachsen

    • Umverteilen! Stiftung für eine, solidarische Welt

    • Kulturbüro Sachsen

      2021-2s-09

    • Kulturbüro Dresden

      2021-2s-10

    • GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)

      21/22-12-0135

  • Antidiskriminierungskultur

    • Netzwerk für Demokratie und Courage

    • Let`s Fight White Pride

    • PRO ASYL

    • Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen

    • Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)

    • Amadeu Antonio Stiftung

    • Bürger.Courage e.V.

    • Landesarbeitsgemeinschaft politisch-kulturelle Bildung Sachsen e.V. (LAG pokuBi)

    • Netzwerk Tolerantes Sachsen (Förderverein Tolerantes Sachsen e.V.)

    • Bündnis „Sachsens Demokratie“

    • Internationalistisches Zentrum Dresden (IZ Dresden)

      2021-09-08

    • Bündnis Dresden Nazifrei

    • Initiative 2=2

    • Seebrücke, insbesondere Seebrücke Dresden

      2021-08-09

    • Mission Lifeline

      2021-08-09

    • United4Rescue

      2021-08-09

    • Sea Punks

      2021-08-09

    • malobeo (Dresden)

      2021-2s-08

  • Lebensweisen

    • Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC), insbesondere regional Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Dresden e.V.

    • AG SchLaU (bisher noch "Schwule und Lesben an der Uni") StuRa TU Dresden

    • Gerede e.V.

    • Tauschnetz Elbtal

    • abfallGUT Dresden e.V.

    • Umsonstladen Dresden

    • RepairCafé Dresden und Freital

    • Tafel Deutschland e. V., insbesondere regional TAFEL Dresden e.V.

    • (the food assembly) Marktschwärmer, insbesondere regional Dresden

    • Studenten bilden Schüler e.V.

    • Sukuma arts e.V.

    • offene Bühne Dresden

      2021-09-07

    • Zentralwerk (Dresden)

      2021-2s-11

    • dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.)

      21/22-12-0134

    • 404 Multigaming e.V.

      21/22-13-0142

    • INVITE Gaming e.V.

      22/23-07-011

  • Naturschutz

    • TU Umweltinitiative (tuuwi)

      2021-08-10

    • fridays for future (fff), insbesondere regional Fridays for Future Dresden

    • Extinction Rebellion (XR), insbesondere regional Ortsgruppe XR Dresden

    • DresdenZero

      2021-2s-04

  • Datenkultur

    • Freie Software und Freies Wissen Dresden (FSFW Dresden)

      Der
      Beschluss Unterstützung FSFW Dresden (2016-11-165) war wohl andauernd gemeint, wurde aber das wurde so nicht benannt.

      2021-08-12

      Die FSFW Dresden ist eine Hochschulgruppe an der TU Dresden.

      Wie der Name vermuten lässt, widmet sich die Gruppe dem Thema freie Software und freien Wissen.

      Einzelne Studentinnen unserer Hochschule bringen sich seit Anbeginn (gar vor 2014) in die Gruppe ein.

      Bereits wurden einige gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt.

      Inhaltlich ist die Überschneidung bei den Positionen der Gruppe FSFW Dresden den Bereiches Datenkultur (Referat Hochschulpolitik) beeindruckend groß, fast deckungsgleich.

    • Bits & Bäume, insbesondere regional Bits & Bäume Dresden

      2021-09-12

    • Netzbiotop Dresden e.V. (Chaos Computer Club Dresden (c3d2 (aka <<</>>)))

    • Chaos Computer Club e.V. (CCC)

    • Digitalcourage e.V.

    • Digitale Gesellschaft e.V.

    • Electronic Frontier Foundation (EFF)

    • Free Software Foundation (FSF)

    • Free Software Foundation Europe (FSFE)

    • European Digital Rights (EDRi)

    • Jabber University Network (JUNe)

    • GNU/Linux

    • FreeBSD

    • Wikipedia, Die freie Enzyklopädie

    • OpenStreetMap Foundation (OSMF)

    • WikiLeaks

    • xkcd

    • Förderverein Freie Netzwerke e. V. (Freifunk), insbesondere regional Freifunk Dresden e.V.

  • Berichterstattung

    • Campusradio Dresden e.V.

    • Independent Media Center (IMC), insbesondere regional Indymedia

    • Alternative Dresden News (addn)

    • terminal dresden

    • content e.V. (kanalB)

    • Radio-Initiative Dresden e.V. (coloRadio)

    • Netzpolitik e.V. (netzpolitik.org)

      2021-09-13

  • Veranstaltungskultur

    • (AZ Conni) Jugendtanz

    • Tolerave e.V.

    • Hedonistischen Internationale

 

Teil Forderungen

 

§ Forderungen

 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben erarbeitet der StuRa hochschulpolitische Positionen und Forderungen. Sie werden an die entsprechenden verantwortlichen Stellen weitergeleitet und für die Dauer ihrer Relevanz in dieser Ordnung festgehalten.

 

§ mehr Transparenz in den Senatskommissionen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 2013-30-12 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2013/nach-der-letzten-sitzung-stura-2013/antraege/mehr-transparenz-in-den-senatskommssionen . Sie wurde im Rahmen der Erstellung der KontO sprachlich aufgearbeitet.
Für die Vorbereitung der Sitzungen der Senatskommissionen müssen die Sitzungsunterlagen der jeweiligen Sitzung für die studentischen Mitglieder leicht zugänglich sein. Da die dort behandelten Gegenstände auch die Studentinnenschaft betreffen, sollen sie ebenfalls die Sitzungsunterlagen einsehen können und sich bei Bedarf an ihre Vertretung wenden können.

 

§ ökologische Mensen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 2013-25-01 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2013/4.-sitzung-stura-2013/antraege/positionspapier-fuer-soziale-und-umweltgerechte-mensen.
Unsere Ernährungsweise ist ein essentieller Baustein für einen umweltsensiblen Lebensstil. Der StuRa schließt sich daher den Forderungen für soziale und umweltgerechte Mensen an.
Grundsätzlich wird sich nur den Inhalten vom Positionspapier bekannt. Jedoch ist anzunehmen, dass sich auch zu möglichen Wirken von Aktiven für diese Forderungen bekannt wird.

 

§ Anzahl der Prüfungsleistungen pro Semester in den Musterstudien- und -prüfungsordnungen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 2012-05-09 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/12.-sitzung-stura-2012/antraege/anzahl-von-pruefungsleistungen-je-semester-in-der-musterstudien-und-pruefungsordnung.
Um eine sinnvolle Arbeitsbelastung der Studentinnen je Semester zu gewährleisten, fordert der StuRa eine Begrenzung von Prüfungsleistung während des gesamten Semesters und speziell für den Prüfungsabschnitt.
Um Einheitlichkeit bei allen Studiengängen sicherzustellen, sollen die maximal zulässigen Prüfungsleistungen in den Musterprüfungs- und -studienordnungen aufgenommen werden.

 

§ Arbeitsaufwand in Zeitstunden je Leistungspunkt

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 2012-05-08 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/12.-sitzung-stura-2012.
Im Rahmen der Modularisierung von Prüfungsleistungen auf Grund des europaweiten Bologna-Prozesses können Hochschulen und Universitäten entscheiden wie hoch der workload für das Erlangen eines Leistungspunktes sein soll. Der Arbeitsaufwand kann zwischen 25h und 30h je Leistungspunkt betragen. Der StuRa fordert, dass für die Sicherstellung von Studierbarkeit der workload nicht mehr als 25 h betragen sollte.

 

§ Entgeltlose Nutzung vom Beachvolleyballplatz unserer HTW Dresden durch Studentinnen und grundsätzliche Kritik an der Erhebung von Gebühren beim Hochschulsport

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 2012-118 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/15.-sitzung-stura-2012/antraege/entgelt-fuer-die-nutzung-des-beachvolleyballplatzes. Sie wurde im Rahmen der Erstellung der KontO sprachlich aufgearbeitet.

Auch zum Zeitpunkt der Erstellung der KontO (2021) wurden aktuell "Beiträge" erhoben. https://www2.htw-dresden.de/~sport/site/index.php/sportarten/beachvolleyball

  1. Die Errichtung vom Beachvolleyballplatz erfolgte maßgeblich mit Mitteln der Studentinnenschaft.

  2. Am Rande soll klargestellt werden, dass sich die Forderung nicht nur auf die Nutzung vom Beachvolleyballplatz bezieht oder gar im Umkehrschluss behauptet werden könnte, dass Gebühren an anderer Stelle begrüßt werden würden.

    1. Grundsätzlich meint hierbei, dass es Abweichungen geben kann. Etwa bei Sportarten, bei denen ein enormer finanzieller Aufwand entsteht - beispielsweise Reise ins Skilager - können selbstverständlich entsprechende Beiträge (Gebühren) erhoben werden.

    2. Es wird herausgestellt, dass der Zugang zu Angeboten beim Hochschulsport bestmöglich unabhängig der Mitgliedergruppe (Hochschulleherinnen, Mitarbeiterinnen, Studentinnen) sein soll, insbesondere was was finanzielle Hürden betrifft.

 

§ Beginn vom Wintersemester mit dem Oktober

 

Beschluss (2021-08-20) Das Wintersemester soll tatsächlich erst mit dem Oktober beginnen!

 

Das Wintersemester beginnt grundsätzlich mit dem September des Jahres. Das gilt aber anscheinend nicht für Studierende im ersten Semester. Da beginnt das Wintersemester angeblich im Oktober. Das erscheint "unrichtig".

  • 1 Monat Semesterticket (189 € · 1.000 · (1 Monat : 6 Monate) = 31.500 €)
  • 1 Monat weniger Anspruch beim BAföG (Senkung der Förderungshöchstdauer), und ähnliches
  • 1 Monat weniger Zeit, um das Studium ordnungsgemäß abzuschließen (Erhöhung der Anzahl von Semestern bei der Studiendauer, wenn das Studium im September abgeschlossen wird)
    • (auch unnötig schlechter Wert unserer Hochschule zur Einhaltung und Überschreitung der Regelstudienzeit)
    • "unschönerer" Studienerfolg (insbesondere obwohl genau die Studiendauer von 36, 42 oder 48 Monaten eingehalten wurde wäre)
    • Erhebung von Langzeitstudiengebühren

Dem StuRa erscheint es relativ egal, ob

  • beim Wintersemester ein Monat am Anfang abgeschnitten wird, das dann beim Sommersemester angehangen wird oder
    • Das Wintersemester wären dann 5 Monate und das Sommersemester wären dann 7 Monate lang. (Beispielsweise die Palucca Hochschule für Tanz Dresden, macht das (auch) so.)
  • das Sommersemester um einen Monat verschoben wird.

Im Zweifelsfall entscheidet sich der StuRa für die Anpassung der Formalia an die Realitäten, also die Einkürzung vom Wintersemester. Dabei würde die längere vorlesungsfreie Zeit im Sommer erhalten bleiben, was zur Absolvierung vom Praktikum, das Geld verdienen, das Sammeln von zeitintensiven Erlebnissen der Freizeit oder dem Nachgehen von anderweitigen Verpflichtungen auf Dauer ermöglicht. Im Übrigen würde das mutmaßlich auch die verwaltungsorganisatorische Änderung vergleichsweise geringer halten.

Mutmaßlich sollen die neuen Studierenden bisher auch - obwohl das Semester regulär schon im September begonnen hat (und sie auch schon das Semesterticket bezahlen müssen und nutzen können) - im September auch noch nicht immatrikuliert sein, da so die Erhebung von Studiengebühren für die Einführungskurse (Mathematik & Co) durch die Hochschule schwierig wäre und so nicht angeboten werden könnten.

 

§ freie Software und freies Wissen

 

2021-08-12 

Inhaltlich ist die Überschneidung bei den Positionen der Gruppe FSFW Dresden den Bereiches Datenkultur (Referat Hochschulpolitik) beeindruckend groß, fast deckungsgleich.

 

§ Lernwoche vor dem Prüfungsabschnitt

 

2021-09-09

Es soll vor dem Prüfungsabschnitt eine Woche "Pause" von Lehrveranstaltungen geben. Die Woche soll (ausschließlich) der Prüfungsvorbereitung dienen.

 

§ PAB als Lernraum zur Prüfungsvorbereitung

 

2021-09-10

Unsere Hochschule verfügt über den großen Raum PAB unmittelbar im Eingangsbereich vom Z-Gebäude.

In der Zeit der Prüfungsvorbereitung soll er ausschließlich den Studierenden zur Prüfungsvorbereitung dienen. Die Verwendung dieses Raumes in diesen lernintensiven Zeiten zu anderen Zwecken brüskiert die Daseinsberechtigung der Hochschule. Anders würde es sich verhalten, wenn übermäßig andere Lernräume zur Verfügung stehen würden.

Mit der Forderung geht einher, dass die Hochschulverwaltung die Möglichkeit zum Studieren im Rahmen der Prüfungsvorbereitung auch geeignet ihren (uns) Studierenden als solchen ausweist.

 

§ alltäglicher Zugang zur Hochschule

 

2021-09-11

Unsere Hochschule ist teilweise - etwa ganztägig zum Sonntag - "geschlossen". w00t?

Mutmaßlich basiert die Logik zur Öffnung - ferner Schließung - auf die Beschränkung, dass die Hochschule nur geöffnet ist, wenn Lehrveranstaltungen stattfinden. Einen wesentlichen Anteil des Studium macht aber eben die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen aus.

Die Hochschule soll sich als Ort des Studierens (Lernens) verstehen. Eine Schließung der Hochschule außerhalb der Lehrveranstaltungen bildet aber eher das Verständnis ab, dass die Hochschule ein Ort des Lehrens (Belehrt werdens) ist. Das erscheint "verbesserbar".

Wer morgens 03:30 zum Studieren an die Hochschule kommen will, soll einen Ort für das Selbststudium finden können. Im Übrigen gilt das insbesondere im Prüfungsabschnitt.

 

§ vielfältige Zusammensetzung der Vertretung der Studentinnen im Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden

 

2021-09-14

 

§ Beginn von Prüfungen nach Sonnenaufgang

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 2021-1s-09 https:/www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/1s/forderung-fuer-den-beginn-von-pruefungen-nach-dem-sonnenaufgang.

Die Leistungsfähigkeit beim "Aufstehen in der Nacht" sorgt unnötig für Probleme und Leistungsunterschiede Kraft "Körperlichkeit".

 

§ Bereitstellung Vorlagen zu wissenschaftlichen Arbeiten

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-02-0018 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/2/0018.

Wer die Vorlage standardgemäß verwendet soll ein perfektes Ergebnis, insbesondere auch hinsichtlich der Bewertung der Form, erzielen.

 

§ Wir Studierenden zahlen gern den Fahrradverleih der Stadt Dresden, NOT

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 2021-1s-10 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/1s/wir-studierenden-zahlen-gern-den-fahrradverleih-der-stadt-dresden-not.

Der Fahrradverleih der Dresdner Verkehrsbetriebe wurde ohne weitere Kosten in den Tarif der Monatskarte aufgenommen. Anstatt das Angebot gleichermaßen in die Konditionen des Semestertickets aufzunehmen, wurde ein Preis verlangt, der dem doppelten Betrag des bisherig genutzten Fahrradverleihunternehmens entsprach. Der StuRa empfindet es als ungerecht und ungerechtfertigt, die Studierenden das neue Angebot der DVB finanzieren zu lassen und fordert deswegen, dass Studierende genauso behandelt werden wie Kund:innen der Abo-Monatskarte.

 

§ Abschaffung des ärztlichen Attests

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-10-0111 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/10/0111.

Jeder Studierende, der innerhalb einer Woche vor einem Prüfungstermin krank wird, benötigt ein ärztliches Attest, um noch von der Prüfung zurücktreten zu können und den Versuch beizubehalten. Dieses Attest kostet bis zu 30 € und ist abhängig von der Gunst der jeweiligen Ärztin. Diese willkürliche Forderung nach einem Attest ist schlicht falsch und das Ansinnen, dass nur der Prüfungsausschuss entscheiden kann, ob eine Krankheit als rechtmäßige Abmeldung zählt, ist anmaßend. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte als üblicher Nachweis ausreichen.

 

§ Kosten für das ärztliche Attest solidarisch tragen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-10-0110 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/10/0110.

Jede Studierende, die innerhalb einer Woche vor einem Prüfungstermin krank wird, benötigt ein ärztliches Attest, um noch von der Prüfung zurücktreten zu können und den Versuch beizubehalten. Dieses Attest kostet bis zu 30 € und ist abhängig von der Gunst des jeweiligen Arztes. Diese Kosten können abschreckend auf kranke Studierende wirken, die sich dann entweder nicht von einer Prüfung abmelden und den Fehlversuch hinnehmen oder sich krank zur Prüfung schleppen. Dem sollten wir als StuRa entgegenwirken und eine Möglichkeit schaffen, die Gebühren als solidarische Gemeinschaft (wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe unter uns Studierenden) zu übernehmen.

 

§ konsilidierte Fassungen von Ordnungen fürs Studium

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-12-0130 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/12/forderung-konsolidierte-fassungen-der-ordnungen-fuers-studium.

Es ist unnötig nervig, dass Studierende, die sich einmal ihre Studien- und Prüfungsordnung anschauen wollen, eine Stammfassung und dann womöglich die betreffende sogenannte Änderungssatzungen heranziehen müssen. Besonders unangenehm wird es, wenn nicht nur eine, sondern gleich mehrere Änderungssatzungen für eine Ordnung bestehen. Für jede mögliche Versionen der Studien- und Prüfungsordnung - und auch andere fürs Studium wichtige Dokumente - soll es eine konsilidierte Fassung geben. Dabei soll eindeutig erkennbar werden, für welchen Jahrgang welche Version (Fassung) gilt.

 

§ Transparenz zur Dienstberatung vom Rektorat mit den Dekanaten

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-12-0132 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/12/0132.

Es gibt die "abgeschottete" sogenannte Dekan:innenrunde. Dabei handelt es sich weniger um ein Zusammenkommen der Dekanate, um sich abzustimmen, sondern eher um eine "Dienstberatung" vom Rektorat her, um Dekan:innen darüber zu informieren, was das Rektorat plant und anweist. Das Rektorat verweigert dem StuRa den Einblick zu diesen "Beratungsrunden". Dem StuRa sollen somit bewusst hochschulinterne Belange, die die Studierenden betreffen, vorenthalten werden. Das ist nicht in Ordnung! Gar stellt es sich nicht selten so dar, dass angeblich eine Meinungsbildung in gewissen Angelegenheiten in der (aus studentischer Perspektive) ominösen Runde stattfindet. Oftmals ist davon auch im Senat zu hören, wenn Anträge abgestimmt werden sollen, die als "alternativlos" dargestellt werden, da sie schon so mit den Dekan:innen beraten worden wären. Die studentische Vertretung - aber auch andere für die Vertretung in den Organen der Hochschule - war dabei nicht beteiligt und hatte keine Möglichkeit der Mitwirkung zur Einbringung der Interessen der Mitgliedergruppe. Das ist problematisch. Der StuRa fordert den Zugang zu allen Informationen, die die Belange von Studierenden in hochschulinternen und hochschulpolitischen Zusammenhängen betreffen können. Darauf - im Sinne einer guten Zusammenarbeit auf Augenhöhe - (2022-03-04 beim Gespräch mit dem Rektorat) angesprochen, wurde einfach massiv abgeblockt. Jedoch "auf Nachfragen" bekommt der StuRa "auch Informationen". Als ersten Schritt sollte das Rektorat dem StuRa die zu den "Sitzungen" ohnehin erstellten Dokumente, wie Präsentation (Vorbereitung) und Protokoll (Nachbereitung) zumindest bereitstellen.

 

§ dgti-Ergänzungsausweis

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-12-0133 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/12/0133.

Der StuRa glaubt, dass es - insbesondere auch fürs Studieren - wichtig ist, sich als Individuum anerkannt zu fühlen, insbesondere auch, wenn wer sich - nicht selbstbestimmt - nicht in einem binären (heteronormativen) Raster wiederfinden kann.

 

§ Tischtennisplatte auf dem Hauptcampus

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-17-0189 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/17/0189.

Dem Hauptcampus fehlen Möglichkeiten sich gemeinsam sportlich zu betätigen, weswegen eine fest installierte Tischtennisplatte errichtet werden soll.

 

§ kostenlose Hygieneprodukte für Menstruierende

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-17-0192 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/17/0192.

Den Studierenden sollen Menstruationsprodukte (Binden und Tampons) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das setzt ein Zeichen für Gleichberechtigung und Akzeptanz. Realisierbar wäre das zum Beispiel mit Spender-Automaten in den (Damen)Toiletten, die regelmäßig mit Binden und Tampons befüllt werden. Es werden dadurch Kosten für die Hochschule - ferner den Freistaat Sachsen - verursacht. Ähnliche geartete Produkte - etwa Toilettenpapier - sind selbstverständlich, bei Binden und Tampons sollte das auch der Fall sein. Vorzugsweise sollen Bio-Produkte verwendet werden.

 

§ Bereitstellung von Netzwerk an mindestens jedem zweiten Netzwerkanschluss in allen Arbeitsräumen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-16-0179 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0179.

In einem Arbeitsraum gibt es beispielweise sechs Netzwerkanschlüsse. Einer der Anschlüsse davon ist üblicher Weise für VoIP bereits verwendet. Aber nur zwei weitere Anschlüsse haben Netzwerk (Internet mit DHCP). Mindestens ein weiterer Anschluss sollte im Raum mit Netzwerk bereitgestellt werden.

 

§ Angebot für Prüfungen in jedem Semester für alle Prüfungsarten (auch Alternative Prüfungsleistungen)

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-16-0174 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0174.

Mündliche und schriftliche Prüfungen werden an unserer Hochschule jedes Semester angeboten. Jedoch besteht das Angebot nicht für alle anderen Arten von Prüfungsleistung. Das wünschen wir anders.

Es ist uns bewusst, dass es Ausnahmen gibt. Vom Grundsatz (jedes Semester eine Alternative Prüfungsleistung oder Prüfungsvorleistung anzubieten) kann abgewichen werden. Ein Verfahren, dass die Prüferin durch eine Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss die fehlende Abnahme einer Prüfungsleistung erklärt, erscheint vorstellbar. Die Erklärung sollte begründet sein und auch den Studierenden bekannt gemacht werden.

 

§ Möglichkeit eines begründeten Widerspruchs bei Prüfungen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-16-0175 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0175.

Es mangelt an einer angemessenen Frist für das Recht auf Einsicht in die Prüfung, sodass gewährleistet werden kann auch fristgemäß gegen das bekanntgegebene Prüfungsergebnis in (begründeten) Widerspruch zu gehen.

Letztlich - wie auch immer vom Verfahren oder ähnlichen organisiert - soll es unmöglich sein, dass die Frist für einen Widerspruch abläuft, ohne Gelegenheit gehabt zu haben die Prüfung sich - oder gar zur anwaltlichen Beratung - angeschaut haben zu können.

Wenn unsere Frist zum Einreichen eines Widerspruch so kurz ist, so soll die Frist zur Gewährung der beantragten Einsicht wesentlich kürzer sein. Es erscheint gut vorstellbar, dass die Frist zum Widerspruch ab der Beantragung der Einsicht bis zur Einsicht ruht. Auch eine "Wiedereinsetzung" der Frist oder ähnliches könnten Lösungen sein.

Das Rektorat soll bitte einen geeigneten (praktikablen) Vorschlag zur Behebung des bestehenden Dilemmas erarbeiten.

Es soll eine ausführliche Begründung durch den Ausschuss Inhaltliches erfolgen.

 

§ Möglichkeit zur Verbesserung von Prüfungsleistungen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-16-0177 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0177.

Es soll ermöglicht werden, dass bereits bestandene Prüfungen mindestens einmalig verbessert werden. Der Wunsch auf Verbesserung wird beim Prüfungsamt beantragt und es soll der bessere Versuch zählen.

Bekannterweise bildet nicht jeder Prüfungsversuch das wahrhaftige Leistungsvermögen ab. "Ich war besser als möglich" kann versehentlich - etwa wegen der Tagesform und anderen Umständen - nicht passieren. "Ich war schlechter als möglich" kann passieren. Da "im Wettbewerb" nicht nur bestanden und nicht bestanden die zählbaren Ergebnisse sind, soll die Möglichkeit zur Verbesserung eingeräumt werden. Im Sinne "des Wettbewerbes" mit anderen Hochschulen - insbesondere aus anderen Ländern - haben wir einen Nachteil, gegenüber anderen Absolventinnen.

Auch - die übliche Debatte - "Ich habe im ersten Versuch gerade mit Mühe und Not bestanden. Andere, die im ersten Versuch nicht bestanden haben, erzielten beim zweiten Versuch ein wesentlich besseres Ergebnis, da sie die Art und Weise der Prüfung bereits kannten." kennen wohl alle.

Es soll eine ausführliche Begründung durch den Ausschuss Inhaltliches erfolgen.

 

§ Möglichkeit für mündliche Prüfung bei zweiter Wiederholungsprüfung

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-16-0178 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/16/0178.

Die Forderung ist inspiriert durch die Kenntnis, dass diese Möglichkeit beim Studium an andere Hochschulen besteht.

Grundsätzlich erscheint es zeitgemäß, dass erworbene Kompetenzen mit unterschiedlichen Prüfungsformen abgeprüft werden.

Es soll das Recht geschaffen werden, dass wenn - durch das Nichtbestehen von zwei Versuchen offensichtlich - die schriftliche Prüfungsform nicht erfolgreich war, eine andere Prüfungsform angeboten wird.

Prüferinnen habe bei einer mündlichen Prüfung die Möglichkeit die Zuprüfende individueller prüfen zu können.

Es soll eine ausführliche Begründung durch den Ausschuss Inhaltliches erfolgen.

 

§ BAföG-Anspruch für Erstis bereits ab Beginn des Semesters, auch im September

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 21/22-21-0253 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/21/0253.

Grundsätzlich gab es "das Problem", dass die normalen Lehrveranstaltungen im Wintersemester erst zu Beginn des Oktobers begannen, jedoch das Semester bereits im September begann. Das Ende des Studienbetriebs im Juli im Sommersemester stellt - da es am Ende des Semester liegt - kein Problem dar.

Aus Sicht des BAföG-Amtes wurde die Berechtigung zum Erhalt von BAföG (für Studierende unserer HTW Dresden) stets in Frage gestellt.

Besonders unangenehm betroffen sind alle Studentinnen, die - etwa nach Abschluss des Bachelor im Sommersemester an unserer Hochschule - für einen Monat (September) "alles verlieren", im Sinne des Status als Studentin, da sie vermeintlich nicht immatrikuliert sind.

Das Problem wurde 2022 versucht durch eine Anpassung der Studienorganisation zu beheben. Das endete aktuell damit, dass für Veranstaltungen im September eine Bescheinigung der Teilnahme durch die Hochschule erfolgen soll.

 

§ Abschaffung automatischer Anmeldung zu Prüfungen

 

Die Positionierung basiert auf dem Beschluss 22/23-07-009 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/7/antraege/009.

 

§ aktive Anmeldung zu Prüfungen richtig ausgestalten

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 22/23-07-010 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/7/antraege/010.

 

§ Erhalt der Bereitstellung von Prüfungen in jedem Prüfungsabschnitt in jedem Semester

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 22/23-10-007 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/10/antraege/007.

 

§ Einführung eines Orientierungsstudiums

 

Die Positionierung basiert auf dem Beschluss 22/23-12-018 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/12/antraege/018.

 

§ Veranstaltung zum Kennenlernen der Hochschule für alle Studierenden

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 22/23-13-006 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/13/antraege/006.

 

§ Wahlmodul zu Aufgaben der Selbstverwaltung an Hochschulen und Qualität an der Hochschule für alle Studierenden

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 22/23-13-007 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/13/antraege/007.

 

§ ständige Bereitstellung der Sonderbuchungskennzeichen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 22/23-13-008 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/13/antraege/008.

 

§ Verbesserung des Fußverkehrs

 

Die Forderungen basieren auf dem Beschlüssen 22/23-16-007 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/16/antraege/007 und 22/23-16-011 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/16/antraege/011.


§ frei gestaltbarer Anteil vom Studium 


Die Forderung basiert auf dem Beschluss 22/23-21-003 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/21/antraege/003


§ stets unverzüglicher Anpassung vom Stundensatz der Vergütung für WHK

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 22/23-13-004 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/13/antraege/004.


§ Beteiligung aller Mitgliedergruppen bei allen Kommissionen und Ausschüssen

 

Die Forderung basiert auf dem Beschluss 22/23-13-005 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/13/antraege/005.



 

Teil Verwaltung

 

Innerhalb der studentischen Selbstverwaltung existieren besondere lang- oder mittelfristig andauernde Prozesse. Zur Bewältigung dieser Aufgaben werden diese in dieser Ordnung festgehalten. Der Unterschied zwischen dem Teil Verwaltung und dem Teil Finanzen ist, dass beim Teil Verwaltung keine wiederkehrenden Kosten entstehen. Einmalige Kosten können jedoch auch durch den Teil Verwaltung entstehen, die aber auch zu benennen sind.

 

§ Verwaltung

 

§ Aufstellen und Betreuung einer Bücherzelle


2018-16-174: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/16/antraege/betreuung-buecherzelle

 

Eine Bücherzelle ist eine Telefonzelle, die durch upcycling einen neuen Nutzen erhält, frei zugänglich ist und dem Austausch von Büchern dient.
Der StuRa verpflichtet sich zum Aufstellen also dem Aufbau einer Bücherzelle und diese entsprechend auszustatten. Ein möglicher Abbau ist dabei von der Hochschule zu realisieren.
Des Weiteren ist die Hochschule für eine eventuelle Instandsetzung zuständig, wobei sich der StuRa um den Erhalt des Betriebes zu bemühen hat.
Es obliegt dem Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation die Bücherzelle aufzubauen und der Betrieb wird an den Referat Hochschulpolitik übergeben.

 

§ Schaffung von bis zu 4 weiterer Teilzeitstellen als Angestellte des StuRa


2012-23-17: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/23.-sitzung-stura-2012/antraege/schaffung-von-bis-zu-4-weiterer-teilzeitstellen-als-angestellte-des-stura

Es sollen vier Teilzeitstellen geschaffen werden, um die Aufgaben der Studentinnenschaft zu bewältigen, den Verpflichtungen einer Teilkörperschaft öffentlichen Rechts nachzukommen, Kontinuität zu gewährleisten und den Service des Studentinnenrats qualitativ und quantitativ zu erhöhen.
Entgeltgruppen können varieren und sollen je nach Anforderung zwischen E5 - E13 liegen.

 

§ Zeichnungsberechtigung unserer Angestellten

 

§ Berechtigung für übliche Geschäfte beim Konto für Angestellte

 

2015-11-226: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/11./antraege/zeichnungsberechtigung-angestellte

(umformuliert)

Die Angestellte soll extern als B-Zeichnung eingesetzt werden, intern ist diese nicht zeichnungsberechtigt, sondern erhält die Berechtigung, mit einer entsprechenden Karte Kontoauszüge zu empfangen und Bargeld aus- oder einzuzahlen.

 

Angestellten soll dahingehend Berechtigungen organisiert werden, um auf Weisung übliche Vorgänge zum Bankkonto erledigen zu können.
Beispielsweise soll es möglich sein, dass Angestellte Bargeld einzahlen gehen, um die Obergrenze an finanziellen Mitteln im StuRa (vor Ort) einhalten zu können. (Das gilt insbesondere, wenn andere Berechtigte den Weg oder Vorgang nicht selbst erledigen können.) Aber auch das triviale Erhalten von Kontoauszügen soll Angestellten möglich sein, sodass sie dies erledigen können dürfen.
Insbesondere die Sachbearbeitung Finanzen & Service soll die Berechtigung erhalten.
Im Übrigen könnte diese Reglung auch gern ersatzweise in die Finanzordnung oder anderen passende Ordnung übernommen werden.

 

§ Kommentarfunktion für Anträge

 

2012-034: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/3.-sitzung-stura-2012/antraege/kommentarfunktion-fuer-antraege

(umformuliert)

Die Kommentarfunktion auf der Website des StuRa soll für jeden Antrag eingeschaltet sein, um zu gewährleisten, dass Mitglieder des Studentinnenrats auch bei Nichtteilnahme an der Sitzung darüber diskutieren können, um gegebenenfalls Anträge dazu zu stellen.

 

Anträge zu Sitzungen werden üblicher Weise auf der Website des StuRa eingetragen. Die Website verfügt über die Funktionalität zum Kommentieren, die standardmäßig (beim neuen Erstellen) eines Artikels ausgeschaltet ist. Für Artikel (Seiten), die ein Antrag sind, soll die Funktion jedoch stets angeschaltet sein.

Besipielsweise soll es mit der Kommentarfunktion gewährleistet sein, dass Mitglieder des Studentinnenrats auch bei Nichtteilnahme an der Sitzung darüber diskutieren können, um gegebenenfalls Anträge dazu zu stellen.
Im Übrigen könnte diese Reglung auch gern ersatzweise in die Geschäftsordnung oder anderen passende Ordnung übernommen werden.

 

§ Umzug Domains

 

(killed)

 

§ Rechenschaft von Ämtern

 

Die vermeintliche Selbstverständlichkeit, die sich auch klar aus der StuRa-GrundO und ihrer Begründung ergibt, ist noch einmal klarstellend aufgenommen.
Also spätestens nach dem Ende von einem jeden Quartal sollte da eine Art Rechenschaftbericht kommen. Bis auf begründete Ausnahmefälle, soll der Bericht textlich - sodass darauf auch schon bei der Einladung zu einer Sitzung vom Plenum verweisen werden kann - abgefasst sein.

Mal häßlich hart nachgetreten: Wer dem nicht nachkommt soll unverzüglich abgewählt werden.

 

§ Pflicht für den Bericht zu Verwendung geplanter Einnahme und Ausgaben durch die jeweiligen Verantwortlichen

 

20.10.2015: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/11./antraege/rechenschaft
Achtung da gabs mal ein SchmankerlvomRank:
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/4/antraege/aufhebung-beschluss-2015-11-225

 

Die Innenrevision fordert zum Jahresabschluss einen Bericht über die Verwendung der studentischen Gelder. Dabei wird gefordert, dass über jede Kostenstelle (etwa die einzelnen Referate oder der Vorstand) zu der geleistet Arbeit und den geflossenen Mitteln Stellung bezogen wird. Selbst wenn keine Ausgaben erfolgten, muss eine Rechtfertigung erfolgen, weshalb im Haushaltsplan ein entsprechendes Budget vorgesehen und nicht benötigt wurde. Alle, die für Teile des Haushalthaltes verantwortlich waren sollen ihren Teil dazu beitragen.
Der Bericht ist dem StuRa, insbesondere der haushaltplanverantwortlichen Person, unverzüglich zugänglich zu machen.

 

§ Ende Sitzungen Plenum

killed by 2021-08-05

 

26.03.18 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/4/antraege/ende-sitzungen-plenum

 

Um einen zügigen und ergebisnorientierten Sitzungsablauf zu gewährleisten enden die Sitzungen des Plenums um 22:00 Uhr. Dem Plenum sollte dennoch die Möglichkeit offen stehen, durch einen Beschluss die Sitzung fortzuführen. Dabei soll es sich zwischen der Variante "Fortführung der Sitzung mit der Möglichkeit Anträge abzustimmen" und "Fortführung der Sitzung ohne der Möglichkeit Anträge abzustimmen" entscheiden können.
Im Übrigen könnte diese Reglung auch gern ersatzweise in die Geschäftsordnung oder anderen passende Ordnung übernommen werden.

 

§ Möglichkeit zur Feststellung des operativen Geschäftes durch das Referatskollegium


???? Wo ist denn geregelt, dass es das RK gibt und was es so macht ?????
den §Referatskollegium kann ich in der StuRa-Grundordnung von Nov. 2020 nicht finden?
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2013/5.-sitzung-stura-2013/informationen/moeglichkeit-zur-feststellung-des-operativen-geschaeftes-durch-das-referatskollegium

 

§ Verwendung zeitgemäßer geschlechtersensibler Sprache

 

2021-08-14

Es handelt sich um das grundsätzliche Bekenntnis zum zeitgemäßen Anspruch, dass geschlechtersenible Sprache verwendet wird. Auch zuvor passierte des bereits üblicher Weise, war jedoch nie klar "ordentlich" belegbar.

Für Ordnungen ist durch dir Reglung gemäß § XXZ besteht bereits eine eindeutige Reglung. Im Übrigen fußte die Verwendung geschlechtersensibler Sprache früher (vor 2020) wohl einfach auf der bewussten Distanzierung vom generischen Maskulinum durch die Beidnennung in den Ordnungen.

 

  1. Es wird der Grundsatz definiert, dass der StuRa auf die verwendete Sprache - insbesondere auch nach außen - hinsichtlich der Vielfalt von Geschlechtern achtet. Es handelt sich praktisch um eine Selbstverpflichtung.

  2. Neben dem theoretischen (politischen) Grundsatz möchte der StuRa aber auch konkrete Handeln ermöglichen.

    1Einleitend wird klargestellt, was im Zweifelsfall an Variation der geschlechtersen Sprache verwendet werden kann. Es wird die Verwendung vom Gendern mit Doppelpunkt empfohlen. Dabei handelt es sich wohl um die gegenwärtig zeitgemäßeste Form.

    2Aber beim StuRa soll es keine zwangsläufige Form beim Gendern geben. Wenn es Menschen gibt, die aus Überzeugung andere Formen verwendenen wollen, so ist das auch in Ordnung. Im Übrigen wäre es ohnehin höchst schwierig, dass der StuRa sein über Jahre gewachsenen Inhalte "sofort" ändert. Andere Formen könnten beispielsweise Binnen-I, Sternchen, das generisches Feminium, aber auch das Partizip sein.

    3Abschließend wird, bezugnehmend auf den Grundsatz, noch einmal klagestellt, dass das generische Maskulinum keine Form der geschlechtersensiblen Sprache ist  Gar ist es das grundlegende Problem in der Sprache. Im Übrigen wird auch "der Studierende" (Benennung des Maskulinums im Partizip) als generische Maskulinum betrachtet, wie es seitens der Hochschule und ihren Ordnungen häufig gebraucht wird.

 

§ Umsetzung und Betrieb Beachvolleyballplätze Franklinstraße

 

Beschluss Umsetzung und Betrieb Beachvolleyballplätze Franklinstraße (22/23-02-013)


§ Logo der StuRa

 

Beschluss Einführung eines neuen STuRa-Logos  (22/23-21-009)

 

 

Teil Finanzen

 

Innerhalb der studentischen Selbstverwaltung existieren besondere lang- oder mittelfristig andauernde Prozesse, insbesondere auch mit finanziellen Belangen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben werden diese in dieser Ordnung festgehalten. Der Unterschied zwischen dem Teil Verwaltung und dem Teil Finanzen ist, dass beim Teil Finanzen wiederkehrenden Kosten entstehen. Wiederkehrende und einmalige Kosten können eben durch den Teil Finanzen entstehen, die aber auch zu benennen sind.

 

§ Finanzen

 

§ Bankkonto

 

2021-09-04

 

§ langfristige Betreuung von Servern und Rechentechnik

 

2018-12-123: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/12/antraege/langfristige-betreuung-von-servern-und-rechentechnik-2018
und aufgehoben durch
2018-12-13: 22.05.2014: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2014/12.-sitzung/antraege/langfristige-betreuung-von-servern

Formulierung von 3B?:
Der Server soll extern betreut werden, wenn der Bereich Administration Rechentechnik (Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation) den dazu notwendigen Aufwand nicht leisten kann.
Der Studentinnenrat betreibt mindestens drei Maschinen und die finanziellen Mittel sollen 2.400€ jährlich nicht übersteigen.
Die Formulierung wurde geändert übernommen.

 

§ Kaffee und Ergänzung

 

Formulierung von 3B?:
Damit die Versorgung der aktiven Mitglieder in der Selbstverwaltung gewährleistet werden kann, sollen diverse handelsübliche Güter zur Verfügung gestellt werden.
Die Formulierung wurde geändert übernommen.

 

2018-08-140: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/8/antraege/kaffee-stura-2018

 

Heißgetränke mit oder ohne Koffein sind ein unumstrittenes Triebmittel für die Arbeit im StuRa und soll daher durch den StuRa zentral beschafft werden. Diese sollen allen Angehörigen des StuRa sowie Gästinnen zur freien Verfügung stehen.

 

§ Verbrauchsgüter

 

2021-1s-16: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/1s/konto-verbrauchsgueter

Der Paragraph dient als Ergänzung zu § Kaffee und Ergänzung. Er soll verhindern, dass das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation überflüssige Beschlüsse im Bezug auf Verbrauchsgüter fassen muss.

 

§ Domains

 

Formulierung von 3B?:
Die Domain fzs-wiki.de wird dem fzs bereitgestellt. Der StuRa erklärt sich bereit, die Domain auf Wunsch zu übergeben.

 

    1. Der StuRa stellt sie der KSS, insbesondere aber den studentischen Vertretungen in der Stadt Dresden, bereit. Der StuRa setzt sie beispielsweise für die Bereitstellung von Inhalten zu einzelnen oder gemeinsamen Belangen der StuRä Dresdens ein, aber auch für eigene Dienste. Erster Anlass war die Verwendung als wikileaks.stura-dresden.de.
    2. Der StuRa setzt sie beispielsweise für die Bereitstellung von kurzen Verweisen, auch für eigene Dienste, ein. Erster Anlass war die Verwendung als fsr-et.htwdd.de.
    3. Der StuRa stellt sie der KSS bereit. Auf Wunsch der KSS kann sie auch einer anderen Stelle übergeben werden (Inhaberinnenwechsel). Erster Anlass war der Besitz einer Domain der KSS bei einer der StuRä Sachsens, als Ersatz der Domain kssnet.de.
    4. Der StuRa stellt sie dem fzs bereit. Auf Wunsch des fzs kann sie auch einer anderen Stelle übergeben werden (Inhaberinnenwechsel).



14. Sitzung vom Referat stud. selbstverwaltung und Organisation 2017: Umzug Domains https://stura.htw-dresden.de/stura/ref/verwaltung/sitzungen/2017/14./14.-sitzung-referat-studentische-selbstverwaltung-organisation-2017
2019-10-0007: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2019/10/antraege/verlaengerung-domains-2019
19. Sitzung StuRa 2010; TOP 10 Domain kss-sachsen.de und htwdd.de https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2010/19.-sitzung-stura-2010 (TOP 10)
2013-RK17-62: Domain fzs-wiki.de https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2013/12.-sitzung-stura-2013/antraege/domain-fzs-wiki.de

 

§ Dienstliche Mobiltelefone

 

20.06.2012 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/20.-sitzung-stura-2012/antraege/diensttelefone

 

Dienstliche Mobiltelefone inklusive Internetzugang dienen der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und der flexiblen Kommunikation des Vorstandes der Geschäftsführung. Selbstverständlich sollen die finanziellen Mittel für die Beschaffung von Geräten und monatlichen Vertragsleistungen in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Der Vorstand kann entscheiden, dass die dienstlichen Mobiltelefone an andere Leitungen von Referaten weitergegeben werden können.

 

§ Drucker & Co

 

 

Um ein gewisses Mindestmaß an Zuverlässigkeit für das Drucken, Einlesen (und damit Kopieren) für den Betrieb vom Verwaltungsbetrieb sicherzustellen, beauftragt der StuRa - ähnlich wie die Hochschule - eine externe Firma der Branche. Im Übrigen sind die Druckkosten vergleichsweise annehmbar. Dabei kann durch den StuRa selbst entschieden werden, ob die Geräte selbst angeschafft werden. Zum Beispiel ist eines der beiden aktuellen (2021) Geräte nur (kostenlos) geliehen, aber das andere Gerät selbst angeschafft.

 

§ alljährliches Konstituierungsseminar

 

22.06.2015: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/9./antraege/durchfuehrung-konstituierungsseminar-kose-wise-2015

 

Der StuRa führt in zeitlicher Nähe nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse für die Wahl zum StuRa ein Veranstaltung Konstituierungsseminar durch. Der alte StuRa (bisherige stimmberechtigte Mitglieder) sollen das Konstituierungsseminar für die nachfolgende gewählte Legislatur ausrichten. Es soll dazu dienen Informationen, Erfahrungen, Projekte etc. zu transportieren und so ein nahtloses Weiterarbeiten des StuRa sicherzustellen.

An der Veranstaltung sollen etwa bis zu 42 Personen teilnehmen können, die in der anstehenden Legislatur und bei Konstituierung des neuen StuRa mitwirken möchten.
Die geplanten Ausgaben sollen etwa für Unterkunft, Verpflegung, Honorare und Reisekosten für Referentinnen ausgegeben werden.

 

2021-08-06 änderte den Betrag (von 5.500 €) auf 2.500 €.

 

22/23-10-001 änderte den Betrag (von 2.500 €) auf 500 €.

 

§ Druck einer Broschüre für alle neuen Studentinnen

 

04.04.2015: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/5./antraege/hochschulabc-kosten

 

Im Rahmen der Erstsemestereinführung werden für die Neuimmatrikulierten Informationsbroschüren rund ums Studieren und die Hochschule ausgegeben. Der Druck dieser Broschüren soll im Haushaltsplan mit 2000€ veranschlagt werden. Werden diese Broschüren in Zusammenarbeit mit der Hochschule erstellt sollen mindestens die Hälfte der Druckkosten von der Hochschule getragen werden.

 

22/23-07-0091

Aktualisierung zum lediglich digitalen Bereitstellen der Broschüre

 

§ Büro- und Geschäftsausstattung sowie Büromaterial

 

15.01.2017 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2016/3./antraege/jaehrliche-bueroausstattung

 

Es soll hiermit der Posten im Haushaltsplan beim Referat studentische Selbstverwaltung und Organisation zugeordnet werden, damit das Referat bei Bedarf zügig dazu selbst etwas beschließen kann.

 

§ Abrechnung vom Entgelt für Angestellte durch Externe

 

2021-09-06

 

Der StuRa hat beschlossen (weiterhin und andauernd) die Entgeltabrechnung nicht selbst erstellen zu müssen und Externe damit für bis zu 240 € je Stelle von Angestellten jährlich beauftragen zu können.

 

Für Angestellte (des StuRa) braucht es eine Entgeltabrechnung. Die Leitung Referat Personal oder die Leitung Referat Finanzen damit "zu betrauen" erscheint belastend. (Entgeltabrechnung ist nicht trivial.) Es erscheint aber wichtig, dass für Angestellte stets sichergestellt ist, dass letztlich eine ordentliche Entgeltabrechnung bereitgestellt wird.

Im Übrigen ist es bedauerlich, dass die Hochschulverwaltung oder andere geeignete Stelle diese Aufgaben nicht als "Amtshilfe" für den StuRa erbringen kann.

Letztlich wird sich eine externen Stelle der Branche bedient werden.

 

§ Lizenz für die Software zur Buchhaltung

 

2017-03-29: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2017/5./antraege/anschaffung-neuer-buchhaltungssoftware

 

Im Rahmen der Buchhaltung des StuRa wird eine Software für die Bilanzierung von Gewinn- und Verlustrechnungen verwendet. Die dafür benötigte Lizenz kostet den StuRa monatlich 69€ netto (82,11€ brutto) kosten. Je Haushaltsjahr sollen dafür bis zu 1000 € brutto bereitgestellt werden.

 

§ Betrieb Hochschulkino

 

24.09.2015: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/10./antraege/Finanzielle-Unterstuetzung-fuer-das-Hochschulkino-Popcorn-gemaesz-Haushaltsplan-mit-andauerender-Wirkung-zu-genehmigen
20.03.2014 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2014/5.-sitzung/antraege/dauerhafter-vorschuss-kino-2014

 

Das Hochschulkino findet als regelmäßige Veranstaltung mehrmals im Semester statt und benötigt für die Durchführung oftmals kurzfristig Zugriff auf das Budget im Haushaltsplan. Daher soll für das Hochschulkino kein extra Beschluss vom Plenum gefasst werden müssen, um auf die planmäßigen finanziellen Mittel im vorgesehenen Haushaltsposten zugreifen zu können. Dazu soll es für das Hochschulkino eine Art Handkasse geben, die bis zu 500€ Bargeld enthält und dem Bereich Kino zur Verfügung steht

 

§ Betrieb Getränkeautomat

 

21/22-1-0009: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/1/0009

Gekühlte Getränke vor Ort erhöhen erheblich die Arbeitsmoral und steigert die Lebensqualität unserer Aktiven. Ebenso erspart der Automat Laufwege zu lokalen Getränkedealerinnen und schafft somit mehr Zeit für studentische Interessenvertretung. Somit wird eine organisierte Form der Getränkeabrechnung ermöglicht.

 

§ Versicherung Beachvolleyballplätze Franklinstraße

 

22/23-08-010: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/8/antraege/010

 

§ Teilnahme an Sitzungen der gewählten Vertretung

 

22/23-15-012: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/15/antraege/012

Mit dem Beschluss zur Teilnahme ist die Übernahme der Reisekosten mit der Wahl der Vertretung immanent. Also es muss kein zusätzlicher Antrag zur Gewährung der Reisekosten gestellt und zugestimmt werden. Im Übrigen dennoch ein zu genehmigender Reisekostenantrag (Formular gemäß FO) gestellt werden.

 

Teil nicht andauernde Beschlüsse

 

§ nichtandauernde Beschlüsse

 

Hierbei handelt es sich um nicht andauernde Beschlüsse, die aber über den Zeitraum einer Legislatur hinausgehen und speziell dafür hier aufgeführt werden, damit bei Amtsübergaben ein aktueller Arbeitsstand übersichtlich übermittelt werden kann.

 

§ Forderungskatalog StuRa HTW Dresden wegen der Pandemie COVID-19

 

Der Forderungskatalog basiert auf dem Beschluss 2020-05-007: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2020/5-sitzung-plenum-2020/covid-19-forderungskatalog. Es ist zur Zeit nicht absehbar, ab wann ein normales Studieren mit regelmäßigen Präsenzveranstaltungen wieder möglich sein wird. Daher wird der Forderungskatalog https://www.stura.htw-dresden.de/stura/v/covid-19/forderungen/forderungskatalog für mehr Studierbarkeit während der Pandemie als mittelfristig andauernde Forderung in diese Ordnung aufgenommen.

 

§ Angehörigenstatus der Angestellten des StuRa

 

2021-02-07: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/2/angestellte-des-stura-sollen-mindestens-angehoerige-der-hochschule-sein

 

Mit der Neubesetzung der Stelle Sachbearbeitung Administration & Organisation im Januar 2020, wird der Antrag zur Anerkennung als Angehörige der Hochschule für die Angestellten des StuRa durch die Hochschule abgelehnt. Damit bekommen die Angestellten des StuRa keinen Ausweis mehr in Form einer Chip-Karte ausgehändigt und haben demnach einen deutlisch schlechteren Zugang zur Hochschule als Angestellte und Studentinnen der HTW. Als Organ der Teilkörperschaft (öffentlichen Rechts) der Körperschaft Hochschule erachtet der StuRa diese Entscheidung als destruktiv.


https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/studium/forderungskatalog

 

§ Übernahme Verfahrenskosten für die 2. Instanz eines gerichtlichen BAföG-Verfahrens

 

21/22-19-0221: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021-2022/19/0221

 

weitere Gedanken

 

 

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-fin/fo#section-13
§ 11 Dauer der Gültigkeit von Finanzbeschlüssen (Anlage 1) Absatz 4 studentische Finanzordnung
"Ausgenommen sind Finanzbeschlüsse mit andauernder Wirkung."
ersetzen.
Zum Ersatz könnte dienen:
"Ausgenommen sind Beschlüsse gemäß KontO." (Vorschlag von der Leitung Referat Finanzen (aka Fullforce))

weitere mögliche zu beschließende Inhalte

Mitgliedschaft Bündnis Dresden Nazifrei oder Unterstützung Bündnis Dresden Nazifrei
Der StuRa HTW Dresden trat sehr lange als Mitglied vom Bündnis Dresden Nazifrei auf.

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