Finanzielle Unterstützung für das Hochschulkino Popcorn gemäß Haushaltsplan mit andauernder Wirkung
Antrag
AntragstellerIn
Marianna Brosig (Bereich Kino)
Antragsdatum
24.09.2015
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass die Ausgaben und Einnahmen der Kinoveranstaltungen entsprechend dem Haushaltsplan mit andauernder Wirkung genehmigt werden.
Die Ausgaben für WS 14/15 und SS 15 müssen noch beschlossen/genehmigt werden.
Begründung zum Antrag
Ein dauerhafter Beschluss führt dazu, dass die Angestellten des StuRas und das Referat Kultur nicht jedes Semester einen neuen Beschluss beantragen müssen, um die Ausgaben und Einnahmen abzusegnen.
Abstimmung
Behandlung
10. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 7
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 7
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
ohne Gegenrede angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
---|---|
Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name