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Finanzielle Unterstützung für das Hochschulkino Popcorn gemäß Haushaltsplan mit andauernder Wirkung

2015-10-206: Finanzielle Unterstützung für das Hochschulkino Popcorn gemäß Haushaltsplan mit andauernder Wirkung

Antrag

AntragstellerIn

Marianna Brosig (Bereich Kino)

Antragsdatum

24.09.2015

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass die Ausgaben und Einnahmen der Kinoveranstaltungen entsprechend dem Haushaltsplan mit andauernder Wirkung genehmigt werden.

Die Ausgaben für WS 14/15 und SS 15 müssen noch beschlossen/genehmigt werden.

Begründung zum Antrag

Ein dauerhafter Beschluss führt dazu, dass die Angestellten des StuRas und das Referat Kultur nicht jedes Semester einen neuen Beschluss beantragen müssen, um die Ausgaben und Einnahmen abzusegnen.

 

Abstimmung

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 7
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 7

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

ohne Gegenrede angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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Name

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.10.2015 14:53
Auch wenn Menschen mit Namen Funktionen erfüllen, so erscheint es im Sinne der Datensparsamkeit angemessen, dass nicht Namen, sondern Funktionen benannt werden. Die Bezeichnung "Angestellte" erscheint wohl passender als oder persönliche Name mit üblicher Angabe des Geschlechts bei vermeintlich höflicher Form.
Christoph Scharnagl
Christoph Scharnagl sagt
09.10.2015 19:54
Korrekt
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.10.2015 14:55
Zur Klarstellung sollte die Formulierung "mit andauernder Wirkung" gemäß Finanzordnung verwendet werden.
Christoph Scharnagl
Christoph Scharnagl sagt
09.10.2015 19:54
Besten Dank für den Hinweis
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.10.2015 14:57
Wie werden solche "andauernden" Beschlüsse verwaltungstechnisch betreut. Wir erhält die nachfolgende Legislatur Kenntnis über die Existenz solcher Beschlüsse? Nur mit Kenntnis ist es möglich "Widerruf" zu organisieren.
Christoph Scharnagl
Christoph Scharnagl sagt
09.10.2015 19:54
Der Antrag wurde mit "andauernder Wirkung" kategorisiert
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.10.2015 14:58
Ein Verweis auf den Haushaltsplan mit der Benennung der finanziellen Dimension (geplante Einnahmen und geplante Ausgaben) erscheint in Vorbereitung wünschenswert.
Christoph Scharnagl
Christoph Scharnagl sagt
27.10.2015 07:56
Gemäß [1] sind Ausgaben in Höhe von 900€ veranschlagt. Ich bin mir aber nicht sicher ob dies der Betrag ist, welchen der Antrag umfasst.


[1] http://www.stura.htw-dresden.de/[…]/view
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