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Aufwandsentschädigung für die Sprecherinnen und Sprecher 2. Quartal 2015

2015-10-202: Aufwandsentschädigung für die Sprecherinnen und Sprecher Q2 2015

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen und Sprecher

Antragsdatum

10.07.2015

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, für den geleisteten Aufwand der Sprecherinnen und Sprecher im 2.Quartal 2015 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von €180 zu gewähren.

Begründung zum Antrag

Ergibt sich im Zusammenhang mit dem erhöhten Aufwand der Position gegenüber dem eines einfach stimmberechtigten Mitgliedes und soll hier speziell auf die Umzugsplanung und das Thema A-Gebäude Anwendung finden. Fragen werde selbstverständlich zur Sitzung beantwortet.

Abstimmung

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 16.1
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 16.1
vertagt auf die 12. Sitzung

12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 17.1
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

13. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 15.1

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

ohne Gegenrede angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
14.09.2015 19:32
wohl wäre es besser sich formulierungstechnisch an "richtigen" antrag des vorjahres zu orienetieren http://www.stura.htw-dresden.de/[…]/ese-2013 .
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
14.09.2015 19:32
warum ist die übersicht zu den geplanten einnahmen und ausgaben nicht zu finden?
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
14.09.2015 19:32
André wird alle Beschlüsse zur ESE beifügen.
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