Aufwandsentschädigung für die Sprecherinnen und Sprecher 2. Quartal 2015
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
Antragsdatum
10.07.2015
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, für den geleisteten Aufwand der Sprecherinnen und Sprecher im 2.Quartal 2015 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von €180 zu gewähren.
Begründung zum Antrag
Ergibt sich im Zusammenhang mit dem erhöhten Aufwand der Position gegenüber dem eines einfach stimmberechtigten Mitgliedes und soll hier speziell auf die Umzugsplanung und das Thema A-Gebäude Anwendung finden. Fragen werde selbstverständlich zur Sitzung beantwortet.
Abstimmung
Behandlung
10. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 16.1
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 16.1
vertagt auf die 12. Sitzung
12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 17.1
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
13. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 15.1
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
ohne Gegenrede angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name