Grundsätzliche Begrenzung der Anzahl von Mitgliedern einer Vertretung zu einer der Bundesfachschaftentagungen
Antrag
Antragstellerin
Ausschuss Strukturelles
Antragsdatum
2023-11-12
Antragstext
Der StuRa möge beschließen eine grundsätzliche Begrenzung der Anzahl von Mitgliedern einer Vertretung zu einer der Bundesfachschaftentagungen je nach dem Grad der Betroffenheit der Studentinnenschaft durch Studiengänge festzulegen.
Begründung zum Antrag
Bereits aktuell gibt es eine Art Vorgabe. Vermutlich ergab sie sich aus einem früheren Beschluss. (Es wurde darauf verzichtet den Beschluss zu suchen. Denn: ) Dieser Beschluss scheint aber - mangels langfristigen Vermerks in einer Ordnung - hinfällig zu sein. Es soll aber wieder eine nachvollziehbare Reglung geben, die den Rahmen für die (unterschiedliche) Anzahl von üblichen Teilnehmenden an einer Bundesfachschaftentagung vorgibt.
Die Reglung:
Die Anzahl der Teilnehmenden soll nach oben und unten begrenzt sein, durch die Anzahl der Studienkommissionen der Studiengänge - insbesondere einer bestimmten Fakultät -, die zu der jeweiligen Bundesfachschaftentagung gehören.
Wenn alle Studienkommissionen einer Fakultät (und damit Studiengänge) einer Fakultät zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung gehören, soll die Mindestanzahl bei 4 Teilnehmenden der Fakultät liegen. (Beispiel Studienkommission Elektrotechnik der Fakultät Elektrotechnik bei der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik)
Wenn weniger als 3 Studienkommissionen (und damit Studiengänge) zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung gehören, soll die Mindestanzahl bei 3 Teilnehmenden liegen. (Beispiel Studienkommission Chemieingenieurwesen bei der Bundesfachschaftentagung Chemie; Beispiel Studienkommission Agrarwirtschaft bei der Bundesfachschaftentagung Agrar)
Wenn mehr als 1 Studienkommission einer Fakultät zu mehr als 2 Studiengängen zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung gehören, soll die Mindestanzahl bei 3 Teilnehmenden jeder Fakultät liegen. (Beispiel Studienkommission Umweltmonitoring und Studienkommission Landschaftsentwicklung der Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie bei der Fachschaftentagung umweltbezogener Studiengänge)
Wenn weniger als 2 Studienkommissionen einer weiteren Fakultät (und damit Studiengänge) zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung gehören, soll die Mindestanzahl bei 2 Teilnehmenden jeder Fakultät liegen. (Beispiel Studienkommission Environmental Engineering bei der Fachschaftentagung umweltbezogener Studiengänge)
Darüber hinaus sollen bis zu 5 Teilnehmende einer Fakultät von Studiengängen einer Studienkommission ohne die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung an einer beliebigen Bundesfachschaftentagung teilnehmen können. (Beispiel Studienkommission Design bei keiner der Bundesfachschaftentagungen; Beispiel Studienkommission Gartenbau und Studienkommission Produktionsgartenbau bei keiner der Bundesfachschaftentagungen)
Meta-Tagung der Fachschaften (MeTaFa) 4?
Mit der Formulierung "grundsätzlich" soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um eine Art Soll-Bestimmung handelt. Die Obergrenze soll durch einen eigenständigen Beschluss je Teilnahme zu einer bestimmten Bundesfachschaftentagung geändert (erhöht) werden können. Der typischte Fall ist die Teilnahme von einer Vielzahl von Erfahrenen des StuRa zu bestimmten Inhalten und die absehbare Leitung von einer oder mehrerer Schulungen (Workshops, oder ähnliches) zu der Bundesfachschaftentagung. Aber auch die Teilnahme von mehreren Mitgliedern des StuRa, die an der Ausrichtung einer Bundesfachschaftentagung durch unsere Studentinnenschaft in der Zukunft mitwirken wollen, kann Grund für eine erhöhte Anzahl von Teilnehmenden sein.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
(theoretisch wohl eigentlich idealer Weise FO)
KontO!
Anlagen
Ordner Bundesfachschaftentagungen (mit der Übersicht aller uns betreffenden Bundesfachschaftentagungen)
Ermittlung der grundsätzliche Anzahl von Teilnehmenden nach unsere Studentinnenschaft betreffenden bestimmten Bundesfachschaftentagungen
BauFaK
4 Studienkommissionen einer Fakultät = 4
alle Studiengänge einer gesamten Fakultät (Bauingenierwesen) gehören zu einer BuFaTa => 4
= 4
BuFaTa ET
1 Studienkommission einer Fakultät einer Fakultät = 1
alle Studiengänge einer gesamten Fakultät (Elektrotechnik) gehören zu einer BuFaTa => 4
= 4
KonGeoS
3 (2) Studienkommissionen einer Fakultät = 3
alle Studiengänge einer gesamten Fakultät (Geoinformation) gehören zu einer BuFaTa => 4
= 4
KoMa
5 Studienkommissionen einer Fakultät => 5
= 5
KIF
5 Studienkommissionen einer Fakultät => 5
= 5
BuFaLa
3 Studienkommission einer Fakultät => 3
= 3
BAFT
1 Studienkommission einer Fakultät = 1
weniger als 3 würden teilnehmen => 3
= 3
BuFaTa Chemie
1 Studienkommission einer Fakultät = 1
weniger als 3 würden teilnehmen => 3
= 3
FauSt
2 Studienkommissionen einer Fakultät = 2
mindestens 2 Studienkommissionen mit mindestens 3 Studiengängen einer Fakultät (Landbau/Umwelt/Chemie (Studienkommission Umweltmonitoring; Studienkommission Landschaftsentwicklung)) => 3
1 Studienkommissionen einer (weiteren) Fakultät (Bauingenieurwesen (Studienkommission Environmental Engineering)) => 2
= 5 = 3 + 2
FaTaMa
1 Studienkommission einer Fakultät = 1
alle Studiengänge einer gesamten Fakultät (Maschinenbau) gehören zu einer BuFaTa => 4
= 4
BuFaK WiWi
4 Studienkommissionen einer Fakultät (Wirtschaftswissenschaften) = 4
alle Studiengänge einer gesamten Fakultät (Wirtschaftswissenschaften) gehören zu einer BuFaTa => 4
2 Studienkommissionen einer (weiteren) Fakultät (Informatik/Mathematik (Studienkommission Wirtschaftsinformatik; Studienkommission Angewandte Informatik (Master) (Studienrichtungen Wirtschaftsinformatik))) => 2
= 6 = 4 + 2
bisherige Tabelle der einzelnen unsere Studentinnenschaft betreffenden bestimmten Bundesfachschaftentagungen, samt der grundsätzliche Anzahl nach den betreffenden Fakultäten
(zukünftige) Tabelle der einzelnen unsere Studentinnenschaft betreffenden bestimmten Bundesfachschaftentagungen, samt der grundsätzliche Anzahl nach den betreffenden Fakultäten
Wikipedia: Artikel Bundesfachschaftentagung Abschnitt Liste der Bundesfachschaftentagungen (nach Fächern geordnet)
…
Änderungsanträge
Bevorzugung von Erfahrenen und Unerfahrenen, gegenüber einfachen Teilnehmenden
Gern hätte ich noch etwas, dass 50% der Plätze Menschen vorbehalten sein sollen, die noch nie an einer Bundesfachschaftentagung teilgenommen haben.
Davon kann dann abgewichen werden, wenn zum Beispiel 6 Menschen (2 erstis und 4 "veteranen") zu einer BuFaTa wollen, wenn die Menschen die bereits da waren einen erheblichen Mehrgewinn bringen also zum Beispiel Workshops oder ähnliches übernehmen.
Wird - in geeigneter Formulierung durch eine wesentlich zu verbessernden Formulierung - vom Antragsteller (Ausschuss Inhaltliches) übernommen.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
5. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2023-11-29
Beschlussfähigkeit
10 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen.
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, eine grundsätzliche Begrenzung der Anzahl von Mitgliedern einer Vertretung zu einer der Bundesfachschaftentagungen je nach dem Grad der Betroffenheit der Studentinnenschaft durch Studiengänge festzulegen.
Ausfertigung
2023-11-29
Präsidium
Patrik Lison
Unterzeichnung
Tino Köhler