2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2023
Antrag
AntragstellerIn
Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2023
Antragsdatum
2023-11-18
Antragstext
Der StuRa möge den 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 beschließen.
Begründung zum Antrag
Den Beschlüssen zur Änderung des Haushaltsplans soll entsprochen werden.
Gleichzeitig hat eine Aktualisierung auf die Ist-Werte zum aktuellen Stand der Buchhaltung (30.09.23) stattgefunden.
Die Detailänderungen sind in der dazugehörigen Sitzung zu finden. (siehe Anlage)
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
2. Nachtragshaushalt extern schalten
Anlagen
2. Überarbeitung Haushaltsplan 2023
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)
Behandlung
5. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2023-11-28
Beschlussfähigkeit
10 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 10 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss den 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 zu erlassen.
Ausfertigung
2024-06-09 | 2024-06-09 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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konti@ : Ich schlage vor, dass - im Sinne der (dankenswerter Weise) eingeführten Konsistenz - der Titel des Antrages in sowas wie "Beschluss eines 2. Nachtrages des Haushaltsplans 2023" (bezugnehmend auf "Beschluss des Haushaltsplans 2023" und "Beschluss des Haushaltsplans 2024") umgefirmt wird. [Oder ist das etwas anderes?]