Änderung Finanzordnung: Erhöhung Mittel für Bundesfachschaftentagungen
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2023-11-21
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, § 10 Mittel für BuFata Satz 3 in der Finanzordnugn zu ändern. Der neue Satz soll lauten "Dem StuRa wird zur Absicherung der Teilnahme an den Bundesfachschaftentagungen (BuFaTas) bis zu 0,75 € je Semester je Mitglied der Studentinnenschaft zur Verfügung gestellt."
Begründung zum Antrag
Beschluss Die Teilnahme an Veranstaltungen in der Ferne sollen (finanziell) abgesichert sein.
Kostenposition im Haushaltsplan
-
Vorschlag zum weiteren Verfahren
studentische Finanzordnung (FO)!
Anlagen
§ 10 Mittel für BuFaTa FO
Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches
Die Planung (der Einnahme und) der Ausgaben für die Teilnahme an Veranstaltungen als Bundesfachschaftentagungen findet durch eine pauschale Kalkulation statt.
2023 wurde festgestellt, dass die geplanten Ausgaben dieses Postens unterdimensioniert sind. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst.
Bei der Aufstellung vom Plan für den Haushalt 2024 wurde aber auch festgestellt, dass die Höhe vom Posten "Absicherung Teilnahme BuFaTas lt. Finanzordnung" konkret in der Finanzordnung (§ 10 Mittel für BuFaTa FO) festgelegt ist. Bei der Erstellung (Erstellung Haushaltsplan 2024 II) hieß es, dass das dem Beschluss zur Planung von Ausgaben in Höhe von über 6.000 € entgegenstehen würde und eine Änderung der FO notwendig sei.
Bei genaueren Hinsehen kann auch vermutet werden warum der Betrag vergleichsweise gering ist. Gegenstand der Reglung ist offensichtlich nämlich nicht die "gesamtheitliche" Finanzierung der Teilnahme, sondern nur die "Absicherung Teilnahme BuFaTas lt. Finanzordnung". Vermutlich handelt es sich um einen Posten, der als "Auffangnetz", wenn sonst keine finanziellen Mittel - etwa "Teilnahme an Konferenzen" - mehr verfügbar sind, dienen soll.
Naja! (Danke für nichts, lieber Ausschuss Finanzielles …)
Stellungnahme Ausschuss Finanzielles
Änderungsanträge
-
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
5. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2023-11-28
Beschlussfähigkeit
10 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen.
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, § 10 Mittel für BuFata Satz 3 in der Finanzordnugn zu ändern. Der neue Satz soll lauten "Dem StuRa wird zur Absicherung der Teilnahme an den Bundesfachschaftentagungen (BuFaTas) bis zu 0,75 € je Semester je Mitglied der Studentinnenschaft zur Verfügung gestellt."
Ausfertigung
2023-11-29
Präsidium
Patrik Lison
Unterzeichnung
Tino Köhler