Kontinuierlichkeitsordnung des Studentinnenrates
-
Kontinuierlichkeitsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Kontinuierlichkeitsordnung - StuRa-KontO)
- als Teil der Ordnung der Studentinnenschaft der HTW Dresden
- Vom 21. September 2021
Aufgrund von § Verfahren Abs. 2 (Dauerhaftes) Satz 2 (Kontinuierlichkeitsordnung) Grundordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden(StuRa-Grundordnung – StuRa-GrundO) vom 1. Juni 2021 hat der StuRa diese Ordnung als Satzung erlassen.
Teil Kontinuierlichkeit
§ andauernde Belange
-
Der StuRa hat keine andauernden Beschlüsse!
-
Gegenstände mit andauernder Wirkung, neben Ordnungen der Studentinnenschaft, sind Bestandteil dieser Ordnung.
Teil eigene Arbeit
§ Rechenschaft von Ämtern
Für die Übernahme von Funktion Gewählte berichten dem StuRa - bei einer Sitzung vom Plenum - regelmäßig über die Ausübung ihrer Funktion.
§ Pflicht für den Bericht zu Verwendung geplanter Einnahme und Ausgaben durch die jeweiligen Verantwortlichen
Jedes Mitglied des StuRa, welches als Amtsinhaberin oder Amtsinhaber Hoheit über finanzielle Mittel verfügt, soll am Ende der Amtszeit oder am Ende jedes Haushaltsjahres einen Bericht zur Verwendung von geplanten Einnahmen und Ausgaben gemäß dem Haushaltsplan anfertigen.
§ Arbeitsprogramm
-
1Der StuRa gibt sich ein Arbeitsprogramm.
2Es soll eine Art Verordnung sein.
-
1Das Arbeitsprogramm soll mindestens Ziele und damit verbundene Aufgaben benennen.
2Einzelne Referate oder andere Stellen, die den Aufwand erledigen sollen, sollen benannt werden.
-
Die Aufgaben können mit einem Portal (Dienst mit web user interface) verwaltet werden.
Teil Zusammenarbeit
§ Mitgliedschaft
-
1Der StuRa kann Mitglied von Organisationen (Vereinen, Zusammenschlüssen und ähnlichen) sein.
2Mit der Mitgliedschaft sollen die Interessen der Studentinnenschaft vertreten und oder gefördert werden.
3Mit der Mitgliedschaft können Verbindlichkeiten durch Beiträge für die Organisationen oder andere übliche finanzielle Förderungen verbunden sein.
-
Der StuRa ist Mitglied folgender Organisationen:
-
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) als Mitglied gemäß § 28 SächHSFG und im Zweifelsfall auch Mitglieder der Finanzvereinbarung;
-
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) als Mitglied, im Zweifelsfall als ordentliches Mitglied;
-
Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD);
-
Deutsches Jugendherbergswerk (DJH);
-
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS);
-
bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm);
-
Förderverein HTW Dresden als juristische Person.
-
Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) e. V.
§ Unterstützung
-
1Der StuRa kann von Einzelpersonen oder Organisationen (Vereinen, Zusammenschlüssen und ähnlichen) unterstützt werden und sie unterstützen.
2Mit der Unterstützung soll der Wille zum Zusammenwirken für die Erfüllung der Aufgaben der Studentinnenschaft bekundet werden.
3Mit der Unterstützung erklärt sich der StuRa zur Zusammenarbeit bereit und freut sich über Unterstützung.
-
1Der StuRa unterstützt sich mit folgenden Organisationen:
-
studentische Interessenvertretung
-
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
-
freier zusammenschluss von student*innenschaften e.V. (fzs)
-
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)
-
Studentischer Akkreditierungspool (Pool)
-
bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm)
-
Uebergebuehr e.V.
-
Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW)
-
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e.V. (BdWi)
-
European Students’ Union (ESU)
-
International Students Movement (ISM)
-
studentisches Leben
-
Vereinigung Dresdner Studentenclubs e.V. (VDSC)
-
Gründungsschmiede HTW Dresden
-
Studentenwerk Dresden
-
weitere Interessenvertretung
-
DGB-Jugend (Deutscher Gewerkschaftsbund)
-
Stiftung Mitarbeit
-
Rote Hilfe e.V.
-
Mehr Demokratie e.V.
-
Amnesty International, insbesondere regional Bezirk Sachsen
-
Umverteilen! Stiftung für eine, solidarische Welt
-
Kulturbüro Sachsen
-
Kulturbüro Dresden
-
Antidiskriminierungskultur
-
Netzwerk für Demokratie und Courage
-
Let`s Fight White Pride
-
PRO ASYL
-
Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen
-
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
-
Amadeu Antonio Stiftung
-
Bürger.Courage e.V.
-
Landesarbeitsgemeinschaft politisch-kulturelle Bildung Sachsen e.V. (LAG pokuBi)
-
Netzwerk Tolerantes Sachsen (Förderverein Tolerantes Sachsen e.V.)
-
Bündnis „Sachsens Demokratie“
-
Internationalistisches Zentrum Dresden (IZ Dresden)
-
Bündnis Dresden Nazifrei
-
Initiative 2=2
-
Seebrücke, insbesondere Seebrücke Dresden
-
Mission Lifeline
-
United4Rescue
-
Sea Punks
-
malobeo (Dresden)
-
Lebensweisen
-
Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC), insbesondere regional Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Dresden e.V.
-
AG SchLaU (bisher noch "Schwule und Lesben an der Uni") StuRa TU Dresden
-
Gerede e.V.
-
Tauschnetz Elbtal
-
abfallGUT Dresden e.V.
-
Umsonstladen Dresden
-
RepairCafé Dresden und Freital
-
Tafel Deutschland e. V., insbesondere regional TAFEL Dresden e.V.
-
(the food assembly) Marktschwärmer, insbesondere regional Dresden
-
Studenten bilden Schüler e.V.
-
Sukuma arts e.V.
-
offene Bühne Dresden
-
Zentralwerk (Dresden)
-
Naturschutz
-
TU Umweltinitiative (tuuwi)
-
fridays for future (fff), insbesondere regional Fridays for Future Dresden
-
Extinction Rebellion (XR), insbesondere regional Ortsgruppe XR Dresden
-
DresdenZero
-
Datenkultur
-
Freie Software und Freies Wissen Dresden (FSFW Dresden)
-
Bits & Bäume, insbesondere regional Bits & Bäume Dresden
-
Netzbiotop Dresden e.V. (Chaos Computer Club Dresden (aka c3d2 (aka <<</>>)))
-
Chaos Computer Club e.V. (CCC)
-
Digitalcourage e.V.
-
Digitale Gesellschaft e.V.
-
Electronic Frontier Foundation (EFF)
-
Free Software Foundation (FSF)
-
Free Software Foundation Europe (FSFE)
-
European Digital Rights (EDRi)
-
Jabber University Network (JUNe)
-
GNU/Linux
-
FreeBSD
-
Wikipedia, Die freie Enzyklopädie
-
OpenStreetMap Foundation (OSMF)
-
WikiLeaks
-
xkcd
-
Förderverein Freie Netzwerke e. V. (Freifunk), insbesondere regional Freifunk Dresden e.V.
-
Berichterstattung
-
Campusradio Dresden e.V.
-
Independent Media Center (IMC), insbesondere regional Indymedia
-
Alternative Dresden News (addn)
-
terminal dresden
-
content e.V. (kanalB)
-
Radio-Initiative Dresden e.V. (coloRadio)
-
Netzpolitik e.V. (netzpolitik.org)
-
Veranstaltungskultur
-
(AZ Conni) Jugendtanz
-
Tolerave e.V.
-
Hedonistischen Internationale
Teil Forderungen
§ Forderungen
Der StuRa positioniert sich und stellt Forderungen an sich und andere auf.
§ mehr Transparenz in den Senatskommissionen
1Der StuRa fordert mehr Transparenz in den Senatskommissionen.
2Die Tagesordnungen und die zugehörigen Antragsgegenstände der Senatskommissionen sollen mindestens hochschulöffentlich im internen Bereich der Website der HTW Dresden veröffentlicht werden.
3Die Besetzung der studentischen Vertretungen in den Senatskommissionen sollen stets aktuell benannt sein.
4Es ist mindestens ein Verweis für die Möglichkeit der Kontaktierung (etwa Mail oder Verweis auf die jeweilige Seite beim StuRa) anzugeben.
§ ökologische Mensen
Der StuRa schließt sich den Forderungen aus dem Dokument Positionspapier für soziale und umweltgerechte Mensen in Ostdeutschland (Anlage) an.
§ Anzahl der Prüfungsleistungen pro Semester in den Musterstudien- und -prüfungsordnungen
1Der StuRa fordert, dass höchstens bis zu 7 Prüfungsleitungen im Prüfungsabschnitt und im gesamten Semester höchstens bis zu 10 Prüfungsleistung stattfinden.
2Diese Regelung soll in die Musterprüfungsordnungen und die Musterstudienordnungen aufgenommen werden.
§ Arbeitsaufwand in Zeitstunden je Leistungspunkt
1Die Zeitstunden, welche pro Leistungspunkt zu erbringen sind, sollen auf 25 gesetzt werden.
2Diese Regelung soll in die Musterprüfungsordnungen und die Musterstudienordnungen aufgenommen werden.
§ Entgeltlose Nutzung vom Beachvolleyballplatz unserer HTW Dresden durch Studentinnen und grundsätzliche Ablehnung der Erhebung von Gebühren beim Hochschulsport
-
Die Nutzung vom Beachvolleyballplatz soll mindestens für Studentinnen kein Geld kosten.
-
1Selbstverständlich lehnen wir, im Sinne der Förderung des Hochschulsportes, grundsätzlich eine Erhebung von Geldern für alle Personen ab, die sich in einer Ausbildung gemäß BAföG befinden.
2Der Hochschulsport soll selbstverständlich allen Mitgliedern und Angehörigen unserer Hochschule gleichermaßen zugänglich sein.
§ Beginn vom Wintersemester mit dem Oktober
Der StuRa fordert den Beginn des Wintersemesters (mit der Immatrikulation und für die Rückmeldung) zum Oktober.
§ freie Software und freies Wissen
Der StuRa schließt sich den Forderungen aus dem Dokument Programm Freie Software und Freies Wissen Dresden (Anlage) an.
§ Lernwoche vor dem Prüfungsabschnitt
Der StuRa fordert eine Lernwoche vor jedem Prüfungsabschnitt.
§ PAB als Lernraum zur Prüfungsvorbereitung
Der StuRa fordert die Bereitstellung vom PAB als Lernraum zur Prüfungsvorbereitung
§ alltäglicher Zugang zur Hochschule
Der StuRa fordert den alltäglichen Zugang zur Hochschule, insbesondere zum Studieren.
§ vielfältige Zusammensetzung der Vertretung der Studentinnen im Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden
-
1Die Studentinnenräte der Kunsthochschulen in Dresden sollen einen Sitz im Verwaltungsrat vom Studentenwerk bestimmen können und der Studierendenrat der Technischen Universität Dresden (StuRa TU Dresden) soll dafür auf einen der Vielzahl von Sitzen verzichten.
2Details, etwa ein Wechseln (Rotieren) der Vertretung wie etwa zwischen der Kanzlerin der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden und der Kanzlerin der Hochschule Zittau/Görlitz oder das Festlegen einer bestimmten Hochschule, erscheinen uns nicht besonders wichtig.
3Im Übrigen sollte es ermöglicht werden, dass alle Studentinnen für die Wahl durch den StuRa kandidieren können.
-
1Die Studentinnenräte (oder ähnliches) der anerkannten Hochschulen in Dresden sollen einen Sitz im Verwaltungsrat vom Studentenwerk bestimmen können und der Studierendenrat der Technischen Universität Dresden (StuRa TU Dresden) soll dafür auf einen der Vielzahl von Sitzen verzichten.
2Der Studentinnenräte (oder ähnliches) der größte Gruppe an Studentinnen, die am Standort Dresden studieren, für die das Studentenwerk zuständig ist, und deren Hochschule (oder andere Einrichtung) keine Hochschule des Freistaates Sachsen (gemäß § 1 Absatz 1 SächsHSFG) ist, sollen eine Studentin zur Vertretung der Interessen der Studentinnen von nicht staatlichen Hochschulen wählen.
3(Mutmaßlich wäre das die studentische Vertretung der Evangelische Hochschule Dresden.)
4Um den Verwaltungsrat nicht vergrößern zu müssen, soll der StuRa TU Dresden einen seiner mehreren Sitze im Verwaltungsrat abgeben (verlieren).
5Im Übrigen sollte es ermöglicht werden, dass alle Studentinnen für die Wahl durch den StuRa kandidieren können.
§ Beginn von Prüfungen nach Sonnenaufgang
Der StuRa fordert, dass Prüfungen frühestens zwei Stunden nach dem Sonnenaufgang beginnen.
§ Bereitstellung Vorlagen zu wissenschaftlichen Arbeiten
1Der StuRa fordert, die Bereitstellung einer hochschulweit zugelassenen einheitlichen Vorlage zur Erstellung für wissenschaftliche Arbeiten.
2Dabei soll maßgeblich auch die Erstellung von Dokumenten mit LaTeX Bestandteil sein.
§ Wir Studierenden zahlen gern den Fahrradverleih der Stadt Dresden, NOT
Der StuRa positioniert sich mit dem Dokument Wir Studierenden zahlen gern den Fahrradverleih der Stadt Dresden, NOT (Anlage) kritisch gegenüber den Dresdner Verkehrsbetrieben AG (DVB) - ferner gegenüber der Stadt Dresden, aber auch anderen Beteiligten, dass "das Melken" der Student:innen Dresdens zur Finanzierung vom System für einen öffentlichen Fahrradverleih unsozial (finanziell unfair) sei.
Teil Verwaltung
§ Verwaltung
Der StuRa kann durch Beschluss bestimmen, dass besondere Verwaltungsaufgaben einer lang- oder mittelfristigen Betreuung bedürfen.
§ Aufstellen und Betreuung einer Bücherzelle
Es wird sich am Aufstellen und Betreiben einer Bücherzelle beteiligt. Für die Installation (Aufstellen) der vorhandenen (ehemaligen) Telefonzelle als Bücherzelle können bis zu 900 € ausgeben werden.
§ Berechtigung für übliche Geschäfte beim Konto für Angestellte
Angestellte sollen für die Bankkonten berechtigt sein
-
Kontoauszüge zu empfangen;
-
Geld einzuzahlen;
-
Geld auszahlen zu lassen.
§ Kommentarfunktion für Anträge
Die Funktion "Kommentare erlauben" soll für Anträge eingeschaltet sein.
§ Verwendung zeitgemäßer geschlechtersensibler Sprache
-
Der StuRa verwendet auschließlich geschlechtersensible Sprache.
-
1Das Gendern mit Doppelpunkt wird empfohlen.
2Andere Formen - etwa generisches Feminium - sind auch zulässig.
3Nur eben das generische Maskulinum soll überwunden sein.
Teil Finanzen
§ Finanzen
Der StuRa kann regelmäßig wiederkehrende Ausgaben durch Beschluss, im jährlich zu erstellenden Haushaltsplan einpflegen, damit diese nach Bedarf abgerufen werden können.
§ Bankkonto
-
Der StuRa muss eigenständige Bankkonten betreiben.
-
1Der StuRa betreibt ein Bankkonto im Charakter von einem Girokonto.
2Das Bankkonto kann in Anlehnung an die tariflichen Bestimmung für eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder für einen Verein bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden betrieben werden.
3Das Bankkonto (Girokonto) kostet jährlich etwa 250 € Gebühren.
4Der StuRa nutzt für das Bankkonto auch online-Banking.
5Dazu benötigt der StuRa wegen Verfahren zur Zeichnung durch mehr als eine Person die kostenpflichtigen Software.
6Die Software für das Zeichnung durch mehrere Personen beim online-Banking kostet jährlich etwa 250 € Gebühren.
-
1Der StuRa kann ein Bankkonto im Charakter von einem Tagesgeldkonto betreiben.
2Das Bankkonto (Tagesgeldkonto) kann in Anlehnung an die tariflichen Bestimmung für eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder für einen Verein bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden betrieben werden.
3Das Bankkonto (Tagesgeldkonto) soll keine Gebühren kosten.
-
1Der StuRa kann ein Konto (Bezahldienst) betreiben.
2Das Bankkonto (Bezahldienst) kann in Anlehnung an die tariflichen Bestimmung für eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder eine Spenden annehmende Organisation bei Paypal betrieben werden.
3Einnahmen können als Spenden auf dem Konto angenommen.
4 Für die Annahme von Spenden können (leider) Gebühren erhoben werden.
§ langfristige Betreuung von Servern und Rechentechnik
Wenn der Bereich Administration Rechentechnik (Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation) die Betreuung der eigenen (mindestens 3 Maschinen als) Server und ihrer Dienste nicht leisten kann, kann die Betreuung für durchschnittlich monatlich bis zu 200 € (bis zu 2.400 € jährlich) bei Externen beauftragt werden.
§ Kaffee und Ergänzung
-
1Zur Versorgung der Mitwirkenden im StuRa, den Angestellten, sowie Gästinnen, soll der StuRa Kaffee und Tee beschaffen.
2Dazu gehören auch übliche Ergänzungen, wie Zucker und anderen Süßstoff sowie Milch und ähnliche vegane Getränke (etwa basierend auf Soja oder Hafer).
-
Die Beschaffung von Kaffee soll möglichst besonders längerfristig "politisch korrekt" (etwa Kriterien wie fair gehandelt, preislich transparent, ökologisch nachhaltig und durch Kooperativen organisiert) erfolgen.
§ Verbrauchsgüter
-
Der StuRa soll für die notwendige Reinigung des StuRa Reinigungsmaterialien und Reinigungsmittel beschaffen.
-
1Für den Betrieb der Küche im StuRa sollen Hilfs- und Betriebsstoffe wie etwa Spülmaschinentabs, Backpapier oder derlei beschafft werden.
2Dazu werden auch übliche Verbrauchsgüter, die in Kleinstmengen verbraucht werden, wie etwa Salz und andere Gewürze beschafft.
§ Domains
-
Der StuRa besitzt die Domain:
-
stura-dresden.de;
-
htwdd.de;
-
kss-sachsen.de;
-
fzs-wiki.de.
-
Jede Domain kostet jährlich bis zu 5 €.
§ dienstliche Mobiltelefone
Der StuRa kann bis zu drei dienstliche Mobiltelefone für die Arbeit vom Vorstand oder anderer Mitglieder bereitstellen.
§ Drucker & Co
Der StuRa kann - neben sonstigen Druckern - zwei Drucker (Multifunktionsgeräte) anschaffen und betreiben, die extern durch entsprechende Serviceverträge für die Wartung und Verbrauchsmittel (etwa Toner) für bis zu 500 € jährlich betreut werden.
§ alljährliches Konstituierungsseminar
Der StuRa führt für bis zu 2.500 € eine Veranstaltung Konstituierungsseminar durch.
§ Druck einer Broschüre für alle neuen Studierende
1Der StuRa trägt die Kosten für den Druck einer Broschüre für alle neuen Studentinnen von bis zu 2.000 €.
2Bei einer Broschüre für alle neuen Studentinnen im Zusammenwirken mit der Hochschule trägt der StuRa höchstens die Hälfte der Kosten.
§ Büro- und Geschäftsausstattung sowie Büromaterial
Der StuRa hat im Haushalt für das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation einen Posten von mindestens bis zu 500 € jährlich für Büro- und Geschäftsausstattung sowie Büromaterial.
§ Abrechnung vom Entgelt für Angestellte durch Externe
-
Der StuRa muss für Angestellte eine Entgeltabrechnung erstellen.
-
1Der StuRa kann die Entgeltabrechnung bei Externen beauftragten.
2Die Entgeltabrechnung kostet jährlich etwa bis 240 € Gebühren je Stelle.
§ Lizenz für die Software zur Buchhaltung
Der StuRa hat im Haushalt für das Referat Finanzen einen Posten von etwa 1.000 € jährlich für die Lizenz für eine Software zur Buchhaltung.
§ Betrieb Hochschulkino
1Einnahmen und Ausgaben gemäß dem Haushaltsplan für das Hochschulkino bedürfen keinem weiteren Beschluss im jeweiligen Haushaltsjahr.
2Das Hochschulkino kann eine Kasse - als ständigen Vorschuss - mit bis zu 500 € Bestand betreiben.
§ Betrieb Getränkeautomat
1Der StuRa betreibt für sich und andere Durstige im A-Gebäude einen Getränkeautomaten.
2Das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation entscheidet über die Auswahl der angebotenen Getränke.
3Getränke sollen in etwa zum Selbstkostenpreis angeboten werden.
4Aus technischen Gründen, aber auch zur langfristigen Refinanzierung der Anschaffungskosten des Getränkeautomaten selbst, sollen der Einkaufspreis auf volle 0,50 € aufgerundet als Verkaufspreis festgelegt werden.
5Erzielte Einnahmen sollen als Ausgaben für die Beschaffung von neuen Getränken dienen. Die Abrechnung (Einnahmen und Ausgaben) soll selbstverständlich über den StuRa erfolgen. Bestellungen von Getränken sollen über den StuRa erfolgen.
-
Einnahmen und Ausgaben gemäß dem Haushaltsplan für Getränke im Getränkeautomaten bedürfen keinem weiteren Beschluss im jeweiligen Haushaltsjahr.
-
Dafür soll eine Wechselgeldkasse - als ständigen Vorschuss - mit bis zu 100 € Bestand bereitgestellt werden.
Teil Ehrungen
§ Ehrenmitglieder
-
1Ehrenmitglieder sind Mitglieder des StuRa, die auf Grund von besonderen Leistungen zu lebenslangen Mitgliedern des StuRa gekürt wurden.
-
Ehrenmitglieder sind folgende Personen:
- keine
Teil nicht andauernde Beschlüsse
§ nichtandauernde Beschlüsse
Der StuRa kann durch Beschluss verfügen, dass Gegenstände, die keine andauernde Wirkung haben jedoch über die Dauer einer Legislatur hinaus gelten sollen, Bestandteil dieser Ordnung werden.
§ Forderungskatalog StuRa HTW Dresden wegen der Pandemie COVID-19
Der StuRa beschließt den Forderungskatalog COVID-19! Forderungskatalog zur aktuellen Situation an der HTW Dresden (Anlage).
§ Status der Angestellten des StuRa als Angehörige der HTW Dresden
Der StuRa fordert bei der Hochschule ein, dass die Angestellten des StuRa mindestens als Angehörige der Hochschule anerkannt werden sollen.
Teil Schlussbestimmungen
§ Zuordnung
Diese Ordnung ist dem Ausschuss Inhaltliches zugeordnet.
§ Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
Anlagen
Positionspapier für soziale und umweltgerechte Mensen in Ostdeutschland
Programm Freie Software und Freies Wissen Dresden
COVID-19! Forderungskatalog zur aktuellen Situation an der HTW Dresden
Wir Studierenden zahlen gern den Fahrradverleih der Stadt Dresden, NOT siehe Begründung