Rechenschaft von Ämtern
Aufgehoben durch den Beschluss Aufhebung Beschluss 2015-11-225"Rechenschaft von Ämtern" (2018-04-051: Aufhebung Beschluss 2015-11-225"Rechenschaft von Ämtern")
Antrag
AntragstellerIn
Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
Antragsdatum
20.10.2015
Antragstext
Der StuRa möge mit andauernder Wirkung beschließen von jedem Mitglied des StuRa welches als Amtsinhaberin oder Amtsinhaber Hoheit über finanzielle Mittel verfügt am Ende seiner Amtszeit oder am Ende jedes Haushaltsjahres einen Rechenschaftsbericht anzufertigen und diesen dem StuRa zugänglich zu machen.
Begründung zum Antrag
Die Innenrevision fordert zum Jahresabschluss einen Bericht über die Verwendung der studentischen Gelder. Dabei wird gefordert, dass über jede Kostenstelle (zb. Referate oder Sprecherinnen und Sprecher) zu der geleistet Arbeit und den geflossenen Mitteln Stellung bezogen wird. Selbst wenn keine Ausgaben erfolgten, muss eine Rechtfertigung erfolgen, weshalb im Haushaltsplan ein entsprechendes Budget vorgesehen und nicht benötigt wurde. Daher macht es Sinn, dass jeder in seinem Bereich einen Teil dazu beiträgt.
Änderungsantrag von Chris Scharnagl
Der StuRa möge beschließen für die vergangenen Jahre 2013 und 2014 keine rückwirkenden Rechenschaftsberichte für die Innenrevision zu erstellen.
Begründung zum Änderungsantrag
Zum größten Teil sind die Amtsinhaber nicht mehr greifbar und können hierüber keine nachträglichen Auskünfte erteilen.
Der Änderungsantrag wird vom Antragsteller übernommen.
Abstimmung
Behandlung
11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 26
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 7
Ergebnis
Ja | 5 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
damit angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name