Zeichnungsberechtigung unserer Angestellten
Antrag
AntragstellerIn
Referats studentische Selbstverwaltung & Organisation
Antragsdatum
20.10.2015
Antragstext
Der StuRa möge beschließen unsere Angestellte extern als B-Zeichnungberichtigte einzusetzen, intern soll dies nicht der Zeichnungberechtigung dienen, sondern ledeglich zum Empfang einer Bankkarte und damit die Möglichkeit Kontoauszüge zu holen und Bargeld einzuzahlen. Dahingehen ist der Vertrag unserer Angestellten anzupassen.
Begründung zum Antrag
Der StuRa muss regelmäßig Bargeld einzahlen um die Maximalbeträge von Bargeld im Stahlschrank einzuhalten. Wenn der Finanzer verhindert ist, Riskieren wir einen Verstoß gegen die Finanzordnung. Das können wir so umgehen.
Änderungsantrag von Paul Riegel
Antrag mit andauernder Wirkung
Der Antragsteller übernimmt den Änderungsantrag
Abstimmung
Behandlung
11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 25
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 6
Ergebnis
Ja | 5 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 1 |
damit angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name