Kontinuierlichkeitsordnung des Studentinnenrates
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Kontinuierlichkeitsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Kontinuierlichkeitsordnung - StuRa-KontO)
- als Teil der Ordnung der Studentinnenschaft der HTW Dresden
- Vom 18. Mai 2021
Aufgrund von § Verfahren Absatz 2 (Dauerhaftes) Satz 2 (Kontinuierlichkeitsordnung) Grundordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden(StuRa-Grundordnung – StuRa-GrundO) vom 18. Mai 2021 hat der StuRa diese Ordnung als Satzung erlassen.
Teil Kontinuierlichkeit
§ andauernde Belange
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Der StuRa hat keine andauernden Beschlüsse!
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Gegenstände mit andauernder Wirkung, neben Ordnungen der Studentinnenschaft, sind Bestandteil dieser Ordnung.
Teil Zusammenarbeit
§ Mitgliedschaft
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1Der StuRa kann Mitglied von Organisationen (Vereinen, Zusammenschlüssen und ähnlichen) sein.
2Mit der Mitgliedschaft sollen die Interessen der Studentinnenschaft vertreten und oder gefördert werden.
3Mit der Mitgliedschaft können Verbindlichkeiten durch Beiträge für die Organisationen oder andere übliche finanzielle Förderungen verbunden sein.
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Der StuRa ist Mitglied folgender Organisationen:
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Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) als Mitglied gemäß § 28 SächHSFG, und im Zweifelsfall auch Mitglied der Finanzvereinbarung
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freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) als Mitglied, im Zweifelsfall als ordentliches Mitglied
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Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)
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Deutsches Jugendherbergswerk (DJH)
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Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)
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bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm)
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Förderverein HTW Dresden als juristische Person
§ Unterstützung
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1Der StuRa kann von Einzelpersonen oder Organisationen (Vereinen, Zusammenschlüssen und ähnlichen) unterstützt werden und sie unterstützen.
2Mit der Unterstützung soll der Wille zum Zusammenwirken für die Erfüllung der Aufgaben der Studentinnenschaft bekundet werden.
3Mit der Unterstützung erklärt sich der StuRa zur Zusammenarbeit bereit und freut sich über Unterstützung.
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1Der StuRa unterstützt sich mit folgenden Organisationen:
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studentische Interessenvertretung
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Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
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freier zusammenschluss von student*innenschaften e.V. (fzs)
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Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)
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Studentischer Akkreditierungspool (Pool)
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bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm)
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Uebergebuehr e.V.
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Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW)
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Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e.V. (BdWi)
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European Students’ Union (ESU)
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International Students Movement (ISM)
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studentisches Leben
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Vereinigung Dresdner Studentenclubs e.V. (VDSC)
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Gründungsschmiede HTW Dresden
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weitere Interessenvertretung
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DGB-Jugend (Deutscher Gewerkschaftsbund)
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Stiftung Mitarbeit
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Rote Hilfe e.V.
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Mehr Demokratie e.V.
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Amnesty International, insbesondere regional Bezirk Sachsen
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Umverteilen! Stiftung für eine, solidarische Welt
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Antidiskriminierungskultur
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Netzwerk für Demokratie und Courage
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Let`s Fight White Pride
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PRO ASYL
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Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen
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Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
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Amadeu Antonio Stiftung
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Bürger.Courage e.V.
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Landesarbeitsgemeinschaft politisch-kulturelle Bildung Sachsen e.V. (LAG pokuBi)
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Netzwerk Tolerantes Sachsen (Förderverein Tolerantes Sachsen e.V.)
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Bündnis „Sachsens Demokratie“
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Bündnis Dresden Nazifrei
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Initiative 2=2
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Lebensweisen
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Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC), insbesondere regional Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Dresden e.V.
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AG SchLaU (bisher noch "Schwule und Lesben an der Uni") StuRa TU Dresden
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Gerede e.V.
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Tauschnetz Elbtal
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abfallGUT Dresden e.V.
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Umsonstladen Dresden
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RepairCafé Dresden und Freital
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Tafel Deutschland e. V., insbesondere regional TAFEL Dresden e.V.
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(the food assembly) Marktschwärmer, insbesondere regional Dresden
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Studenten bilden Schüler e.V.
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Sukuma arts e.V.
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Naturschutz
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fridays for future (fff), insbesondere regional Fridays for Future Dresden
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Extinction Rebellion (XR), insbesondere regional Ortsgruppe XR Dresden
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Datenkultur
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Netzbiotop Dresden e.V. (Chaos Computer Club Dresden (c3d2 (aka <<</>>)))
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Chaos Computer Club e.V. (CCC)
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Digitalcourage e.V.
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Digitale Gesellschaft e.V.
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Electronic Frontier Foundation (EFF)
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Free Software Foundation (FSF)
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Free Software Foundation Europe (FSFE)
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European Digital Rights (EDRi)
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Jabber University Network (JUNe)
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GNU/Linux
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FreeBSD
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Wikipedia, Die freie Enzyklopädie
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OpenStreetMap Foundation (OSMF)
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WikiLeaks
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xkcd
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Förderverein Freie Netzwerke e. V. (Freifunk), insbesondere regional Freifunk Dresden e.V.
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Berichterstattung
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Campusradio Dresden e.V.
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Independent Media Center (IMC), insbesondere regional Indymedia
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Alternative Dresden News (addn)
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terminal dresden
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content e.V. (kanalB)
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Radio-Initiative Dresden e.V. (coloRadio)
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Veranstaltungskultur
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(AZ Conni) Jugendtanz
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Tolerave e.V.
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Hedonistischen Internationale
Teil Forderungen
§ Forderungen
Der StuRa positioniert sich und stellt Forderungen an sich und andere auf.
§ mehr Transparenz in den Senatskommissionen
1Der StuRa fordert mehr Transparenz in den Senatskommissionen.
2Die Tagesordnungen und die zugehörigen Antragsgegenstände der Senatskommissionen sollen mindestens hochschulöffentlich im internen Bereich der Website der HTW Dresden veröffentlicht werden.
3Die Besetzung der studentischen Vertretungen in den Senatskommissionen sollen stets aktuell benannt sein.
4Es ist mindestens ein Verweis für die Möglichkeit der Kontaktierung (etwa Mail oder Verweis auf die jeweilige Seite beim StuRa) anzugeben.
§ ökologische Mensen
Der StuRa schließt sich den Forderungen aus dem Dokument Positionspapier für soziale und umweltgerechte Mensen in Ostdeutschland (Anlage) an.
§ Anzahl der Prüfungsleistungen pro Semester in den Musterstudien- und -prüfungsordnungen
1Der StuRa fordert, dass höchstens bis zu 7 Prüfungsleitungen im Prüfungsabschnitt und im gesamten Semester höchstens bis zu 10 Prüfungsleistung stattfinden.
2Diese Regelung soll in die Musterprüfungsordnungen und die Musterstudienordnungen aufgenommen werden.
§ Arbeitsaufwand in Zeitstunden je Leistungspunkt
1Die Zeitstunden, welche pro Leistungspunkt zu erbringen sind, sollen auf 25 gesetzt werden.
2Diese Regelung soll in die Musterprüfungsordnungen und die Musterstudienordnungen aufgenommen werden.
§ Entgeltlose Nutzung vom Beachvolleyballplatz unserer HTW Dresden durch Studentinnen und grundsätzliche Ablehnung der Erhebung von Gebühren beim Hochschulsport
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Die Nutzung vom Beachvolleyballplatz soll mindestens für Studentinnen kein Geld kosten.
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1Selbstverständlich lehnen wir, im Sinne der Förderung des Hochschulsportes, grundsätzlich eine Erhebung von Geldern für alle Personen ab, die sich in einer Ausbildung gemäß BAföG befinden.
2Der Hochschulsport soll selbstverständlich allen Mitgliedern und Angehörigen unserer Hochschule gleichermaßen zugänglich sein.
Teil Verwaltung
§ Verwaltung
Der StuRa kann durch Beschluss bestimmen, dass besondere Verwaltungsaufgaben einer lang- oder mittelfristigen Betreuung bedürfen.
§ Aufstellen und Betreuung einer Bücherzelle
Es wird sich am Aufstellen und Betreiben einer Bücherzelle beteiligt. Für die Installation (Aufstellen) der vorhandenen (ehemaligen) Telefonzelle als Bücherzelle können bis zu 900 € ausgeben werden.
§ Berechtigung für übliche Geschäfte beim Konto für Angestellte
Angestellte sollen für die Bankkonten berechtigt sein
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Kontoauszüge zu empfangen;
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Geld einzuzahlen;
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Geld auszahlen zu lassen.
§ Kommentarfunktion für Anträge
Die Funktion "Kommentare erlauben" soll für Anträge eingeschaltet sein.
§ Ende Sitzungen Plenum
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Die Sitzungen des Plenums sind um 22:00 Uhr zu beenden.
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Für eine Fortführung der Sitzung ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder notwendig.
Teil Finanzen
§ Finanzen
Der StuRa kann regelmäßig wiederkehrende Ausgaben durch Beschluss, im jährlich zu erstellenden Haushaltsplan einpflegen, damit diese nach Bedarf abgerufen werden können.
§ langfristige Betreuung von Servern und Rechentechnik
Wenn der Bereich Administration Rechentechnik (Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation) die Betreuung der eigenen (mindestens 3 Maschinen als) Server und ihrer Dienste nicht leisten kann, kann die Betreuung für durchschnittlich monatlich bis zu 200 € (bis zu 2.400 € jährlich) bei Externen beauftragt werden.
§ Kaffee und Ergänzung für den StuRa
1Zur Versorgung der Mitwirkenden im StuRa, den Angestellten, sowie Gästinnen, soll der StuRa Kaffee und Tee beschaffen. Dazu gehören auch übliche Ergänzungen, wie Zucker und anderen Süßstoff sowie Milch und ähnliche vegane Getränke (etwa basierend auf Soja oder Hafer).
2Die Beschaffung von Kaffee soll möglichst besonders längerfristig "politisch korrekt" (etwa Kriterien wie fair gehandelt, preislich transparent, ökologische nachhaltig und durch Kooperativen organisiert) erfolgen.
§ Domains
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Der StuRa besitzt die Domain:
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stura-dresden.de;
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htwdd.de;
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kss-sachsen.de;
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fzs-wiki.de.
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Jede Domain kostet jährlich bis zu 5 €.
§ dienstliche Mobiltelefone
Der StuRa kann bis zu drei dienstliche Mobiltelefone für die Arbeit vom Vorstand oder anderer Mitglieder bereitstellen.
§ Drucker & Co
Der StuRa kann - neben sonstigen Druckern - zwei Drucker (Multifunktionsgeräte) anschaffen und betreiben, die extern durch entsprechende Serviceverträge für die Wartung und Verbrauchsmittel (etwa Toner) für bis zu 500 € jährlich betreut werden.
§ alljährliches Konstituierungsseminar
Der StuRa führt für bis zu 5.500 € eine Veranstaltung Konstituierungsseminar durch.
§ Druck einer Broschüre für alle neuen Studierende
1Der StuRa trägt die Kosten für den Druck einer Broschüre für alle neuen Studentinnen von bis zu 2.000 €.
2Bei einer Broschüre für alle neuen Studentinnen im Zusammenwirken mit der Hochschule trägt der StuRa höchstens die Hälfte der Kosten.
§ Büro- und Geschäftsausstattung sowie Büromaterial
Der StuRa hat im Haushalt für das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation einen Posten von mindestens bis zu 500 € jährlich für Büro- und Geschäftsausstattung sowie Büromaterial.
§ Lizenz für die Software zur Buchhaltung
Der StuRa hat im Haushalt für das Referat Finanzen einen Posten von etwa 1.000 € jährlich für die Lizenz für eine Software zur Buchhaltung.
§ Betrieb Hochschulkino
1Einnahmen und Ausgaben gemäß dem Haushaltsplan für das Hochschulkino bedürfen keinem weiteren Beschluss im jeweiligen Haushaltsjahr.
2Das Hochschulkino kann eine Kasse - als ständigen Vorschuss - mit bis zu 500 € Bestand betreiben.
Teil Ehrungen
§ Ehrenmitglieder
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1Ehrenmitglieder sind Mitglieder des StuRa, die auf Grund von besonderen Leistungen zu lebenslangen Mitgliedern des StuRa gekürt wurden.
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Ehrenmitglieder sind folgende Personen:
- keine
Teil nicht andauernde Beschlüsse
§ nichtandauernde Beschlüsse
Der StuRa kann durch Beschluss verfügen, dass Gegenstände, die keine andauernde Wirkung haben jedoch über die Dauer einer Legislatur hinaus gelten sollen, Bestandteil dieser Ordnung werden.
§ Forderungskatalog StuRa HTW Dresden wegen der Pandemie COVID-19
Der StuRa beschließt den Forderungskatalog COVID-19! Forderungskatalog zur aktuellen Situation an der HTW Dresden (Anlage).
§ Status der Angestellten des StuRa als Angehörige der HTW Dresden
Der StuRa fordert bei der Hochschule ein, dass die Angestellten des StuRa mindestens als Angehörige der Hochschule anerkannt werden sollen.
Teil Schlussbestimmungen
§ Zuordnung
Diese Ordnung ist dem Ausschuss Strukturelles zugeordnet.
§ Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
Anlagen
- Positionspapier für soziale und umweltgerechte Mensen in Ostdeutschland
- COVID-19! Forderungskatalog zur aktuellen Situation an der HTW Dresden