Begründung zur Kontinuierlichkeitsordnung des Studentinnenrates

Begründung für die Kontinuierlichkeitsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Kontinuierlichkeitsordnung - StuRa-KontO) vom 18. Mai 2021

 

Teil Kontinuierlichkeit

 

Der Teil soll einleitend dazu dienen die Ausrichtung der Ordnung klar zu machen. Daher ist der Titel des Teils entsprechend dem Titel der Ordnung.

 

§ andauernde Belange

 

Der Paragraph soll regeln wie beim StuRa - ferner der Studentinnenschaft - mit andauernden Belangen umgegangen wird.
Als andauernde Belange wird betrachtet, was über die aktuelle Legislatur hinweg Bestand haben soll. Somit soll es solide ermöglicht sein, dass an die nachfolgende Legislatur Beschlusslagen übergeben (übertragen) werden.
Andauernde Belange, die sich nicht ohnehin durch Ordnungen ergeben, sollen als Bestandteil dieser Ordnung beschlossen - und damit übergeben - werden.

 

  1. Mit dem Absatz soll einleitend festgelegt werden, dass es keine (anderen) andauernden Beschlüsse geben kann. Es soll klargestellt werden, dass mit der Verabschiedung (Erlass) dieser Ordnung alle möglichen vorherigen andauernden Beschlüsse außer Kraft gesetzt sind. Wesentliches Ansinnen der Ordnung ist es nämlich, dass es neben den Ordnungen keine anderen - womöglich Neuen nicht einmal ersichtlichen - Beschlusslagen geben kann. Bisher ist es nämlich so, dass "plötzlich" "irgendwoher" "irgendein" Beschluss hervorgeholt werden kann, der angeblich noch Bestand hat. Das soll es nicht (mehr) geben können!

  2. Es wir die Verpflichtung konstruiert, dass nicht einfach "andauernde" Beschlüsse gefasst werden können. Andauernde Belange sollen sich ausschließlich durch eine Ordnung ergeben können. Im Übrigen kommt das Konstrukt mit der "andauernden Wirkung" aus einer früheren Fassung der Finanzordnung, die es bis heute (§ 11 Dauer der Gültigkeit von Finanzbeschlüssen (Anlage 1) Abs. 4 FO) gibt. Alles, was nicht bereits Bestandteil einer der anderen Ordnungen der Studentinnenschaft ist, soll in dieser KontO Platz finden können. Mit dem Wort neben konstruiert, dass Inhalte dieser Ordnung - also in der KontO - gegenüber den Inhalten anderer Ordnungen nachrangig (niederrangig) sind.

 

Teil Zusammenarbeit

 

§ Mitgliedschaft

 

Mit Mitgliedschaft ist gemeint, wenn der StuRa direkt eine Möglichkeit nutzt gezielt Teil der Organisation zu werden, um sich so direkt wie möglich zur Organisation zu bekennen und entsprechende Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft anzutreten.

  1. Es gibt eine allgemeine Erklärung, wie es sich mit Mitgliedschaften vom StuRa - ferner der Studentinnenschaft - verhält.

    1Es wird erklärt, dass der StuRa das Recht hat sich zum Teil anderer Organisationen zu machen. Beispielsweise ist die Hochschule Mitglied der HRK oder beim DAAD, wie wir es als StuRa beim fzs oder auch beim DAAD sind.

    2Es wird der eigene Anspruch klargestellt, dass die Interessenlage der Studentinnen Gegenstand einer jeden Mitgliedschaft sein soll, beziehungsweise die Belange für Studentinnen gefördert werden.

    3Bei vielen Mitgliedschaften ergeben sich Mitgliedsbeiträge, die dann entsprechend andauernd auf den StuRa zukommen.

  2. Es gibt eine Auflistung aller Organisationen bei denen der StuRa - ferner die Studentinnenschaft - Mitglied ist. Es sollen - sofern bekannt - neben der Begründung auch "übliche" Beträge benannt werden können.

    • Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) als Mitglied gemäß § 28 SächHSFG, und im Zweifelsfall auch Mitglied der Finanzvereinbarung

      • Der StuRa - ferner die Studentinnenschaft - ist gesetzmäßiges Mitglied von der KSS. Aber auch davon unabhängig bekennt sich der StuRa "freiwillig" zur Mitgliedschaft bei der KSS.
      • Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) - im SächsHSFG als Konferenz Sächsischer Studentenräte bezeichnet - ist der gesetzliche Zusammenschluss der Studentinnenräte in Sachsen.
      • Die KSS erfüllt Aufgaben, die der StuRa allein wohl kaum zu leisten vermag. Dazu gehört beispielsweise auch das Recht - ferner die Pflicht - zur Stellungnahme zu allen Belangen, die das Hochschulgesetz betreffen, was auch gesetzlich so gefasst ist. Aber schon allein der Erfahrungsaustausch zur Bewältigung der Aufgaben in der studentischen Selbstverwaltung und der Vertretung der Studentinnen an der Hochschule ist eine enorme Bereicherung. Dies gilt insbesondere bei der aktuellen sehr kollegialen Zusammenarbeit.
    • freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) als ordentliches Mitglied

    • Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)
      • Der StuRa - ferner die Studentinnenschaft - ist freiwillig Mitglied vom DAAD.
      • Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) ist ein Verein.
      • "Der DAAD wird als Verein von den deutschen Hochschulen und Studentinnen getragen." beschreibt sich der DAAD selbst. https://ssl.daad.de/de/der-daad/wer-wir-sind/organisation/gremien/#mi
      • Der Mitgliedsbeitrag im Jahr beträgt, wie für alle Studentinnenschaften, 50 € je Jahr. (Stand 2020)
      • Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) ist die entscheidenste Stelle zur bundesweiten Organisation für Incoming und Outgoing. Es können alle Hochschulen, die Mitglied bei der HRK sind, Mitglied (beim DAAD) werden. Zusätzlich können beim DAAD aber auch alle Studentinnrnschaften Mitglied werden.
      • Alljährlich gibt es eine Mitgliederversammlung. Zu der Mitgliederversammlung ist eine Vertretung vom StuRa für unsere Studentinnenschaft stimmberechtigt. Die Hochschule ist das im Übrigen auch.
      • Im Vorstand - mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern - sind (bundesweit) 4 Mitglieder als Vertretung der Studentinnen.
      • Auch im Kuratorium sind Mitglieder als Vertretung der Studentinnen.
      • Was genau der Mehrwert ist Mitglied vom DAAD zu sein ist unklar. Ja, da kann wer jährlich zur Mitgliederversammlung eine studentische Vertretung, neben der Hochschulen selbst, abstimmen.
      • Letztlich sind es jährlich 50 €, die als verkraftbar erscheinen, um beim DAAD mitbestimmen zu können und übliche Informationen zu erhalten.
    • Deutsches Jugendherbergswerk (DJH)

      • Wann auch immer (mutmaßlich zwischen 2007 und 2012) - wurde der StuRa Mitglied vom DJH.
    • Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)

      • Wann auch immer (mutmaßlich zwischen 2007 und 2012) - wurde der StuRa Mitglied vom ABS.
    • bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm)

      • Wann auch immer (mutmaßlich zwischen 2007 und 2012) - wurde der StuRa Mitglied vom bpm.
    • Förderverein HTW Dresden als juristische Person

 

§ Unterstützung

 

Mit Unterstützung ist gemeint, wenn sich der StuRa zu bestimmten Organisationen bekennen mag, die der StuRa untestützt, aber von denen der StuRa gern Unterstützung erfährt.["Der ganze Reis" ging los, als es einmal geklärt werden sollte von welche Organisationen "pauschal" immer Plakate im Z-Gebäude beim StuRa ausgehangen werden können, sodass sich Studentinnen zu Terminen oder Kampange informieren können.] Mit der Unterstützung soll der prinzipielle Zugang zur Infrastruktur einhergehen.

Solidarisieren und über dessen Wirken informieren!

 

  • studentische Interessenvertretung

    • Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)

    • freier zusammenschluss von student*innenschaften e.V. (fzs)

    • Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)

    • Studentischer Akkreditierungspool (Pool)

    • bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm)

    • Uebergebuehr e.V.

    • Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW)

    • Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e.V. (BdWi)

    • European Students’ Union (ESU)

    • International Students Movement (ISM)

  • studentisches Leben

    • Vereinigung Dresdner Studentenclubs e.V. (VDSC)

    • Gründungsschmiede HTW Dresden

  • weitere Interessenvertretung

    • DGB-Jugend (Deutscher Gewerkschaftsbund)

    • Stiftung Mitarbeit

    • Rote Hilfe e.V.

    • Mehr Demokratie e.V.

    • Amnesty International, insbesondere regional Bezirk Sachsen

    • Umverteilen! Stiftung für eine, solidarische Welt

  • Antidiskriminierungskultur

    • Netzwerk für Demokratie und Courage

    • Let`s Fight White Pride

    • PRO ASYL

    • Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen

    • Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)

    • Amadeu Antonio Stiftung

    • Bürger.Courage e.V.

    • Landesarbeitsgemeinschaft politisch-kulturelle Bildung Sachsen e.V. (LAG pokuBi)

    • Netzwerk Tolerantes Sachsen (Förderverein Tolerantes Sachsen e.V.)

    • Bündnis „Sachsens Demokratie“

    • Bündnis Dresden Nazifrei

    • Initiative 2=2

  • Lebensweisen

    • Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC), insbesondere regional Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Dresden e.V.

    • AG SchLaU (bisher noch "Schwule und Lesben an der Uni") StuRa TU Dresden

    • Gerede e.V.

    • Tauschnetz Elbtal

    • abfallGUT Dresden e.V.

    • Umsonstladen Dresden

    • RepairCafé Dresden und Freital

    • Tafel Deutschland e. V., insbesondere regional TAFEL Dresden e.V.

    • (the food assembly) Marktschwärmer, insbesondere regional Dresden

    • Studenten bilden Schüler e.V.

    • Sukuma arts e.V.

  • Naturschutz

    • fridays for future (fff), insbesondere regional Fridays for Future Dresden

    • Extinction Rebellion (XR), insbesondere regional Ortsgruppe XR Dresden

  • Datenkultur

    • Netzbiotop Dresden e.V. (Chaos Computer Club Dresden (c3d2 (aka <<</>>)))

    • Chaos Computer Club e.V. (CCC)

    • Digitalcourage e.V.

    • Digitale Gesellschaft e.V.

    • Electronic Frontier Foundation (EFF)

    • Free Software Foundation (FSF)

    • Free Software Foundation Europe (FSFE)

    • European Digital Rights (EDRi)

    • Jabber University Network (JUNe)

    • GNU/Linux

    • FreeBSD

    • Wikipedia, Die freie Enzyklopädie

    • OpenStreetMap Foundation (OSMF)

    • WikiLeaks

    • xkcd

    • Förderverein Freie Netzwerke e. V. (Freifunk), insbesondere regional Freifunk Dresden e.V.

  • Berichterstattung

    • Campusradio Dresden e.V.

    • Independent Media Center (IMC), insbesondere regional Indymedia

    • Alternative Dresden News (addn)

    • terminal dresden

    • content e.V. (kanalB)

    • Radio-Initiative Dresden e.V. (coloRadio)

  • Veranstaltungskultur

    • (AZ Conni) Jugendtanz

    • Tolerave e.V.

    • Hedonistischen Internationale

 

 

Teil Forderungen

 

§ Forderungen

 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben erarbeitet der StuRa hochschulpolitische Positionen und Forderungen. Sie werden an die entsprechenden verantwortlichen Stellen weitergeleitet und für die Dauer ihrer Relevanz in dieser Ordnung festgehalten.

 

§ mehr Transparenz in den Senatskommissionen

 

Die Forderung basiert auf den Beschuss 2013-30-12 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2013/nach-der-letzten-sitzung-stura-2013/antraege/mehr-transparenz-in-den-senatskommssionen . Sie wurde im Rahmen der Erstellung der KontO sprachlich aufgearbeitet.
Für die Vorbereitung der Sitzungen der Senatskommissionen müssen die Sitzungsunterlagen der jeweiligen Sitzung für die studentischen Mitglieder leicht zugänglich sein. Da die dort behandelten Gegenstände auch die Studentinnenschaft betreffen, sollen sie ebenfalls die Sitzungsunterlagen einsehen können und sich bei Bedarf an ihre Vertretung wenden können.

 

§ ökologische Mensen

 

Die Forderung basiert auf den Beschuss 2013-25-01 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2013/4.-sitzung-stura-2013/antraege/positionspapier-fuer-soziale-und-umweltgerechte-mensen.
Unsere Ernährungsweise ist ein essentieller Baustein für einen umweltsensiblen Lebensstil. Der StuRa schließt sich daher den Forderungen für soziale und umweltgerechte Mensen an.
Grundsätzlich wird sich nur den Inhalten vom Positionspapier bekannt. Jedoch ist anzunehmen, dass sich auch zu möglichen Wirken von Aktiven für diese Forderungen bekannt wird.

 

§ Anzahl der Prüfungsleistungen pro Semester in den Musterstudien- und -prüfungsordnungen

 

Die Forderung basiert auf den Beschuss 2012-05-09 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/12.-sitzung-stura-2012/antraege/anzahl-von-pruefungsleistungen-je-semester-in-der-musterstudien-und-pruefungsordnung.
Um eine sinnvolle Arbeitsbelastung der Studentinnen je Semester zu gewährleisten, fordert der StuRa eine Begrenzung von Prüfungsleistung während des gesamten Semesters und speziell für den Prüfungsabschnitt.
Um Einheitlichkeit bei allen Studiengängen sicherzustellen, sollen die maximal zulässigen Prüfungsleistungen in den Musterprüfungs- und -studienordnungen aufgenommen werden.

 

§ Arbeitsaufwand in Zeitstunden je Leistungspunkt

 

Die Forderung basiert auf den Beschuss 2012-05-08 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/12.-sitzung-stura-2012.
Im Rahmen der Modularisierung von Prüfungsleistungen auf Grund des europaweiten Bologna-Prozesses können Hochschulen und Universitäten entscheiden wie hoch der workload für das Erlangen eines Leistungspunktes sein soll. Der Arbeitsaufwand kann zwischen 25h und 30h je Leistungspunkt betragen. Der StuRa fordert, dass für die Sicherstellung von Studierbarkeit der workload nicht mehr als 25 h betragen sollte.

 

§ Entgeltlose Nutzung vom Beachvolleyballplatz unserer HTW Dresden durch Studentinnen und grundsätzliche Kritik an der Erhebung von Gebühren beim Hochschulsport

 

Die Forderung basiert auf den Beschuss 2012-118 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/15.-sitzung-stura-2012/antraege/entgelt-fuer-die-nutzung-des-beachvolleyballplatzes. Sie wurde im Rahmen der Erstellung der KontO sprachlich aufgearbeitet.

Auch zum Zeitpunkt der Erstellung der KontO (2021) wurden aktuell "Beiträge" erhoben. https://www2.htw-dresden.de/~sport/site/index.php/sportarten/beachvolleyball

  1. Die Errichtung vom Beachvolleyballplatz erfolgte maßgeblich mit Mitteln der Studentinnenschaft.

  2. Am Rande soll klargestellt werden, dass sich die Forderung nicht nur auf die Nutzung vom Beachvolleyballplatz bezieht oder gar im Umkehrschluss behauptet werden könnte, dass Gebühren an anderer Stelle begrüßt werden würden.

    1. Grundsätzlich meint hierbei, dass es Abweichungen geben kann. Etwa bei Sportarten, bei denen ein enormer finanzieller Aufwand entsteht - beispielsweise Reise ins Skilager - können selbstverständlich entsprechende Beiträge (Gebühren) erhoben werden.

    2. Es wird herausgestellt, dass der Zugang zu Angeboten beim Hochschulsport bestmöglich unabhängig der Mitgliedergruppe (Hochschulleherinnen, Mitarbeiterinnen, Studentinnen) sein soll, insbesondere was was finanzielle Hürden betrifft.

 

Teil Verwaltung

 

§ Verwaltung

 

Innerhalb der studentischen Selbstverwaltung existieren besondere lang- oder mittelfristig andauernde Prozesse. Zur Bewältigung dieser Aufgaben werden diese in dieser Ordnung festgehalten. Der Unterschied zwischen dem Teil Verwaltung und dem Teil Finanzen ist, dass beim Teil Verwaltung keine wiederkehrenden Kosten entstehen. Einmalige Kosten können jedoch auch durch den Teil Verwaltung entstehen, die aber auch zu benennen sind.

 

§ Aufstellen und Betreuung einer Bücherzelle


2018-16-174: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/16/antraege/betreuung-buecherzelle

 

Eine Bücherzelle ist eine Telefonzelle, die durch upcycling einen neuen Nutzen erhält, frei zugänglich ist und dem Austausch von Büchern dient.
Der StuRa verpflichtet sich zum Aufstellen also dem Aufbau einer Bücherzelle und diese entsprechend auszustatten. Ein möglicher Abbau ist dabei von der Hochschule zu realisieren.
Des Weiteren ist die Hochschule für eine eventuelle Instandsetzung zuständig, wobei sich der StuRa um den Erhalt des Betriebes zu bemühen hat.
Es obliegt dem Geschäftsbereich studentische Selbstverwaltung & Organisation die Bücherzelle aufzubauen und der Betrieb wird an den Geschäftsbereich Hochschulpolitik übergeben.

 

§ Schaffung von bis zu 4 weiterer Teilzeitstellen als Angestellte des StuRa


2012-23-17: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/23.-sitzung-stura-2012/antraege/schaffung-von-bis-zu-4-weiterer-teilzeitstellen-als-angestellte-des-stura

Es sollen vier Teilzeitstellen geschaffen werden, um die Aufgaben der Studentinnenschaft zu bewältigen, den Verpflichtungen einer Teilkörperschaft öffentlichen Rechts nachzukommen, Kontinuität zu gewährleisten und den Service des Studentinnenrats qualitativ und quantitativ zu erhöhen.
Entgeltgruppen können varieren und sollen je nach Anforderung zwischen E5 - E13 liegen.

 

§ Zeichnungsberechtigung unserer Angestellten

 

§ Berechtigung für übliche Geschäfte beim Konto für Angestellte

 

2015-11-226: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/11./antraege/zeichnungsberechtigung-angestellte

(umformuliert)

Die Angestellte soll extern als B-Zeichnung eingesetzt werden, intern ist diese nicht zeichnungsberechtigt, sondern erhält die Berechtigung, mit einer entsprechenden Karte Kontoauszüge zu empfangen und Bargeld aus- oder einzuzahlen.

 

Angestellten soll dahingehend Berechtigungen organisiert werden, um auf Weisung übliche Vorgänge zum Bankkonto erledigen zu können.
Beispielsweise soll es möglich sein, dass Angestellte Bargeld einzahlen gehen, um die Obergrenze an finanziellen Mitteln im StuRa (vor Ort) einhalten zu können. (Das gilt insbesondere, wenn andere Berechtigte den Weg oder Vorgang nicht selbst erledigen können.) Aber auch das triviale Erhalten von Kontoauszügen soll Angestellten möglich sein, sodass sie dies erledigen können dürfen.
Insbesondere die Sachbearbeitung Finanzen & Service soll die Berechtigung erhalten.
Im Übrigen könnte diese Reglung auch gern ersatzweise in die Finanzordnung oder anderen passende Ordnung übernommen werden.

 

§ Kommentarfunktion für Anträge

 

2012-034: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/3.-sitzung-stura-2012/antraege/kommentarfunktion-fuer-antraege

(umformuliert)

Die Kommentarfunktion auf der Website des StuRa soll für jeden Antrag eingeschaltet sein, um zu gewährleisten, dass Mitglieder des Studentinnenrats auch bei Nichtteilnahme an der Sitzung darüber diskutieren können, um gegebenenfalls Anträge dazu zu stellen.

 

Anträge zu Sitzungen werden üblicher Weise auf der Website des StuRa eingetragen. Die Website verfügt über die Funktionalität zum Kommentieren, die standardmäßig (beim neuen Erstellen) eines Artikels ausgeschaltet ist. Für Artikel (Seiten), die ein Antrag sind, soll die Funktion jedoch stets angeschaltet sein.

Besipielsweise soll es mit der Kommentarfunktion gewährleistet sein, dass Mitglieder des Studentinnenrats auch bei Nichtteilnahme an der Sitzung darüber diskutieren können, um gegebenenfalls Anträge dazu zu stellen.
Im Übrigen könnte diese Reglung auch gern ersatzweise in die Geschäftsordnung oder anderen passende Ordnung übernommen werden.

 

§ Umzug Domains

 

(killed)

 

§ Rechenschaft von Ämtern

 

Die vermeintliche Selbstverständlichkeit, die sich auch klar aus der StuRa-GrundO und ihrer Begründung ergibt, ist noch einmal klarstellend aufgenommen.
Also spätestens nach dem Ende von einem jeden Quartal sollte da eine Art Rechenschaftbericht kommen. Bis auf begründete Ausnahmefälle, soll der Bericht textlich - sodass darauf auch schon bei der Einladung zu einer Sitzung vom Plenum verweisen werden kann - abgefasst sein.

Mal häßlich hart nachgetreten: Wer dem nicht nachkommt soll unverzüglich abgewählt werden.

 

§ Pflicht für den Bericht zu Verwendung geplanter Einnahme und Ausgaben durch die jeweiligen Verantwortlichen

 

20.10.2015: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/11./antraege/rechenschaft
Achtung da gabs mal ein SchmankerlvomRank:
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/4/antraege/aufhebung-beschluss-2015-11-225

 

Die Innenrevision fordert zum Jahresabschluss einen Bericht über die Verwendung der studentischen Gelder. Dabei wird gefordert, dass über jede Kostenstelle (etwa die einzelnen Referate oder der Vorstand) zu der geleistet Arbeit und den geflossenen Mitteln Stellung bezogen wird. Selbst wenn keine Ausgaben erfolgten, muss eine Rechtfertigung erfolgen, weshalb im Haushaltsplan ein entsprechendes Budget vorgesehen und nicht benötigt wurde. Alle, die für Teile des Haushalthaltes verantwortlich waren sollen ihren Teil dazu beitragen.
Der Bericht ist dem StuRa, insbesondere der haushaltplanverantwortlichen Person, unverzüglich zugänglich zu machen.

 

§ Ende Sitzungen Plenum

 

26.03.18 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/4/antraege/ende-sitzungen-plenum

 

Um einen zügigen und ergebisnorientierten Sitzungsablauf zu gewährleisten enden die Sitzungen des Plenums um 22:00 Uhr. Dem Plenum sollte dennoch die Möglichkeit offen stehen, durch einen Beschluss die Sitzung fortzuführen. Dabei soll es sich zwischen der Variante "Fortführung der Sitzung mit der Möglichkeit Anträge abzustimmen" und "Fortführung der Sitzung ohne der Möglichkeit Anträge abzustimmen" entscheiden können.
Im Übrigen könnte diese Reglung auch gern ersatzweise in die Geschäftsordnung oder anderen passende Ordnung übernommen werden.

 

§ Möglichkeit zur Feststellung des operativen Geschäftes durch das Referatskollegium


???? Wo ist denn geregelt, dass es das RK gibt und was es so macht ?????
den §Referatskollegium kann ich in der StuRa-Grundordnung von Nov. 2020 nicht finden?
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2013/5.-sitzung-stura-2013/informationen/moeglichkeit-zur-feststellung-des-operativen-geschaeftes-durch-das-referatskollegium

 

Teil Finanzen

 

Innerhalb der studentischen Selbstverwaltung existieren besondere lang- oder mittelfristig andauernde Prozesse, insbesondere auch mit finanziellen Belangen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben werden diese in dieser Ordnung festgehalten. Der Unterschied zwischen dem Teil Verwaltung und dem Teil Finanzen ist, dass beim Teil Finanzen wiederkehrenden Kosten entstehen. Wiederkehrende und einmalige Kosten können jedoch auch durch den Teil Finanzen entstehen, die aber auch zu benennen sind.

 

§ langfristige Betreuung von Servern und Rechentechnik

 

2018-12-123: https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/12/antraege/langfristige-betreuung-von-servern-und-rechentechnik-2018
und aufgehoben durch
2018-12-13: 22.05.2014: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2014/12.-sitzung/antraege/langfristige-betreuung-von-servern

Formulierung von 3B?:
Der Server soll extern betreut werden, wenn der Bereich Administration Rechentechnik (Geschäftsbereich studentische Selbstverwaltung & Organisation) den dazu notwendigen Aufwand nicht leisten kann.
Der Studentinnenrat betreibt mindestens drei Maschinen und die finanziellen Mittel sollen 2.400€ jährlich nicht übersteigen.
Die Formulierung wurde geändert übernommen.

 

§ Kaffee und Ergänzung für den StuRa

 

Formulierung von 3B?:
Damit die Versorgung der aktiven Mitglieder in der Selbstverwaltung gewährleistet werden kann, sollen diverse handelsübliche Güter zur Verfügung gestellt werden.
Die Formulierung wurde geändert übernommen.

 

2018-08-140: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2018/8/antraege/kaffee-stura-2018

 

Heißgetränke mit oder ohne Koffein sind ein unumstrittenes Triebmittel für die Arbeit im StuRa und soll daher durch den StuRa zentral beschafft werden. Diese sollen allen Angehörigen des StuRa sowie Gästinnen zur freien Verfügung stehen.

 

§ Domains

 

Formulierung von 3B?:
Die Domain fzs-wiki.de wird dem fzs bereitgestellt. Der StuRa erklärt sich bereit, die Domain auf Wunsch zu übergeben.

 

    1. Der StuRa stellt sie der KSS, insbesondere aber den studentischen Vertretungen in der Stadt Dresden, bereit. Der StuRa setzt sie beispielsweise für die Bereitstellung von Inhalten zu einzelnen oder gemeinsamen Belangen der StuRä Dresdens ein, aber auch für eigene Dienste. Erster Anlass war die Verwendung als wikileaks.stura-dresden.de.
    2. Der StuRa setzt sie beispielsweise für die Bereitstellung von kurzen Verweisen, auch für eigene Dienste, ein. Erster Anlass war die Verwendung als fsr-et.htwdd.de.
    3. Der StuRa stellt sie der KSS bereit. Auf Wunsch der KSS kann sie auch einer anderen Stelle übergeben werden (Inhaberinnenwechsel). Erster Anlass war der Besitz einer Domain der KSS bei einer der StuRä Sachsens, als Ersatz der Domain kssnet.de.
    4. Der StuRa stellt sie dem fzs bereit. Auf Wunsch des fzs kann sie auch einer anderen Stelle übergeben werden (Inhaberinnenwechsel).



14. Sitzung vom Referat stud. selbstverwaltung und Organisation 2017: Umzug Domains https://stura.htw-dresden.de/stura/ref/verwaltung/sitzungen/2017/14./14.-sitzung-referat-studentische-selbstverwaltung-organisation-2017
2019-10-0007: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2019/10/antraege/verlaengerung-domains-2019
19. Sitzung StuRa 2010; TOP 10 Domain kss-sachsen.de und htwdd.de https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2010/19.-sitzung-stura-2010 (TOP 10)
2013-RK17-62: Domain fzs-wiki.de https://stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2013/12.-sitzung-stura-2013/antraege/domain-fzs-wiki.de

 

§ Dienstliche Mobiltelefone

 

20.06.2012 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2012/20.-sitzung-stura-2012/antraege/diensttelefone

 

Dienstliche Mobiltelefone inklusive Internetzugang dienen der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und der flexiblen Kommunikation des Vorstandes der Geschäftsführung. Selbstverständlich sollen die finanziellen Mittel für die Beschaffung von Geräten und monatlichen Vertragsleistungen in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Der Vorstand kann entscheiden, dass die dienstlichen Mobiltelefone an andere Leitungen von Geschäftsbereichen weitergegeben werden können.

 

§ Drucker & Co

 

 

Um ein gewisses Mindestmaß an Zuverlässigkeit für das Drucken, Einlesen (und damit Kopieren) für den Betrieb vom Verwaltungsbetrieb sicherzustellen, beauftragt der StuRa - ähnlich wie die Hochschule - eine externe Firma der Branche. Im Übrigen sind die Druckkosten vergleichsweise annehmbar. Dabei kann durch den StuRa selbst entschieden werden, ob die Geräte selbst angeschafft werden. Zum Beispiel ist eines der beiden aktuellen (2021) Geräte nur (kostenlos) geliehen, aber das andere Gerät selbst angeschafft.

 

§ alljährliches Konstituierungsseminar

 

22.06.2015: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/9./antraege/durchfuehrung-konstituierungsseminar-kose-wise-2015

 

Der StuRa führt in zeitlicher Nähe nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse für die Wahl zum StuRa ein Veranstaltung Konstituierungsseminar durch. Der alte StuRa (bisherige stimmberechtigte Mitglieder) sollen das Konstituierungsseminar für die nachfolgende gewählte Legislatur ausrichten. Es soll dazu dienen Informationen, Erfahrungen, Projekte etc. zu transportieren und so ein nahtloses Weiterarbeiten des StuRa sicherzustellen.

An der Veranstaltung sollen etwa bis zu 42 Personen teilnehmen können, die in der anstehenden Legislatur und bei Konstituierung des neuen StuRa mitwirken möchten.
Die geplanten Ausgaben sollen etwa für Unterkunft, Verpflegung, Honorare und Reisekosten für Referentinnen ausgegeben werden.

 

§ Druck einer Broschüre für alle neuen Studentinnen

 

04.04.2015: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/5./antraege/hochschulabc-kosten

 

Im Rahmen der Erstsemestereinführung werden für die Neuimmatrikulierten Informationsbroschüren rund ums Studieren und die Hochschule ausgegeben. Der Druck dieser Broschüren soll im Haushaltsplan mit 2000€ veranschlagt werden. Werden diese Broschüren in Zusammenarbeit mit der Hochschule erstellt sollen mindestens die Hälfte der Druckkosten von der Hochschule getragen werden.

 

§ Büro- und Geschäftsausstattung sowie Büromaterial

 

15.01.2017 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2016/3./antraege/jaehrliche-bueroausstattung

 

Es soll hiermit der Posten im Haushaltsplan beim Geschäftsbereich studentische Selbstverwaltung und Organisation zugeordnet werden, damit der Geschäftsbereich bei Bedarf zügig dazu selbst etwas beschließen kann.

 

§ Lizenz für die Software zur Buchhaltung

 

2017-03-29: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2017/5./antraege/anschaffung-neuer-buchhaltungssoftware

 

Im Rahmen der Buchhaltung des StuRa wird eine Software für die Bilanzierung von Gewinn- und Verlustrechnungen verwendet. Die dafür benötigte Lizenz kostet den StuRa monatlich 69€ netto (82,11€ brutto) kosten. Je Haushaltsjahr sollen dafür bis zu 1000 € brutto bereitgestellt werden.

 

§ Betrieb Hochschulkino

 

24.09.2015: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2015/10./antraege/Finanzielle-Unterstuetzung-fuer-das-Hochschulkino-Popcorn-gemaesz-Haushaltsplan-mit-andauerender-Wirkung-zu-genehmigen
20.03.2014 https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2014/5.-sitzung/antraege/dauerhafter-vorschuss-kino-2014

 

Das Hochschulkino findet als regelmäßige Veranstaltung mehrmals im Semester statt und benötigt für die Durchführung oftmals kurzfristig Zugriff auf das Budget im Haushaltsplan. Daher soll für das Hochschulkino kein extra Beschluss vom Plenum gefasst werden müssen, um auf die planmäßigen finanziellen Mittel im vorgesehenen Haushaltsposten zugreifen zu können. Dazu soll es für das Hochschulkino eine Art Handkasse geben, die bis zu 500€ Bargeld enthält und dem Bereich Kino zur Verfügung steht

 

Teil nicht andauernde Beschlüsse

 

§ nichtandauernde Beschlüsse

 

Hierbei handelt es sich um nicht andauernde Beschlüsse, die aber über den Zeitraum einer Legislatur hinausgehen und speziell dafür hier aufgeführt werden, damit bei Amtsübergaben ein aktueller Arbeitsstand übersichtlich übermittelt werden kann.

 

§ Forderungskatalog StuRa HTW Dresden wegen der Pandemie COVID-19

 

Der Forderungskatalog basiert auf dem Beschluss 2020-05-007: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2020/5-sitzung-plenum-2020/covid-19-forderungskatalog. Es ist zur Zeit nicht absehbar, ab wann ein normales Studieren mit regelmäßigen Präsenzveranstaltungen wieder möglich sein wird. Daher wird der Forderungskatalog https://www.stura.htw-dresden.de/stura/v/covid-19/forderungen/forderungskatalog für mehr Studierbarkeit während der Pandemie als mittelfristig andauernde Forderung in diese Ordnung aufgenommen.

 

§ Angehörigenstatus der Angestellten des StuRa

 

2021-02-07: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2021/2/angestellte-des-stura-sollen-mindestens-angehoerige-der-hochschule-sein

 

Mit der Neubesetzung der Stelle Sachbearbeitung Administration & Organisation im Januar 2020, wird der Antrag zur Anerkennung als Angehörige der Hochschule für die Angestellten des StuRa durch die Hochschule abgelehnt. Damit bekommen die Angestellten des StuRa keinen Ausweis mehr in Form einer Chip-Karte ausgehändigt und haben demnach einen deutlisch schlechteren Zugang zur Hochschule als Angestellte und Studentinnen der HTW. Als Organ der Teilkörperschaft (öffentlichen Rechts) der Körperschaft Hochschule erachtet der StuRa diese Entscheidung als destruktiv.


https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/studium/forderungskatalog

 

weiter Gedanken

 

 

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-fin/fo#section-13
§ 11 Dauer der Gültigkeit von Finanzbeschlüssen (Anlage 1) Absatz 4 studentische Finanzordnung
"Ausgenommen sind Finanzbeschlüsse mit andauernder Wirkung."
ersetzen.
Zum Ersatz könnte dienen:
"Ausgenommen sind Beschlüsse gemäß KontO." (Vorschlag von der Leitung Geschäftsbereich Finanzen (aka Fullforce))

weitere mögliche zu beschließende Inhalte

Mitgliedschaft Bündnis Dresden Nazifrei oder Unterstützung Bündnis Dresden Nazifrei
Der StuRa HTW Dresden trat sehr lange als Mitglied vom Bündnis Dresden Nazifrei auf.

Unterstützung FSFW Dresden
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2016/11./antraege/unterstuetzung-fsfw-dresden
war wohl andauernd gemeint, wurde aber nicht so benannt oder kategorisiert

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