Angestellte des StuRa sollen mindestens Angehörige der Hochschule sein
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-01-12
Antragstext
Der StuRa möge beschließen von der Hochschule (durch die Rektorin oder andere der Rektorin geeignet erscheinende Stelle) einzufordern, dass Angestellte beim StuRa mindestens als Angehörige der Hochschule anerkannt werden sollen. Anderenfalls sieht sich der StuRa gezwungen die bisherigen Angestellten (Verwaltungsmitarbeiterinnen) beim StuRa zu kündigen und gemäß Hochschulgesetz Verwaltungsmitarbeiterinnen anzufordern, um Angestellte der Hochschule an den StuRa abordnen zu lassen.
Begründung zum Antrag
Der StuRa ist das Organ der Teilkörperschaft (öffentlichen Rechts) der Körperschaft Hochschule.
Seit Januar 2020 - mit der Neubesetzung der Stelle Sachbearbeitung Administration & Organisation - wird der Antrag zur Anerkennung als Angehörige der Hochschule für die Angestellten des StuRa durch die Hochschule abgelehnt. Das erscheint - schon allein hochschulpolitisch - als Affront. Seitens der Hochschule wird die Ausgrenzung damit begründet, dass nun eine feingranularer Verwaltung für Personen an der Hochschule möglich ist, sodass keine Notwendigkeit mehr die Zuweisung vom großen Status "Angehörige" mehr notwendig ist. Alle einzelnen Berechtigungen könnte im Bedarfsfall einzeln beantragt und bei guter Begründung genehmigt werden.
Als StuRa haben wir - im Sinne unserer Angestellten - keine Lust auf eine solche Ausgrenzung unserer Angestellten.
Praktisch hat das auch nennenswerte organisatorische Auswirkung, dass Angestellte des StuRa keinen Ausweis (Chip-Karte) als "Dienstausweis" haben. Praktisch haben sie - im Vergleich zu Angestellten der Hochschule oder Studentinnen - einen sehr beschränkten Zugang zur Hochschule. (Zugang Hochschulgebäude, Zugang Website Hochschule (Telefonbuch, Protokolle & Co))
Ja, wir haben Verständnis dafür, dass die Hochschulverwaltung Bedenken hat, wenn die Hochschule die Angestellten nicht selbst eingestellt haben. Ja, folglich haben wir auch Verständnis, dass sich Angestellte sich bei Ihnen vorzustellen haben und sich "bewähren" sollen. (Ja, bei Einstellung von Angestellten wurde einbezogen, dass sich die Angestellten bei der Hochschulverwaltung bewähren können müssen.)
Wir haben kein Verständnis dafür, dass Angestellte nicht ähnlich wie ähnlich geartet Angestellte der Hochschule betrachtet werden. Es gibt beim StuRa Angestellte, die seit über 10 Jahre beim StuRa angestellt sind und schon in einem Automatismus als Angehörige der Hochschule anerkannt wurde. Angestellte des StuRa sollen möglichst gleichwertig Angestellten der Hochschule behandelt werden.
Wenn es nicht anders geht, dann werden wir unsere Angestellten kündigen müssen, um "ordentliche Verhältnisse" schaffen zu können. Wir würden Ihnen sogar einen Vorschlag zu Einstellungen unterbreiten können.
Durch die Hochschule abgeordnete Angestellte wären sogar "vollwertige" Mitglieder der Hochschule, nicht nur Angehörige der Hochschule. Das käme unserem Anspruch noch näher. Weitere unnötige Kosten, die dem StuRa gegenwärtig (schon seit Jahren) wegen mangelnder Unterstützung des StuRa durch die Hochschule entstehen, wie ein Auftrag zur Entgeltabrechnung durch eine externe Firma, würden entfallen.
Im Übrigen zeigt diese Drama wie wenig konstruktiv Sie (die Hochschulleitung) mit uns (dem StuRa) als dem Organ Ihrer Studentinnenschaft umgehen. Selbst Selbstverständlichkeiten, obwohl es um dröge Akte der Verwaltung geht, müssen wir uns erstreiten. Wir bevorzugen es, über diesen Weg eine Einigung zu finden, anstatt uns Maßnahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde oder ein Anrufen des SMWK als Stelle der Rechtsaussicht bedienen zu müssen. Wir möchten unsere begrenzten Kapazitäten gern bevorzugt auf die Verbesserung der Studienbedingungen an unserer Hochschule richten.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
- Hochschulleitung den Beschluss vorlegen und um Stellnahme bitten
- 2 Monate nach der Vorlage des Beschlusses eine Anforderung der Abordnung von der gleichwertigen Anzahl von Stellen (2 Stellen als Sachbearbeitung im Büro) den StuRa bei der Hochschule stellen und um Mitteilung zum Antritt für die Aufnahme der Tätigkeit beim StuRa bitten
- bisherige Angestellte des StuRa fristgemäß - bezugnehmend auf den Antritt für die Aufnahme der Tätigkeit durch abgeordnete Verwaltungsmitarbeiterinnen der Hochschule - kündigen
- abgeordnete Verwaltungsmitarbeiterinnen der Hochschule im StuRa zweckmäßig begrüßen
- bisherige Angestellte des StuRa demütig verabschieden
Anlagen
Auszug Hochschulgesetz: § 29 Absatz 2 Satz 4 und 5 SächsHSFG
Auf Anforderung ordnet die Hochschule einen Verwaltungsmitarbeiter zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben an den Studentenrat ab.
Die Personalkosten sind der Hochschule von der Studentenschaft zu erstatten.
Änderungsanträge
- Ändere den Antragstext zu:
Der StuRa möge beschließen von der Hochschule (durch die Rektorin oder andere, der Rektorin geeignet erscheinende, Stelle) einzufordern, dass Angestellte beim StuRa mindestens als Angehörige der Hochschule anerkannt werden sollen. Anderenfalls sieht sich der StuRa gezwungen in allerletzter Instanz die bisherigen Angestellten (Verwaltungsmitarbeiterinnen) beim StuRa zu kündigen und gemäß Hochschulgesetz Verwaltungsmitarbeiterinnen anzufordern, um Angestellte der Hochschule an den StuRa abordnen zu lassen.
- Änderungsantrag:
Ändere Reihenfolge im letzten Satz: "Andernfalls werden gemäß Hochschulgesetz Verwaltungsmitarbeiterinnen angefordert und anschließend, in allerletzter Instanz, die bisherigen Verwaltungsmitarbeiterinnen (Angestellten) des StuRa gekündigt.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
2. Sitzung Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2021-01-26
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 2 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss von der Hochschule (durch die Rektorin oder andere, der Rektorin geeignet erscheinende, Stelle) einzufordern, dass Angestellte beim StuRa mindestens als Angehörige der Hochschule anerkannt werden sollen. Anderenfalls werden gemäß Hochschulgesetz Verwaltungsmitarbeiterinnen angefordert und anschließend, in allerletzter Instanz, die bisherigen Verwaltungsmitarbeiterinnen (Angestellte) des StuRa gekündigt.
Ausfertigung
2021-01-28
Präsidium
Carolin Schmuck
Unterzeichnung