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Bekenntnis zur Grundfinanzierung der Landesstudierendenvertretung

2021-10-04: Bekenntnis zur Grundfinanzierung (durch die Finanzvereinbarung (FinV)) der Landesstudierendenvertretung, der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)

 

Antrag

AntragstellerIn

Beauftragung Nachhaltigkeit

(Ausschuss Inhaltliches)

(Stephan Rankl ) Vertretung in der KSS

Referat Personal

Ausschuss Finanzielles

Antragsdatum

2021-06-01

Antragstext

Der StuRa möge beschließen in der KontO bei § Mitgliedschaft Abs. 2 Punkt 1 den Satz zu ändern und den Teil "...und im Zweifelsfall auch Mitglieder der Finanzvereinbarung" anzufügen.

Begründung zum Antrag

tl;dr: Im Zweifelsfall sollten wir (mindestens finanziell) Teil der (solidarischen) Gemeinschaft der studentischen Interessenvertretung aller StuRä Sachsens sein. (Wenn unsere Vertretung in der KSS wirklich was gegen die FinV hat, dann würde die KSS auch keinen Cent sehen müssen.)

Schlicht ist das "Gegenantrag" zum zur 8. Sitzung Plenum 2021 gefassten Beschluss Änderung KontO - Entfernung des automatischen Beitritts zur Finanzvereinbarung der KSS.

Das Behandeln dieses Antrages wird als Chance verstanden eine Begründung für die Begründung in der KontO zu schaffen.

Durch den Beschluss Beitritt Finanzvereinbarung (FinV) KSS 2021/22, der ersatzweise durch das Plenum gefasst werden musste, kann angenommen werden, dass es keine Debatte zugunsten der Finanzvereinbarung selbst bedarf. Oder?

Also ist das "im Zweifelsfall" der mutmaßliche Knackpunkt. w00t?

Mit der Formulierung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich unser StuRa grundsätzlich zur Beteiligung an der Finanzierung der Landesstudierendenvertretung bekennt. Ohne die freiwillige Finanzierung durch die Mitglieder - die StuRä Sachsens - hat die Landesstudierendenvertretung eben keine eigenständigen finanziellen Mittel.

Grundsätzlich dient die Finanzvereinbarung ja den StuRä der Hochschulen, die nicht riesig sind, wie TU Dresden oder Uni Leipzig, und vielleicht noch TU Chemnitz. Diese könnten sich vergleichsweise ohnehin (finanziell) die Teilhabe an allen leisten, aber eben die "mittleren" (von Freiberg und die Fachhochschulen) und die "kleinen" (Kunsthochschulen) nicht. Das gilt im Übrigen auch personell.

Aber eben genau das Personelle ist eben auch ein Punkt, der "im Zweifelsfalle" greifen sollte. Verkürzt gesagt: Wenn wir uns als StuRa (HTW Dresden) nicht einmal nennenswert mit Arbeitskraft in die Landesstudierendenvertretung einbringen, dann sollten wir mindestens "den geforderten Obolus" leisten. Sollte sich im StuRa kein Mensch für die Vertretung in der KSS finden, dann soll es möglich sein, dass dennoch mindestens Beiträge gezahlt werden können ohne das Plenum "belästigen" zu müssen. In diesem Szenario muss sich ja erst einmal qualifiziert eine Meinung gebildet werden, um zustimmen zu können und der Beschluss durch eine Vielzahl von Enthaltung abgelehnt werden. Praktisch ist das eine "Aufklärung" an die nachfolgenden Legislaturen, dass das schon in Ordnung ist der Landesstudierendenvertretung "im Zweifelsfall" finanzielle Mittel bereitzustellen.

Dann soll mal noch kurz auf die Begründung vom Antrag eingegangen werden, der Grundlage für den Beschluss Änderung KontO - Entfernung des automatischen Beitritts zur Finanzvereinbarung der KSS war.

Da wird von der "Verdopplung" der "Gebühren" durch die Finanzvereinbarung gesprochen, weswegen sowas "die Legislative" daher nur die abstimmen sollte.

Es gab keine Verdopplung von 0,15 € auf 0,30 €, sondern einer Erhöhung von 0,25 € auf 0,30 €.
Auch ist "das Framing" mit Gebühr ungebührlich. Oder lebt der StuRa von "Zwangsgebühren"?
Als Randbemerkung sei erwähnt, dass der StuRa HTW Dresden von höheren Beiträgen bei der KSS eigentlich nur profitieren kann. Beim StuRa HTW Dresden schlagen hohe Beiträge vergleichsweise wenig zu Buche, da die HTW Dresden unter 5 % der Studentinnen Sachsen hat, wobei aber eben TU Dresden und Uni Leipzig schon die Hälfte aller Studentinnen ausmachen und damit diese StuRä die Finanzvereinbarung maßgeblich speisen.
Unsere Vertretung in der KSS (Vertretung im LSR) wäre doof gewesen, wenn sie der Erhöhung nicht auch mit zugestimmt hätte.

Grundsätzlich dient die Finanzvereinbarung ja den StuRä der Hochschulen, die nicht riesig sind, wie TU Dresden oder Uni Leipzig, und vielleicht noch TU Chemnitz. Diese könnten sich vergleichsweise ohnehin (finanziell) die Teilhabe an allen leisten, aber eben die "mittleren" (von Freiberg und die Fachhochschulen) und die "kleinen" (Kunsthochschulen) nicht. Das gilt darüber hinaus auch personell.

Im Übrigen gibt es - wie wahrscheinlich jeher - auch noch aktuelle wieder alle nicht verwendeten finanziellen Mittel an die einzelnen Mitglieder (StuRä) zurück. (Damit soll allen Mitgliedern (StuRä) suggeriert werden, dass die Landesstudierendenvertretung kein Geld "bunkern" will.)

Was ist denn mit Legislative gemeint (gewesen)? Das Plenum? Die Vertretung in der KSS? Fakt ist, dass Vertretung in der KSS (weiterhin) dazu Beschlüsse fassen kann (vgl. § Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Abs. 3 Nr. 2 StuRa-GrundO). Es konnte der Eindruck entstehen, dass das aktuell sonste eine (ein nicht ausreichend legitimierte) Vertretung als Exekutive entscheidet, die fragwürdig ist.

Letztlich ist es doch so, dass (als Ausführung des Haushaltsplanes, den der StuRa haben muss) ohnehin auch schon eine "Obergrenze" gesetzt ist. Eine Verdopplung der Höhe des Beitrages würde den Posten im Haushalt massiv überschreiten. Das würde spätestens die für den Haushaltsplan verantwortliche Person dann zum Plenum bringen müssen. Ein vermittelte Eindruck, dass "unbemerkt" die Vertretung in der KSS das Doppelte beschließen kann, erscheint ungerechtfertigt.

Es ist nicht verständlich, dass an eine Art Bundesstudierendenvertretung "im Regelfall" gezahlt werden soll, an die gesetzliche Landesstudierendenvertretung aber nicht.

Mutmaßlich würden alle, die einmal die Arbeit der KSS als Vertretung vom StuRa (HTW Dresden) im Landessprecherinnen mit behandeln mussten und mit organisierten, hätten sich für eine "großzügig dimensionierte" Finanzausstattung ausgesprochen.

Und noch eine persönliche (politische) Anmerkung: Wer in der Hochschulpolitik nicht verstehen kann wie wichtig die Arbeit auf der Ebene des Landes ist und es gezielte Schwächung studentischer Vertretung ist, dass diese Landesstudierendenvertretung keine Grundfinanzierung hat, denkt zu kurz.

Und noch ein Gag aus Rubrik "Uroma erzählt von früher": Der StuRa HTW Dresden ist 2012 (2012-057) der Finanzvereinbarung nicht beigetreten, da der Beitrag leider nicht hoch genug war. (Dafür "investierte" der StuRa für die KSS fett in Blech, das bis heute dient.) Und damit es nicht "nur lustig" klingt: Hinter der damaliger Denkweise stand die Forderung, dass über eine üppig ausgestatteten KSS Leistungen, wie eine sachsenweite Beratung zu Prüfungen oder hochschulübergreifende Beratung zu BAföG, und damit ein gemeinschaftlich solidarische Bewältigung von Aufgaben möglich sei, was dem StuRa HTW Dresden besonders gut bekommen würde.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Anlagen

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 8

Beschlussdatum

2021-06-29

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, in der KontO bei § Mitgliedschaft Abs. 2 Punkt 1 den Satz zu ändern und den Teil "...und im Zweifelsfall auch Mitglieder der Finanzvereinbarung" anzufügen.

Ausfertigung

2021-08-19
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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