Sitzungen Sommer 2021
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-01-01
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, bis zu 5 Sitzungen in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer 2021 abzuhalten.
Begründung zum Antrag
Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des StuRa ist dies sinnvoll und notwendig. Wahlen, Ordnungen und Nichttagesgeschäftsanträge können dadurch beschlossen werden. Der Vorstand der Geschäftsführung spricht sich auch dafür aus, dass wichtige Themen (z.B. Wahlen) nicht nur wegen Dringlichkeit in dieser Zeit durch den Vorstand der Geschäftsführung beschlossen werden, sondern mehrere an der Beschlussfindung teilhaben können.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Alle Mitglieder des Plenums werden aufgefordert an das Präsidium zu schreiben, wann sie Zeit hätten (oder eben auch nicht) und das Präsidium (und/oder der Vorstand der Geschäftsführung) kümmert sich um die Festlegung von Terminen, wann die meisten können.
Änderungsanträge
keine
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
10. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 2
Nichtbehandelt auf Antrag hin
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Der StuRa beschloss ….
Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name
Unterzeichnung