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Sitzungen Sommer 2021

2021-10-11: Sitzungen im Sommer 2021

 

Antrag

AntragstellerIn

Präsidium

Antragsdatum

 2021-01-01

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, bis zu 5 Sitzungen in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer 2021 abzuhalten.

Begründung zum Antrag

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des StuRa ist dies sinnvoll und notwendig. Wahlen, Ordnungen und Nichttagesgeschäftsanträge können dadurch beschlossen werden. Der Vorstand der Geschäftsführung spricht sich auch dafür aus, dass wichtige Themen (z.B. Wahlen) nicht nur wegen Dringlichkeit in dieser Zeit durch den Vorstand der Geschäftsführung beschlossen werden, sondern mehrere an der Beschlussfindung teilhaben können.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Alle Mitglieder des Plenums werden aufgefordert an das Präsidium zu schreiben, wann sie Zeit hätten (oder eben auch nicht) und das Präsidium (und/oder der Vorstand der Geschäftsführung) kümmert sich um die Festlegung von Terminen, wann die meisten können.

Änderungsanträge

keine

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 2
Nichtbehandelt auf Antrag hin

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Der StuRa beschloss ….

Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name

Unterzeichnung

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