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grundsätzliche Begrenzung des Sitzungstages

2021-10-05: grundsätzliche Begrenzung des Sitzungstages

 

Antrag

AntragstellerIn

Beauftragung Nachhaltigkeit

Antragsdatum

2021-06-05

Antragstext

Der StuRa möge beschließen grundsätzlich Sitzungen vom Plenum auf 22:00 Uhr zu begrenzen, insbesondere im Vorlesung- und Prüfungsabschnitt.

Begründung zum Antrag

 

Stell dir vor du hast

  • einen Tagesrhythmus
  • am kommen Morgen 07:30 eine Lehrveranstaltung
  • einen Heimweg mit der S-Bahn
  • am kommenden Morgen Kinder (am Bett)

.

 

Es handelt sich um einen selbstver"pflicht"enden Grundsatz für der StuRa nicht über die Stränge zu schlagen.

Der StuRa ist bemüht Menschen möglichst wenige Studierende mit dem üblichen Gebaren zum Anhalten von Sitzungen auszuschließen. Wenn Sitzungen vom Abend in die Nacht rutschen können, dann ist das "unschön".

Durch einen Beschluss vom Plenum zum Abweichen von der Ordnung (Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder) kann (und soll) in wichtigen und dringlichen Fällen abgewichen werden.

Gern kann es auch ein wesentlich mildere Mehrheit, etwa die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten sein. Der Ausschuss Strukturelles möge das bei der Ausfertigung abschließen bestimmen.

 

Bis zur 8. Sitzung Plenum 2021 gab es einen (ähnliche) Festlegung in der KontO.

Dazu hieß es in der Begründung:

Um einen zügigen und ergebnisorientierten Sitzungsablauf zu gewährleisten enden die Sitzungen des Plenums um 22:00 Uhr. Dem Plenum sollte dennoch die Möglichkeit offen stehen, durch einen Beschluss die Sitzung fortzuführen. Dabei soll es sich zwischen der Variante "Fortführung der Sitzung mit der Möglichkeit Anträge abzustimmen" und "Fortführung der Sitzung ohne der Möglichkeit Anträge abzustimmen" entscheiden können.
Im Übrigen könnte diese Reglung auch gern ersatzweise in die Geschäftsordnung oder anderen passende Ordnung übernommen werden.

Die Festlegung basierte auf dem Beschluss (2018-04-045) Ende Sitzungen Plenum (Festlegen des Endes der Sitzungen des Plenums).

ChrisK setzte sich - auch als Sprecherin - fürs Schlafen in der Nacht als erstrebenswertes System im eigenen Leben ein.

 

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Anlagen

Änderung StuRa-GO

Füge

§ Ende Sitzungen Plenum

 

  1. Die Sitzungen des Plenums sind um 22:00 Uhr zu beenden.

  2. Für eine Fortführung der Sitzung ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder notwendig.

ein.

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2021-06-29

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss grundsätzlich Sitzungen vom Plenum auf 22:00 Uhr zu begrenzen, insbesondere im Vorlesung- und Prüfungsabschnitt.

Ausfertigung

2021-08-19
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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