Forderung stets unverzüglicher Anpassung vom Stundensatz der Vergütung für WHK
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2023-06-20
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die stets unverzügliche Anpassung der Stundensätze zur Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte (also einschließlich der studentischen Hilfskräfte) zu fordern.
Begründung zum Antrag
Die Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte basiert im Land Sachsen auf der Festlegung vom Höchstsatz vom dafür zuständigen Ministerium. Das Ministerium gibt die Änderung der möglichen Höchstsätze den Hochschulen (durch ein entsprechendes Schreiben) bekannt, sodass die Hochschulen die Stundensätze entsprechend anpassen können. Unsere Hochschule - also insbesondere die Hochschulverwaltung - bemüht sich nicht, die Anpassung - üblicher Weise eine Erhöhung - der Stundensätze vorzunehmen. Leider ist anscheinend auch der grundsätzlich geschätzte Personalrat unzureichend aktiv die "Lohnerhöhung" zu fordern und durchzusetzen.
Es wäre schlicht ein Armutszeugnis der Hochschule, dass sie es nicht vermag den Beschäftigten - selbst wenn es der Symbolik halber wäre - bestmögliche Vergütung zahlen zu wollen. Mangelnde Wertschätzung ist es sicherlich nicht.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Aufnahme in die KontO
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
21. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2023-08-08
Beschlussfähigkeit
6 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss die stets unverzügliche Anpassung der Stundensätze zur Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte (also einschließlich der studentischen Hilfskräfte) zu fordern.
Ausfertigung
2023-08-10
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung Tino Köhler