Rechenschaft ablegen soll der Anspruch sein müssen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-05-26
Antragstext
Der StuRa möge beschließen eine gewissen Anspruch an Rechenschaft, etwa in Form von zu Berichten, insbesondere auch zur Verwendung von finanziellen Mitteln, gegenüber den Gewählten zu erheben.
Begründung zum Antrag
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Anlagen
Ergänzung KontO
Ergänze bei der KontO
§ Rechenschaft von Ämtern
Für die Übernahme von Funktion Gewählte berichten dem StuRa - bei einer Sitzung vom Plenum - regelmäßig über die Ausübung ihrer Funktion.
und
§ Pflicht für den Bericht zu Verwendung geplanter Einnahme und Ausgaben durch die jeweiligen Verantwortlichen
Jedes Mitglied des StuRa, welches als Amtsinhaberin oder Amtsinhaber Hoheit über finanzielle Mittel verfügt, soll am Ende der Amtszeit oder am Ende jedes Haushaltsjahres einen Bericht zur Verwendung von geplanten Einnahmen und Ausgaben gemäß dem Haushaltsplan anfertigen.
.
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 11
Beschlussdatum
2021-06-15
Beschlussfähigkeit
6 (anwesende Stimmberechtigte) von 7 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, eine gewissen Anspruch an Rechenschaft, etwa in Form von zu Berichten, insbesondere auch zur Verwendung von finanziellen Mitteln, gegenüber den Gewählten zu erheben.
Ausfertigung
2021-08-19
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung