ständige Ausgaben (Kosten) Bankkonten
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-05-24
Antragstext
Der StuRa möge beschließen - insbesondere der Kontinuierlichkeit halber - den Stand - insbesondere auch die ständigen Kosten - zu den Konten (für finanzielle Mittel) "ordentlich" festlegen.
Begründung zum Antrag
Kosten (Ausgaben) 2020: 449,60 € (davon 12 · 4,90 € monatliche Grundgebühr; 227,05 € Preis für die "Überlassung" der Software SFirm; Rest Gebühren für alle einzelnen Vorgänge (Eingänge und Ausgänge))
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Ergänzung KontO
Füge der KontO beim Teil Finanzen
§ Bankkonto
-
Der StuRa muss eigenständige Bankkonten betreiben.
-
1Der StuRa betreibt ein Bankkonto im Charakter von einem Girokonto.
2Das Bankkonto kann in Anlehnung an die tariflichen Bestimmung für eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder für einen Verein bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden betrieben werden.
3Das Bankkonto (Girokonto) kostet jährlich etwa 250 € Gebühren.
4Der StuRa nutzt für das Bankkonto auch online-Banking.
5Dazu benötigt der StuRa wegen Verfahren zur Zeichnung durch mehr als eine Person die kostenpflichtigen Software.
6Die Software für das Zeichnung durch mehrere Personen beim online-Banking kostet jährlich etwa 250 € Gebühren.
-
1Der StuRa kann ein Bankkonto im Charakter von einem Tagesgeldkonto betreiben.
2Das Bankkonto (Tagesgeldkonto) kann in Anlehnung an die tariflichen Bestimmung für eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder für einen Verein bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden betrieben werden.
3Das Bankkonto (Tagesgeldkonto) soll keine Gebühren kosten.
-
1Der StuRa kann ein Konto (Bezahldienst) betreiben.
2Das Bankkonto (Bezahldienst) kann in Anlehnung an die tariflichen Bestimmung für eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder eine Spenden annehmende Organisation bei Paypal betrieben werden.
3Einnahmen können als Spenden auf dem Konto angenommen.
4 Für die Annahme von Spenden können (leider) Gebühren erhoben werden.
hinzu.
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2021-06-15
Beschlussfähigkeit
5 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss - insbesondere der Kontinuierlichkeit halber - den Stand - insbesondere auch die ständigen Kosten - zu den Konten (für finanzielle Mittel) "ordentlich" festlegen.
Ausfertigung
2021-08-19
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung