ständige Ausgaben (Kosten) Entgeltabrechnung
Antrag
AntragstellerIn
Ausschuss Finanzielles
Antragsdatum
2021-05-24
Antragstext
Der StuRa möge beschließen (weiterhin und andauernd) die Entgeltabrechnung nicht selbst erstellen zu müssen und Externe damit für bis zu 240 € je Stelle von Angestellten jährlich beauftragen zu können.
Begründung zum Antrag
Für Angestellte (des StuRa) braucht es eine Entgeltabrechnung. Die Leitung Referat Personal oder die Leitung Referat Finanzen damit "zu betrauen" erscheint belastend. (Entgeltabrechnung ist nicht trivial.) Es erscheint aber wichtig, dass für Angestellte stets sichergestellt ist, dass letztlich eine ordentliche Entgeltabrechnung bereitgestellt wird.
Im Übrigen ist es bedauerlich, dass die Hochschulverwaltung oder andere geeignete Stelle diese Aufgaben nicht als "Amtshilfe" für den StuRa erbringen kann.
Letztlich wird sich eine externen Stelle der Branche bedient werden.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO-R
Anlagen
Ergänzung KontO
Füge der Konto
§ Entgeltabrechnung
-
Der StuRa muss für Angestellte eine Entgeltabrechnung erstellen.
-
1Der StuRa kann die Entgeltabrechnung bei Externen beauftragten.
2Die Entgeltabrechnung kostet jährlich etwa bis 240 € Gebühren je Stelle.
hinzu.
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2021-06-15
Beschlussfähigkeit
5 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Der StuRa beschloss, (weiterhin und andauernd) die Entgeltabrechnung nicht selbst erstellen zu müssen und Externe damit für bis zu 240 € je Stelle von Angestellten jährlich beauftragen zu können.
Ausfertigung
2021-08-19
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung