Forderung für eine vielfältigere Vertretung der Studentinnen im Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-06-07
Antragstext
Begründung zum Antrag
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO
vr@stura.htw-dresden.de informieren.
In Abspreche mit vr@stura.htw-dresden.de den Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden informieren.
In Abspreche mit vr@stura.htw-dresden.de den StuRa TU Dresden informieren.
In Abspreche mit dem StuRa TU Dresden die StuRä der Kunsthochschulen informieren.
In Abspreche mit dem StuRa TU Dresden die StuRä der Studentinnenschaften, deren Hochschule nicht Gegenstand von § 1 SächHSFG sind, informieren.
Anlagen
Ergänzung KontO
§ Zusammensetzung Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden
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1Die Studentinnenräte der Kunsthochschulen in Dresden sollen einen Sitz im Verwaltungsrat vom Studentenwerk bestimmen können und der Studierendenrat der Technischen Universität Dresden (StuRa TU Dresden) soll dafür auf einen der Vielzahl von Sitzen verzichten.
2Details, etwa ein Wechseln (Rotieren) der Vertretung wie etwa zwischen der Kanzlerin der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden und der Kanzlerin der Hochschule Zittau/Görlitz oder das Festlegen einer bestimmten Hochschule, erscheinen uns nicht besonders wichtig.
3Im Übrigen sollte es ermöglicht werden, dass alle Studentinnen für die Wahl durch den StuRa kandidieren können.
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1Die Studentinnenräte (oder ähnliches) der anerkannten Hochschulen in Dresden sollen einen Sitz im Verwaltungsrat vom Studentenwerk bestimmen können und der Studierendenrat der Technischen Universität Dresden (StuRa TU Dresden) soll dafür auf einen der Vielzahl von Sitzen verzichten.
2Der Studentinnenräte (oder ähnliches) der größte Gruppe an Studentinnen, die am Standort Dresden studieren, für die das Studentenwerk zuständig ist, und deren Hochschule (oder andere Einrichtung) keine Hochschule des Freistaates Sachsen (gemäß § 1 Absatz 1 SächsHSFG) ist, sollen eine Studentin zur Vertretung der Interessen der Studentinnen von nicht staatlichen Hochschulen wählen.
3(Mutmaßlich wäre das die studentische Vertretung der Evangelische Hochschule Dresden.)
4Um den Verwaltungsrat nicht vergrößern zu müssen, soll der StuRa TU Dresden einen seiner mehreren Sitze im Verwaltungsrat abgeben (verlieren).
5Im Übrigen sollte es ermöglicht werden, dass alle Studentinnen für die Wahl durch den StuRa kandidieren können.
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 10
Beschlussdatum
2021-06-15
Beschlussfähigkeit
6 (anwesende Stimmberechtigte) von 7 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss,
Ausfertigung
2021-08-19
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung