Erlass Schließfachordnung für Pillnitz 2020
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-08-01
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die anhängige Schließfach-Ordnung zu erlassen.
(Mögliche) Änderungsanträge
- Zuständigkeiten anders verteilen
- Beschränkung der Belegungsdauer auf ein Jahr oder ein Semester, um unnötige Dauerbelegung zu verhindern.
Begründung zum Antrag
Der FSR LaUCh betrieb bis zur Umstrukturierung Schließfächer im Raum PN 102A. Das passierte mal mehr, mal weniger geordnet und gelegentlich auch gar nicht. Um den Betrieb der Schließfächer langfristig in geordnete Bahnen zu lenken, soll es nun eine Ordnung geben, die die Benutzung und Verwaltung regelt.
Die Ordnung ist nicht spezifisch auf die Schließfächer in Pillnitz zugeschnitten und kann probemlos auch potentielle Angebote des StuRa am Hauptcampus angewandt werden.
Die Ordnung tangiert im Wesentlichen die Referate Finanzen und Verwaltung, wobei ersteres die Kautionsverwaltung übernehmen soll und zweiteres die praktische Nutzung. Naheliegenderweise soll das Schließfachangebot daher dem Bereich Service zugeordnet werden sollen. Konkret obliegen der Referatsleitung Finanzen die Entscheidung über das Verfahren der Schließfachvergabe (Bar oder Überweisung) und der Referatsleitung Verwaltung die Entscheidung über die Kautionshöhe und die Entscheidung über den Umgang mit dem Inhalt ausgeräumter Schließfächer.
Eine Person, naheliegenderweise aus Pillnitz, soll als Verantwortliche Person berufen werden. Bereiterklärt dazu hat sich Toni Christoph, der sich trotz formal fehlender Berufung bereits hat einarbeiten lassen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Das Referat Finanzen entscheidet über das Verfahren der Kautionsübergabe.
Das Referat Verwaltung entscheidet über die Höhe der Kaution.
Der Ausschuss Ordentliches hängt die Beschlüsse an die Ordnung an und veröffentlicht selbige.
Die Bereichsleitung Service beruft Toni Christoph zur verantwortlichen Person für die Schließfachbetreuung.
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
3. Sitzung Plenum Sommer 2020
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2020-09-08
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 12 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-0911
Präsidium
Unterzeichnung