Auch das Präsidium soll Mitglied vom Referatskollegium sein.
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-10-04
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass auch das Präsidium beratendes Mitglied vom Referatskollegium sein soll.
Begründung zum Antrag
Mutmaßlich handelt es sich nur um einen Fehler bei der Erstellung der StuRa-GrundO. Es erscheint nicht erklärlich, dass das Präsidium nicht Teil vom Referatskollegium, ähnlich wie die Sprecherinnen und Sprecher sein soll.
Ja, das Präsidium kann nicht direkt "der Exekutive" zugeordnet werden. Das ist aber bei Beauftragungen auch so. Jedenfalls soll das Präsidium auch "proaktiv" Mitglied vom Referatskollegium sein können.
Neben verwaltungstechnischen Belangen zum Abhalten von Sitzung und der Verwaltung von (Anträgen und) Beschlüssen, ist somit eine explizite Vertretung vom Plenum eingezogen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderung der StuRa-GrundO
Ersetze in § Referatskollegium Absatz 1 Satz 3 StuRa-GrundO
Die Sprecherinnen und Sprecher sowie Beauftragungen gehören dem Referatskollegium mit beratender Stimme an.
durch
Das Präsidium, die Sprecherinnen und Sprecher sowie Beauftragungen gehören dem Referatskollegium mit beratender Stimme an.
.
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
11. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 9
GO-Antrag auf Vertagung
12. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 3
vom Antragssteller zurückgezogen
Beschlussdatum
2020-11-24
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
zurückgezogen
Beschluss
Beschlusstext
Der Antrag wurde zurückgezogen
Ausfertigung
2020-11-27
Präsidium
Unterzeichnung