Zuständige ordentlich verordnen lassen!
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-10-04
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass Zuständige bestimmter Zuständigkeitsbereiche einfach selbst Verordnungen erlassen (ändern und abschaffen) dürfen. Verordnungen regeln Belange im Rahmen der Ordnungen.
Zuständigkeit | Zuständige | mount point | mögliche Bezeichnung | ||
---|---|---|---|---|---|
Vertretung des StuRa und Vertretung der Studentinnenschaft | soll | Sprecherinnen | StuRa-GrundO | allgemeine Vertretungsverordnung | |
Vertretung innerhalb der KSS | soll | Vertretung in der KSS | StuRa-GrundO | KSS-Vertretungsverordnung | |
Vertretung innerhalb des fzs | soll | Vertretung im fzs | StuRa-GrundO | fzs-Vertretungsverordnung | |
Sitzungen | soll | Präsidium | StuRa-GO | Sitzungsverordnung | |
Anträge und Beschlüsse | soll | Präsidium | StuRa-GrundO | Antrags- und Beschlussverordnung | AB-VO |
Räume | soll | Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation | StuRa-GrundO | Raumnutzungsvereordnung | RN-VO |
Semesterticket, samt Betrag beim Beitrag der Studentinnenschaft | muss | Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation | BO | Semesterticketverordnung | TicketVO |
Verleih | kann | Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation | StuRa-GrundO | Verleihverordnung | VerleihVO |
Abrechnung von Geldern der Studentinnenschaft | soll | Referat Finanzen | FO | Abrechnungsverordnung | FinA-VO |
Beitrag der Studentinnenschaft, insbesondere Betrag für die studentische Selbstverwaltung | kann | Referat Finanzen | BO | Beitragsverordnung | Bei-VO |
Angestellte | kann | Referat Personal | StuRa-GrundO | Beschäftigungsverordnung | Personal-VO |
Fachausschüsse (FAU) | soll | Sprecherinnen | StuRa-GrundO | Fachausschussverordnung | FAU-VO |
Sachausschuss (SAU) | soll | Sprecherinnen | StuRa-GrundO | Sachausschussverordnung | SAU-VO |
einzelne Haushaltspläne | kann | jeweils haushaltsplanverantwortliche Person | FO | Haushaltsverordnung | H-VO |
Stellenplan | kann | (Ausschuss Personelles) | AE-O | Stellenverordnung | S-VO |
Bestätigung der Mitwirkung | kann | Referat Personal | MitO | Gremiensemesterverordnung | Gremiensemester-VO |
Aushänge, insbesondere zu Veranstaltungen, Aktionen und Angeboten | kann | Referat Hochschulpolitik | StuRa-GrundO | Aushangverordnung | Aushang-VO |
Erscheinungsbild | kann | Referat Öffentlichkeitsarbeit | StuRa-GrundO | Erscheinungsverordnung | CD-VO |
Mitgliederverwaltung | soll | Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation | StuRa-GrundO | Mitgliederverwaltungsverordnung | MitV-VO |
Bekanntgabe und Ablage, insbesondere von Ordnungen | soll | Präsidium | GO | Verkündungsverordnung | Verk-VO |
Kriterien zur Erfüllung vom Anspruch einzelnen Beauftragungen | soll | jeweilige einzelne Beauftragung | StuRa-GrundO | Beauftragungsverordnung |
Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von finanziellen Mitteln ist das Einvernehmen vom Referat Finanzen einzuholen.
Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Verwaltung ist das Einvernehmen vom studentische Selbstverwaltung & Organisationen einzuholen.
Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Angestellten ist das Einvernehmen vom Referat Personal einzuholen.
Beschlüsse zu Verordnung treten mit der Verkündung in Kraft.
Begründung zum Antrag
Die Referate (oder eben auch andere Stellen, die durch direkt durch den StuRa dazu Gewählte, wie die Sprecherinnen) sollen in ihrem Zuständigkeitsbereich selbst Verordnungen erlassen können.
Das Präsidium verkündet Änderungen. Somit ist auch sichergestellt, dass das Plenum informiert wird und Änderungen zu Verordnungen alsbald ändern kann.
Der konkrete Auslöser ist die (völlig übertriebene) Forderung der Hochschulverwaltung, dass der StuRa eine "Raumnutzungsordnung" haben soll. Es erscheint realitätsfern, dass das Plenum sich mit Details zur Bestimmung der zulässigen Anzahl von Arbeitsplätzen bei der Definition gewisser Arten der Raumnutzung auseinandersetzt. Das ist "das Business" vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation. Ein (demokratischer) Einfluss ist über die Besetzung der Leitung des Referates sichergestellt. (Beispielsweise Lotte wird uns da schon sachgemäße "Auflagen" machen und ist zugänglich für konstruktive Verbesserungsvorschläge.)
Das Aufräumen mit der Überfrachtung der Beitragsordnung zu verwaltungstechnischen Belangen für den Antrag zum Semesterticket steht schon länger im Raum. Die Beitragsordnung soll die Grundsätze, wie die Existenz vom Semesterticket mit den einzelnen Teilen bestimmen, aber nicht konkrete Preise gemäß der Verträge, die der StuRa selbstverständlich "normal" zu beschließen hat.
Ein gutes Beispiel ist vielleicht noch kürzlich erlassene SchließfachO. Das kann doch einfach das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation regeln. (Da muss dann das Referat nicht sinnlos beim Plenum antreten.)
Irgendwie ist es auch eine "gefühlte" Selbstverständlichkeit, dass das Referat Internationales den StuRa beim Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD) vertritt. Eine Grundlage dafür gibt es aber nicht. Solche (arg zweckmäßigen) Reglungen können und sollen die Sprecherinnen - in deren Zuständigkeitsbereich das gemäß § Sprecherinnen und Sprecher Absatz 2 Nummer 3 gemäß StuRa-GrundO fällt - festlegen können.
Ausblendung von bestehenden Ordnungen
Wegen des Umfangs und der Detaillierheit der FO wurde sie "ausgeblendet". Sie soll hinsichtlich des Gegenstandes der Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen geprüft werden und eine "Ausgliederung" stattfinden. Die "Aufgliederung" der Beitragsordnung kann dabei als Orientierung dienen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
studentische Beitragsordnung HTW Dresden
initiale studentische Ticketverordnung HTW Dresden
aufzuhebende studentische Schließfachordnung HTW Dresden
weitere Änderungen von Ordnung
Füge der GrundO einen Paragraphen
§ Verordnungen
1Organe des StuRa und anderen Stellen gemäß § Befugnisse können durch Ordnungen in ihrer Zuständigkeit der Studentinnen- und Studentenschaft Verordnungen geben.
2Die Zuständigkeit regelt der StuRa durch Ordnung.
hinzu.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
11. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 9
GO-Antrag auf Vertagung
12. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 3
vom Antragssteller zurückgezogen
Beschlussdatum
2020-11-24
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
zurückgezogen
Beschluss
Beschlusstext
Der Antrag wurde zurückgezogen
Ausfertigung
2020-11-27
Präsidium
Unterzeichnung