Aufgaben zu den Studienkommissionen richtig wahrnehmen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-10-05
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, folgende Aufgaben wie folgt zu erledigen:
- Zur Wahl des Studiendekans muss Benehmen mit dem StuRa hergestellt werden.
- Zur Bestellung der Studienkommission muss Benehmen mit dem StuRa hergestellt werden.
- Befragungen durch die Studienkommission muss durch Benennung der studentischen Mitglieder durch den StuRa erfolgen.
.
Begründung zum Antrag
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungen der StuRa-GrundO
Streiche § Fachaussschüsse Absatz 3 Satz 3 StuRa-GrundO
Die Mitglieder der Studienkommission werden durch Wahl der Mitglieder im Plenum zur Vertretung der jeweiligen Fakultät benannt.
Füge bei § Plenum Ansatz 5 Satz 2 StuRa-GrundO
Sie sind insbesondere zuständig für
- das Benehmen für die Wahl von Studiendekaninnen (gemäß § 91 Absatz 1 Satz 2 SächsHSFG),
- das Benehmen für die Bestellung von Mitgliedern (Lehrenden und Studierenden) in die Studienkommission (gemäß § 91 Absatz 2 Satz 1 SächsHSFG)
- die Benennung der studentischen Mitglieder für die Durchführung von Befragungen durch die Studienkommissionen (§ 91 Absatz 4 und 5).
oder
Der einzelnen Vertretungen der jeweiligen Fakultät sind zuständig:
- Benehmen für die Wahl von Studiendekaninnen (§ 91 Absatz 1 Satz 2 SächsHSFG);
- Benehmen für die Bestellung von (allen) Mitgliedern in die Studienkommission (§ 91 Absatz 2 Satz 1 SächsHSFG);
- die Benennung der studentischen Mitglieder für die Durchführung von Befragungen durch die Studienkommissionen (§ 91 Absatz 4 und 5)..
Änderungsanträge
Streiche im Antrag unter Anlagen den Absatz:
"oder
Der einzelnen Vertretungen der jeweiligen Fakultät sind zuständig:
Benehmen für die Wahl von Studiendekaninnen (§ 91 Absatz 1 Satz 2 SächsHSFG);
Benehmen für die Bestellung von (allen) Mitgliedern in die Studienkommission (§ 91 Absatz 2 Satz 1 SächsHSFG);
die Benennung der studentischen Mitglieder für die Durchführung von Befragungen durch die Studienkommissionen (§ 91 Absatz 4 und 5).."
Ergebnis: durch Antragsstellenden angenommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
11. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 9
GO-Antrag auf Vertagung
12. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 3
vom Antragssteller zurückgezogen
Beschlussdatum
2020-10-27
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
zurückgezogen
Beschluss
Beschlusstext
Der Antrag wurde zurückgezogen
Ausfertigung
2020-12-08
Präsidium
Unterzeichnung