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Kooperation eSemesterTicket Campus4You 2020

2020-11-41: weitere Kooperation zum eSemesterTicket als Teil von Campus4You (auch noch 2020 und danach), um womöglich zu einer eSemesterTicket-Vereinbarung zu kommen

 

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen

Antragsdatum

2020-09-28

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, sich an der möglichen Einführung eines elektronischen Semestertickets (eST) zu beteiligen. Dies soll in Kooperation mit allen möglichen Verkehrsbetrieben, den Hochschulen und anderen StuRä stattfinden.

Begründung zum Antrag

Im Rahmen vom Projekt Campus4You (C4Y) - mit dem Ziel, eine Chipkarte mit einer Vielzahl Funktionen des studentischen Lebens zu schaffen - soll auch die Funktionalität fürs Semesterticket als elektronischer Fahrausweis geschaffen werden. Im Beirat vom Lenkungsausschuss von C4Y sitzt auch ein Mitglied zur Vertretung vom StuRa.

C4Y hat speziell für das vergleichsweise komplexe Thema Semesterticket beraten und eine Perspektive erarbeitet, die in der nun vorliegenden Kooperationsvereinbarung (Vertrag) mündete.
Die bisherige Absichtserklärung (LOI (Letter of Intend)) soll nun durch diese Kooperationsvereinbarung abgelöst werden. Diese Kooperationsvereinbarung soll "irgendwann" abschließend durch eine eSemesterticketvereinbarung abgelöst werden.

Der Studentinnenschaft entstehen durch die Einführung und den Betrieb des eST kein zusätzlichen Mehraufwand. Näheres zu den entstehenden Kosten kann § 5 Kosten der Kooperationsvereinbarung (Anlage) entnommen werden.

Die Kooperationsvereinbarung befindet sich aktuell im Umlaufverfahren zur Unterzeichnung durch alle Beteiligten. Eine der Beteiligten ist unsere Studentinnenschaft, vertreten durch den StuRa.
Im Übrigen ist eine der anderen Beteiligten unsere Hochschule. Für unsere Hochschule hat die Kanzlerin bereits unterschrieben. (Daher kann auch angenommen werden, dass der Vertrag rechtlich geprüft ist und nicht zu Ungunsten unserer Hochschule gefasst wurde.)
Die Kooperationsvereinbarung liegt aktuell bei den Sprecherinnen zur Unterzeichnung.
Nach einer Unterzeichnung für unsere Studentinnenschaft (oder eben auch nicht) kann das Dokument weiter  "auf die Reise" der Unterzeichnungen gehen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Anlagen

Dokument Kooperationsvereinbarung zum eSemesterTicket mit Anlagen
Kooperationsvertrag eSemestertickt_final

Kooperationsvereinbarung_Anlage1_Support_final

Kooperationsvereinbarung_Anlage2_Übersicht_über_VDV-KA_Nachrichten_final

Verbesserungshinweise

  • Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen des Organs dieser abgekürzt wird.
  • Nachfolgend wird der Studentinnen- und Studentenrat nicht mit "StuRa HTW", sondern mit StuRa HTW Dresden abgekürzt.
  • Es ist keine nachvollziehbare Konsistenz der Namen zu erkennen. (StuRä TUD/HTW Dresden oder auschließlich StuRä)
  • In den Aufzählungen der Absätze fehlen Artikel, Satzendzeichen und Kommata könnten durch Semikola ersetzt werden.
  • Warum wird aus Kooperationsvereinbarung in § 7 Abs. 3 Kooperationsvertrag?

Inhaltliche Hinweise

  • Rollenbeschreibung:
    • Ersetze "der Erhebung des Semesterbeitrags ggü. den Studierenden" durch "dem Einziehen der Beiträge für das Semesterticket (ggü. den Studierenden)"
    • Es ist klarzustellen, dass die HTW Dresden nicht bei der Abrechnung ggü. der DVB und der DB Regio unterstützt. Dies geschieht durch den StuRa selbst.
    • Es soll klargestellt werden, dass sich dies durch das System zum Semesterticket als Fahrausweis als Bestandteil des Studentenausweises, den ausschließlich die Hochschulverwaltung betreut, ergibt.

 

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen) in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit)

Behandlung

4. Sitzung Plenum Sommer 2020
Tagesordnungspunkt 9
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß § Beschlüsse Abs. 2 Satz 2 StuRa-GO

11. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 8

Beschlussdatum

2020-10-13

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 12 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-10-15
Präsidium

Unterzeichnung

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