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Rechtsberatung Widerspruch Nichtgenehmigung Förderungshöchstdauer

2020-11-003: Rechtsberatung Widerspruch Nichtgenehmigung Förderungshöchstdauer als Vorlage für einen Antrag, der gestaltungstechnischen Grundsätzen der Antrags- und Beschlussverwaltung entspricht.

Antrag

AntragstellerIn

Referat Hochschulpolitik

Antragsdatum

2020-07-06

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Rechtsberatung zum Widerspruch (samt Klage) wegen der Nichtgenehmigung der Erhöhung der Förderungshöchstdauer für gewählte, aber nicht stimmberechtigte Mitglieder für bis zu 750 € zu übernehmen. Der konkrete Fall soll ein ehemaliges Mitglied der Sprecherinnen sein.

Begründung zum Antrag

Ein ehemaliges Mitglied der Sprecherinnen wird vor dem Problem gestellt, dass eine weitere Erhöhung der Förderungshöchstdauer, also für ein zweites Semester nicht genehmigt wird. Begründet wird das damit, dass der Leistungsnachweis bereits erbracht wurde und damit keine ausreichenden Gründe glaubhaft gemacht werden können, weshalb es zu einer weiteren Verzögerung im Studium kommt, ungeachtet, dass die Person auch über den Leistungsnachweis hinaus noch gremientätig war. Ferner ist man der Überzeugung, dass es keine Gründe gibt, weshalb man nach erbringen des Leistungsnachweises noch in Gremienarbeit übernimmt.

Der Prozess könnte als Präzedenzfall für die studentische Selbstverwaltung gewertet werden und als Nachweis für ähnliche künftige Probleme dienen, um Menschen die sich im StuRa verdient gemacht haben, auch angemessen unterstützen zu können. Wenn wir bei verdient gemacht bleiben würden, die Person, die sich mit diesem Problem auseinandergesetzt sieht, hat sich über viele Jahre in der studentischen Selbstverwaltung verdient gemacht und sollte unsere volle Unterstützung bei diesem Verfahren erhalten, da auch wir Teil des Problems sind und jenes gemeinsam angehen sollten.

Kostenposition im Haushaltsplan

Rechts- und Beratungskosten

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch das Referatskollegium)

Behandlung

15. Sitzung Referatskollegium 2020

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2020-07-09

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 1
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-09-04
Präsidium

Unterzeichnung

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