Organ für die Bundesstudierendenvertretung schaffen
Antrag
AntragstellerIn
(Vertretung (Delegation) 64. MV fzs)
(Vertretung (Delegation) 64. AS fzs)
Antragsdatum
2020-10-04
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, ein Organ für die Vertretung bei der "Bundesstudierendenvertretung" zu schaffen.
Begründung zum Antrag
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) ist die "Bundesstudierendenvertretung". Genau genommen ist es ein eingetragener Verein, der für sich in Anspruch nimmt die Bundesstudierendenvertretung zu sein. Es gibt keine andere erntzunehmende Alternative. Auch unsere Studentinnenschaft ist Mitglied des fzs. Der fzs ist als unabhängige Interessenvertretung alternativlos und ist beim StuRa (HTW Dresden) höchst anerkannt. Der StuRa wirkt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben - insbesondere zu Belangen über das eigene Bundesland hinaus - beim fzs mit.
Der StuRa hat - aus guten Gründen - ein Organ für die Vertretung bei der Landesstudierendenvertretung. Bei der "Bundesstudierendenvertretung" ist das nicht so. Grund dafür ist, dass gesetzliche Reglungen eine Landesstudierendenvertretung vorsehen, aber keine Bundesstudierendenvertretung. (Dass es keine gesetzliche Reglung für eine Bundesstudierendenvertretung gibt ist im Übrigen dummes bewusstes Unterlassen des Bundestages.)
In Anlehnung an das Organ für die Landesstudierendenvertretung soll es ein Organ für die Bundesstudierendenvertretung geben. Sofern möglich, soll alles was sich auf den fzs bezieht, beim Organ für die Bundesstudierendenvertretung ähnlich gehabt werden, wie es beim Organ für die Landesstudierendenvertretung bezogen auf die KSS möglich ist.
Konkret bedeutet das, dass die Vertretung des StuRa - ferner der Studentinnenschaft - für den fzs gleichermaßen für die gesamte Legislatur des StuRa gewählt wird. Das berechtigt zur Vertretung des StuRa bei allen Stellen innerhalb des fzs, maßgeblich der Mitgliederversammlung (MV). Wenn unsere Studentinnenschaft Mitglied des Ausschusses der student*innenschaften (AS) ist, ist diese Vertretung auch berechtigt. Aber auch zu allen anderen Belangen innerhalb des fzs ist ausschließlich diese Vertretung zur Vertretung berechtigt. (Letztlich ist es so wie die bisherige Vertretung im LSR innerhalb der KSS.)
Der unnötige Aufwand, dass zu jeder Mitgliederversammlung - oder womöglich entsprechenden Ausschuss der Student*innenschaften - eine "neue" Delegation gewählt wird. In der aktuellen konkreten Konstellation würde nach einer Wahl einer solchen Vertretung einfach feststehen wer den StuRa - ferner die Studentinnenschaft - im 65. AS fzs vertritt.
Im Übrigen soll "redaktionell" die Bezeichnung 'Vertretung im LSR' zu 'Vertretung in der KSS' geändert werden. Das soll auch die Konsistenz zur Bezeichnung bei der Organisation herstellen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Wahl von bis zu zwei Mitgliedern in die Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften
Anlagen
Änderungen der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Füge der StuRa-GrundO einen Paragraphen
§ Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften
-
1Die Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) ist Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft gegenüber dem fzs.
2Der StuRa wählt die Mitglieder zur Vertretung des StuRa HTW Dresden - ferner der Studentinnen- und Studentenschaft - gemäß Satzung des fzs.
3Gemeinsam bilden sie die Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften.
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Die Zuständigkeit für Eilentscheidungen zur Vertretung des StuRa HTW Dresden kann jedes Mitglied zur Vertretung des StuRa HTW Dresden im freien zusammenschluss von student*innenschaften für sich delegieren.
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Die Mitglieder der Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften sind insbesondere zuständig für:
-
Entscheidungen zur Vertretung des StuRa HTW Dresden in Belangen des fzs;
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Entscheidungen über Finanzanträge gemäß § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Abs. 2 Nr. 5 FO.
-
-
Die Mitglieder der Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften wirken insbesondere mit den Sprecherinnen und Sprechern sowie dem Referatskollegium zusammen.
hinzu.
Füge § Organe StuRa-GrundO eine Nummer 6
hinzu.
Füge § Plenum Absatz 2 Nummer 2 StuRa-GrundO eine Buchstaben
hinzu.
hinzu.
Füge § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Absatz 2 FO eine Nummer 5
- Entscheidungen für die Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften bis zu den gesamten planmäßigen Ausgaben für die Belange des fzs.
hinzu.
Ersetze in der StuRa-GrundO
§ Vertretung im LSR
durch
§ Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
(und redaktionell ähnliche Formulierungen).
Ersetze § Organe Nummer 5 StuRa-GrundO
durch
.
Ersetze § Plenum Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e StuRa-GrundO
durch
.
Ersetze in § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Absatz 2 Nummer 4 FO
- Entscheidungen für die Vertretung im LSR bis zu den gesamten planmäßigen Ausgaben für die Belange der KSS.
durch
- Entscheidungen für die Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften bis zu den gesamten planmäßigen Ausgaben für die Belange der KSS.
.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
11. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 9
GO-Antrag auf Vertagung
12. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 3
vom Antragssteller zurückgezogen
Beschlussdatum
2020-10-27
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
zurückgezogen
Beschluss
Beschlusstext
Der Antrag wurde zurückgezogen.
Ausfertigung
2020-12-08
Präsidium
Unterzeichnung