Antrag
AntragstellerIn
Stephan Rankl
Paul Riegel
Ausschuss Ordentliches
Antragsdatum
2020-08-31
Antragstext
Der StuRa möge beschließen,
- § Mitwirkung zu ergänzen um Abs. 4:
"Personen, die im StuRa mitwirken wollen, haben den für die Wahl Stimmberechtigten und dem StuRa bekanntzugeben, welchen Organisationen sie angehören, die auch hochschulpolitische Inhalte vertreten."
- §9 Abs. 2 Satz 3 Wahlordnung wie folgt zu ändern:
Ersetze
"Ein Kandidatur muss den Namen, den Vornamen, die Fakultät, die Bibliotheksnummer, das Geburtsdatum sowie die Anschrift der Bewerberin enthalten."
durch
"Eine Kandidatur muss den Namen, den Vornamen, die Fakultät, die Bibliotheksnummer, das Geburtsdatum, die Anschrift der Bewerberin, sowie alle Mitgliedschaften der Bewerberin in Organisationen mit hochschulpolitischen Inhalten enthalten."
Begründung zum Antrag
Begründung Jens Fritze:
"Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden"
Aber wie frei ist das Andersdenken, wenn diese Freiheit bedeutet, die Freiheit von Menschen, Minderheiten und Benachteiligten zu beschränken? Wenn Hass und Hetze die unantastbare Menschenwürde nicht nur verletzen, sondern auch zum Verletzen animieren, von welcher Freiheit wird da gesprochen? Wenn Ressentiments und Gewaltfantasien in staatlichen Institutionen, in Regierungen und in der Gesellschaft ihren Platz finden wollen, ist es an der Zeit innezuhalten. Innezuhalten und dem eigenen staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstsein bewusst werden. Bewusst werden, dass auch der StuRa - den wir als Menschen nachhaltig prägen - mit all seiner Verfasstheit nicht nicht politisch sein kann. Ein StuRa der im schlimmsten aller Fälle durch Menschen sichtbar wird, die nicht nur Menschenfeindlichkeit teilen, sie gar als politische und hochschulpolitische Akteure vertreten, sie als Normalität in unseren Alltag injizieren wollen. Der StuRa muss sich als Primärprävention der Studierendenschaft verstehen lernen und dem Krebsgeschwür - Hass und Hetze genannt - vorbeugen und das bedeutet mindestens sich selber zu schützen, denn gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist mit allem unvereinbar, für das der StuRa und seine Mitglieder einsteht. Das bedeutet in der Konsequenz auch, dass gewisse Parteien, Organisationen und Vereine mit unseren Werten unvereinbar sind.
Begründung Paul Riegel/Angela Merkel
Faschismus …
… ist ein Angriff auf Menschen, ein Angriff auf die Menschlichkeit, auf das Menschsein an sich, richtet er sich doch gegen die Würde des einzelnen Menschen. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit muss entschieden bekämpft werden. (Erziehung,) Bildung und Wissensvermittlung, die Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog zu fördern ‑ das ist und bleibt die wichtigste Vorbeugung dagegen; es ist und bleibt die wichtigste Vorbeugung gegen Vorurteile, Rassismus und Antisemitismus.
Doch wo Bildung und Aufklärung nicht ausreichen, da …
… schiebt der StuRa grundsätzlich alle einen Riegel vor.
Begründung Johann Boxberger
In der letzten Sitzung des Jahres 2019 bekannte sich der StuRa erstmals klar gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und erhöhte den Anspruch an seine exekutiven Mitglieder um die Bedingung einer humanistischen Grundhaltung. Die Formulierung war unausgegoren und wurde als solche von der Hochschule als unzulässig eingeschätzt. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung korrekt war oder nicht, wurde der Ansatz verbessert und weiterentwickelt.
Die neuen Formulierungen umfassen keine konkreten Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, sondern nutzen diesen Begriff selbst. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bedeutet, dass Menschen aufgrund gemeinsamer Merkmale kategorisiert werden und diese Kategorisierung als Rechtfertigung für eine Ausgrenzung und Abwertung genutzt wird. Die Ausgrenzung erfolgt nicht nur durch einzelne Personen oder Gruppen, sondern auch durch Institutionen und staatliche Strukturen.
Allein die Regelung hinsichtlich der Unvereinbarkeit ist natürlich nicht ausreichend. Um tatsächlich Wirkung entfalten zu können, müssen Stimm- und Wahlberechtigte sich von der Haltung der Kandidatinnen und Kandidaten ein Bild machen können. Als effektives Werkzeug kann dazu dienen, in welchen politischen Organisationen eine Person Mitglied ist, da eine Mitgliedschaft in einer Organisation immer bedeutet, dass gemeinsame Interessen und Vorstellungen gebündelt werden. Insofern steht ein einzelnes Mitglied stets auch in der Verantwortung für Haltungen der Organisation und andersherum kann aus den Haltungen der Organisation die Haltung seiner Mitglieder abgelesen werden.
Dass sich gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit eigentlich grundsätzlich verbietet, lässt sich neben der selbstverständlichen humanistischen Grundhaltung schon an Artikel 3 des Grundgesetzes klarstellen. Nichtsdestoweniger muss es Aufgabe jeder Organisation, insbesondere jeder staatlichen wie dem StuRa, sowie jedes einzelnen Menschen sein, dieses Ideal der Gleichberechtigung umzusetzen, unter anderem durch klare Bekenntnisse in den eigenen Statuten.
Dieser Aufgabe sollte der StuRa hiermit stellen.
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
4. Sitzung Plenum Sommer 2020
Tagesordnungspunkt 3.2
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit
11. Sitzung Plenum Sommer 2020
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2020-10-13
Beschlussfähigkeit
9 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-10-15
Präsidium
Unterzeichnung