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Erlass initiale studentische Umweltordnung

2019-10-04: Erlass einer initialen Umweltordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

 

Antrag

AntragstellerIn

Matthias Jakobi

Antragsdatum

2019-06-25

Antragstext

Der StuRa möge beschließen folgende Umweltordnung zu erlassen.

  1. Die Beschaffung von Einweggegenständen ist zu unterlassen und soll nicht mehr mit studentischen Gelder finanziert werden dürfen. Ist die Benutzung von Einweggegenständen unumgänglich, so soll Gegenständen aus nachwachsenden Rohstoffen der Vorrang gegeben werden.
  2. Bei der Beschaffung, auch der kostenfreien, von Merchandise-Artikeln, Give-aways oder Goodies z.B. für Erstitüten, ist darauf zu achten, dass kein "Abfall" verschenkt wird. Jeder Gegenstand muss für die Mehrheit der Empfänger einen Nutzwert haben. Insbesondere ist wieder auf die Vermeidung von Kunststoff (z.B. seltsamer Lovoo-Sonnenbrillen) zu achten.
  3. Der oder die Beauftragung Nachhaltigkeit soll gleich der Referatsleitung Finanzen oder den Finanzverantwortlichen ein Vetorecht erhalten, welches gentuzt werden soll, wenn Beschlüsse gegen Umweltrecht verstoßen oder grob umweltschädlich sind.

Begründung zum Antrag

Die Problematiken um CO2, Massentierhalten, Plastik, Flächenversieglung etc. sind bekannt. Es liegt in der Hand aller, hier zu handeln. Der StuRa als Teil einer Hochschule, immerhin der Wissenschaft verpflichtet, sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Neben den positiven Umweltaspekten kann so auch das Umweltbewusstsein der Studierenden allgemein und der Mitwirkenden im Besonderen gestärkt werden.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Beschluss Erlass studentische Umweltordnung (9. Sitzung StuRa 2019)

 

Kommentar Bereich Ökologie

Der Bereich Ökologie hat folgende Aussage zu dem Antrag der Umweltordnung:

Nun wird die Meinung des Bereichs Ökologie verkündet:

Wir sind äußerst entzückt über die Umweltordnung die zur Abstimmung im Rat steht.

Diese Umweltordnung erhält unsere vollste Unterstützung.

(Obigen Part bitte lesen wie eine Verkündung im mittelalterlichen Zeitalter... oder einfach den Inhalt wieder geben, dass passt mir auch)

Wie in der Antragsbegründung schon steht geht es um das stärken des Umweltbewusstseins.

Umweltbewusstsein fängt häufig nicht bei den Menschen an, da sie "unentschieden" sind wie sie bei neu aufgehenden Themen handeln sollen (Ablehnen von nutzlosen Gegenständen, nicht benutzung von Plastikgeschirr). Diese Art nicht zu entscheiden ist auch in Ordnung. Sondern es fängt als Struktur an, was sich dann auf die Unentschiedenen ausbreitet. Wenn wir jetzt aber als bestehende Struktur einfach nicht mehr Plastikgeschirr nutzen, stattdessen Mehrweggeschirr, kompostierbares Geschirr oder gar essbare Teller (das gibt es? Ja klar, und mit einer Suppe schmecken die Teller echt geil!) dann werden die Menschen nichts dagegen haben und es entwickelt sich vielleicht auch ein neues Bewusstsein bei den Studierenden.


Zum Thema, dass ist ja viel zu teuer. Kurzfristig ist es etwas teurer ja, aber die Kosten für Entsorgung von Plastik und den Folgeschäden sind ja mal weitaus größer und problematischer, als verdaute Teller. Und bei dem Thema sollten wir halt einfach mal lernen besser Veranstaltungen zu planen und nicht so viel übrig gebliebenes "einplanen" , stattdessen mehr auf Nachhaltigkeit achten (Regionalität, Biologisch...). Lasst uns als gutes beispiel voran gehen und scheißt mal (bitte ökologisch ernähren dafür, wir möchten ja nicht die Umwelt belasten)  auf die echt kleinen Hürden die vor uns stehen.



Nachhaltige Grüße

PV aka Maximilian Tränkler
Bereich Ökologie

Änderungsanträge

Verbesserungsvorschlag, um es schon ein wenigen falsch zu machen

Antragstext

Der StuRa möge beschließen

  1. eine Umweltordnung (entsprechend der Anlage Entwurf Umweltordnung) zu erlassen und
  2. (folglich) eine Beauftragung Umwelt bei der StuRa-GrundO (entsprechend der Anlage Anpassung StuRa-GrundO) zu schaffen.

Begründung zum Antrag

Auf die "Förderung des ökologischen Verantwortungsbewusstseins" kann (bitte (nun auch) endlich mal) im "Wirkungskreis" der Studentinnen- und Studentenschaft "hingewirkt" werden. (Selbst die Staatsregierung sah das schon vor 10 Jahren so. :-D )

Es handelt sich um einen Maßnahme, die der Erfüllung einer der gesetzlichen Aufgaben (gemäß SächsHSFG (vgl. Begründung s/SächsHG/SächsHSFG/ 2009)) dient.

Anlage Entwurf Umweltordnung

  1. Einweggegenstände sollen nicht beschafft werden. Eine Erstattung der Ausgaben solcher Beschaffungen ist nicht möglich. Ist die Benutzung von Einweggegenständen unumgänglich, sind Gegenständen aus nachwachsenden Rohstoffen zu bevorzugen.
  2. Geschenke (für Merchandise, als Give-aways oder Goodies, etwa für Erstitüten) sollen kein "Abfall" sein. Geschenke müssen für die Mehrheit der Beschenkten einen erkennbaren Nutzen (Mehrwert) darstellen. Kunststoffe (etwa Brillen der Firma Lovoo) sind zu vermeiden.
  3. Vergleichbar zu Finanzverantwortlichen bei finanziellen Belangen (etwa gemäß § 1 Abs. 4 FO oder gemäß § 20 FO), hat die Beauftragung Umwelt das Recht für ein Veto bei ökologischen Belangen.

Anlage Anpassung StuRa-GrundO (zur Erweiterung um die Beauftragung Umwelt)

Ergänze beim § Beauftragungen StuRa-GrundO Absatz 2 eine Nummer

Umwelt

.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2019
3. außerordentliche Sitzung 2019
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 2 Satz. 2

1. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 2 Satz. 2

1. außerordentliche Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 2 Satz. 2

2. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2019-09-03

Beschlussfähigkeit

7 von 9

Ergebnis

angenommen

Beschlusstext

Beschlusstext

Der StuRa beschloss

  1. eine Umweltordnung (entsprechend der Anlage Entwurf Umweltordnung) zu erlassen und
  2. (folglich) eine Beauftragung Umwelt bei der StuRa-GrundO (entsprechend der Anlage Anpassung StuRa-GrundO) zu schaffen.

Begründung zum Beschluss

Auf die "Förderung des ökologischen Verantwortungsbewusstseins" kann (bitte (nun auch) endlich mal) im "Wirkungskreis" der Studentinnen- und Studentenschaft "hingewirkt" werden. (Selbst die Staatsregierung sah das schon vor 10 Jahren so. :-D )

Es handelt sich um einen Maßnahme, die der Erfüllung einer der gesetzlichen Aufgaben (gemäß SächsHSFG (vgl. Begründung s/SächsHG/SächsHSFG/ 2009)) dient.

Anlage Entwurf Umweltordnung

  1. Einweggegenstände sollen nicht beschafft werden. Eine Erstattung der Ausgaben solcher Beschaffungen ist nicht möglich. Ist die Benutzung von Einweggegenständen unumgänglich, sind Gegenständen aus nachwachsenden Rohstoffen zu bevorzugen.
  2. Geschenke (für Merchandise, als Give-aways oder Goodies, etwa für Erstitüten) sollen kein "Abfall" sein. Geschenke müssen für die Mehrheit der Beschenkten einen erkennbaren Nutzen (Mehrwert) darstellen. Kunststoffe (etwa Brillen der Firma Lovoo) sind zu vermeiden.
  3. Vergleichbar zu Finanzverantwortlichen bei finanziellen Belangen (etwa gemäß § 1 Abs. 4 FO oder gemäß § 20 FO), hat die Beauftragung Umwelt das Recht für ein Veto bei ökologischen Belangen.

Anlage Anpassung StuRa-GrundO

(zur Erweiterung um die Beauftragung Umwelt)

Ergänze beim § Beauftragungen StuRa-GrundO Absatz 2 eine Nummer

Umwelt

.

Ausfertigung und Unterzeichnung

2019-09-04
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