Einweggegenstände sollen nicht beschafft werden
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-07-30
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass Einweggegenstände zu Veranstaltungen 2019, die durch den StuRa organisiert werden, nicht beschafft werden sollen. Eine Erstattung der Ausgaben solcher Beschaffungen ist nicht möglich. Ist die Benutzung von Einweggegenständen unumgänglich, sind Gegenständen aus nachwachsenden Rohstoffen zu bevorzugen.
Begründung zum Antrag
Die Problematiken um CO2, Massentierhalten, Plastik, Flächenversieglung etc. sind bekannt. Es liegt in der Hand aller, hier zu handeln. Der StuRa als Teil einer Hochschule, immerhin der Wissenschaft verpflichtet, sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Neben den positiven Umweltaspekten kann so auch das Umweltbewusstsein der Studierenden allgemein und der Mitwirkenden im Besonderen gestärkt werden.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Dieser Antrag soll in eine mögliche Umweltordnung überführt werden.
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
in Verbindung mit gemäß § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit)
Behandlung
3. außerordentliche Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 2 Satz. 2
als Antrag Erlass initiale studentische Umweltordnung
1. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 2
als Gegenstand zum Antrag Erlass initiale studentische Umweltordnung
Beschlussdatum
2019-07-30
Beschlussfähigkeit
6 von 13
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-08-16
Präsidium