Umstrukturierung studentische Selbstverwaltung
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
Referatskollegium
Antragsdatum
2019-10-07
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die studentische Selbstverwaltung neu zu strukturieren, so dass 4 Mitglieder zur Vertretung jeder Fakultät direkt ins Plenum des StuRa gewählt werden. Die Gliederung in Fachschaften (Fachschaftsräte) wird aufgehoben. Ihre Aufgaben nach § 27 Abs. 3 SächsHSFG übernimmt der StuRa in seinen Referaten, soweit sie nicht fakultätsspezifisch sind. Fakultätsspezifische Aufgaben werden durch Fachausschüsse wahrgenommen. Die Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, die Grundordnung des StuRa sowie die Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft werden dem entsprechend angepasst.
Begründung zum Antrag
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Betrieb von 8 Fachschaftsräten und einem StuRa in deckungsgleicher Form und deckungsgleichen Aufgaben bei der geringen Anzahl an Aktiven nicht sinnvoll ist. Bei gesetzesmäßiger Erledigung von Aufgaben würden viele Angebote neunfach bestehen, da jeder FSR theoretisch jede Aufgabe wahrnehmen muss. Allein aufgrund der geringen Zahl an Aktiven war dies nie Realität. Zusätzlich ist der Verwaltungsaufwand immens, vor allem im Bezug auf die Finanzverwaltung. Auch hier müssen viele Arbeiten neunfach ausgeführt werden, was Zeit und Kraft bindet und viele Studierende regelrecht aus der studentischen Interessenvertretung vergrault hat. Faktisch hat das dazu geführt, dass einige FSRä immer wieder am Rande des Aussterbens standen oder gar völlig ausgestorben waren. Zusätzlich war es für den StuRa sehr schwer, Nachwuchs zu finden, da viele Interessierte gemäß dem gewohnten Lauf der Dinge nur mit dem FSR in Kontakt kamen und dort in Aufgaben eingebunden wurden. Ein "Weiterreichen" an Interessierten fand nicht statt und wurde vereinzelt durch Negativwerbung gar aktiv behindert.
Durch die neue Struktur soll eine engere Zusammenarbeit aller Mitglieder befördert werden. Angebote wie Bafög-Beratung, SHK-Beratung und Weihnachtsfeiern werden künftig zentral angeboten, was zum Einen durch kontinuierliche Weiterbildung die Qualität des Angebots steigert und zum Anderen Kräfte freisetzt, die bisher gleiche Angebote an anderen Fakultäten schufen. Mitwirkung erfolgt dann zum Wohle aller Studierenden, nicht nur der eigenen Fakultät. Synergieeffekte, die bei der gemeinsamen Bewältigung von Aufgaben zu erwarten sind, können endlich effektiv genutzt werden. Der allgemeine verwaltungstechnische Aufwand wie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Haushaltsplänen, der Verwaltung von Zugängen und der Beschaffung von notwendigem Arbeitsmaterial kann reduziert und gesammelt erledigt werden. Auch der Aufwand zur Wahlorganisation wird reduziert auf eine einzige Wahl. Bei zeitweiser mangelhafter Mitwirkung von Studierenden einer Fakultät kann dennoch eine qualitative Interessenvertretung geboten werden, da die Interessen dann durch Studierende anderer Fakultäten gewahrt werden können. Da für die Arbeit in den Referaten die Fakultätszugehörigkeit irrelevant ist, gehören Fakultätsfehden oder solche zwischen FSRä und dem StuRa der Vergangenheit an. Die demokratische Legitimation des StuRa wird bedeutend verbessert, was unserer Stimme gegenüber der Hochschulleitung, der Politik, der Verwaltung und allen anderen Akteuren rund um das hochschulpolitische Leben mehr Gewicht verleiht. Die Direktwahl verbessert die Sichtbarkeit des StuRa bedeutend.
Auch für die Organsation von Veranstaltungen auf Fakultätsebene, die bisher in den FSRä stattfand, gibt es viele Vorteile: Interessierte an der Partyorganisation müssen keinen Beratungen mehr über die Besetzung von Studienkommissionen beiwohnen, BuFaTa-Ausrichter müssen keinen Diskussionen mehr über die ESE-Orga lauschen. Finanzbeschlüsse werden durch die jeweiligen Organisiatoren eingereicht, das StuRa-Plenum, das Referatskollegium oder nur die Referatsleitung gefasst und durch das Präsidium nachbereitet. Sie stehen der Finanzverwaltung direkt zur Verfügung, was den Organisatoren auf Aufwand der Beschlussnachbereitung und Einreichung zum Abruf von finanziellen Mitteln erspart. Die Rechtssicherheit wird für alle Beteiligten erhöht.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bis zum Beginn der Amtszeit des StuRa 2020 (konstituierende Sitzung im Januar) bleibt alle bestehenden Organe und deren Zusammensetzung nach den bisherigen Ordnungen bestehen.
Das Präsidium soll im Zusammenwirken mit den Sprecherinnen und Sprechern sowie den Ausschüssen eine rechtssicher Ausfertigung, bevorzugt mit den juristischen Kräften der Hochschulverwaltung, erstellen. Eine passende Begründung oder auch Erläuterung zu den Ordnungen ist wünschenswert, um Spielräume der unsachgemäßen Interpretation auszuräumen.
Alle Beteiligten wirken auf einen gelungenen Übergang, insbesondere das Zusammenfinden der ersatzweisen Fachausschüsse, hin.
Die Hochschule soll gebeten werden das Verfahren in den ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen.
Anlagen
Entwurf Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Entwurf Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Entwurf Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates
Entwurf Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2 StuRa-GO in Verbindung mit § Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft)
Behandlung
10. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2019-10-15
Beschlussfähigkeit
11 von 11
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 2 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-10-18
Präsidium