finanzielle Unterstützung Durchführung Schulungsseminar Prüfungsrecht (StuRa TU Dresden) 2019/2020
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-09-17
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Durchführung von zwei Seminaren zum Thema Prüfungsrecht im Zusammenwirken mit dem StuRa TU Dresden durchzuführen und mit bis zu 500 € zu unterstützen.
Begründung zum Antrag
In Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Lehre und Studium des StuRa TU Dresden möchte das Referat Studium zwei Workshops organisieren, die Mitglieder der studentischen Selbstverwaltung zum Thema Prüfungsrecht weiterbildet. Als Referent_in wird dazu ein_e Anwält_in eingeladen. Der geplante Termin für die beiden Workshops ist der Januar 2020.
Kostenposition im Haushaltsplan
200 € Schulungen studentische und akademische Selbstverwaltung (Studienprüfungsordnung)
300 € (von 400 € der "nicht verwendeten finanziellen Mittel des vorherigen Haushaltsjahres" gemäß § 4 Grundlagen zur Aufstellung Absatz 6 FO))
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Kostenkalkulation Ausgaben
Kostenposition | Betrag (€) |
Honorar Anwält_innen | 3.150 |
Verpflegung Teilnehmer_innen | 99 |
Gesamt | 3.249 |
Kostenkalkulation Einnahmen
Kostenposition | Betrag (€) |
Beitrag |
2.749 |
Beitrag |
500 |
Gesamt | 3.249 |
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
Behandlung
5. Sitzung Referatskollegium Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2019-09-17
Beschlussfähigkeit
10 von 11
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-09-30
Präsidium