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Erlass studentische Umweltordnung

2019-09-07: Erlass einer Umweltordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

 

Antrag

AntragstellerIn

Johann Boxberger

Antragsdatum

2019-06-14

Antragstext

Der StuRa möge beschließen folgende Umweltordnung zu erlassen.

  1. Die Beschaffung von Einweggegenständen ist zu unterlassen und soll nicht mehr mit studentischen Gelder finanziert werden dürfen. Ist die Benutzung von Einweggegenständen unumgänglich, so soll Gegenständen aus nachwachsenden Rohstoffen der Vorrang gegeben werden.
  2. Fleisch soll durch den StuRa und all seine Organe nur noch beschafft werden, wenn ein regionaler, ökologischer und artgerechter Produktionsprozess vorliegt, jedenfalls soweit dies durch die Organisatoren der jeweiligen Veranstaltung ersichtlich ist. Eine langfrisitge Partnerschaft mit einem geeigneten Produzenten in der Region ist anzustreben, um ggf. günstigerer Konditionen zu erreichen.
  3. Transporte und Beschaffungsfahrten, welche im Dresdner Stadtgebiet durchgeführt werden, sollen nur noch CO2-Neutral, z.B. mit einem Lastenrad durchgeführt werden dürfen, studentische Gelder dürfen für andere Transporte nicht verwendet werden. Ausnahmen gelten, wenn der Transport über die Stadtgrenze hinausgeht oder Masse oder Volumen der Fracht keine andere Möglichkeit zulassen.
  4. Bei der Beschaffung, auch der kostenfreien, von Merchandise-Artikeln, Give-aways oder Goodies z.B. für Erstitüten, ist darauf zu achten, dass kein "Abfall" verschenkt wird. Jeder Gegenstand muss für die Mehrheit der Empfänger einen Nutzwert haben. Insbesondere ist wieder auf die Vermeidung von Kunststoff (z.B. seltsamer Lovoo-Sonnenbrillen) zu achten. 
  5. Der oder die Nachhaltigkeitsbeauftragte soll gleichgestellt der Referatsleitung Finanzen oder den Finanzverantwortlichen ein Vetorecht erhalten, welches gentuzt werden soll, wenn Beschlüsse gegen Umweltrecht verstoßen oder grob umweltschädlich sind.

Begründung zum Antrag

Die Problematiken um CO2, Massentierhalten, Plastik, Flächenversieglung etc. sind bekannt. Es liegt in der Hand aller, hier zu handeln. Der StuRa als Teil einer Hochschule, immerhin der Wissenschaft verpflichtet, sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Neben den positiven Umweltaspekten kann so auch das Umweltbewusstsein der Studierenden allgemein und der Mitwirkenden im Besonderen gestärkt werden

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Änderungsanträge

erst einmal Beauftragung

(vom Antragsteller gestellt und übernommen)

Streiche

Der oder die Nachhaltigkeitsbeauftragte soll gleichgestellt der Referatsleitung Finanzen oder den Finanzverantwortlichen ein Vetorecht erhalten, welches gentuzt werden soll, wenn Beschlüsse gegen Umweltrecht verstoßen oder grob umweltschädlich sind.

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Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

9. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 4

Beschlussdatum

2010-06-25

Beschlussfähigkeit

11 von 12

Ergebnis

Ja 6
Nein 2
Enthaltung 3

abgelehnt

Beschlusstext

Der StuRa beschloss nicht folgende Umweltordnung zu erlassen.

  1. Die Beschaffung von Einweggegenständen ist zu unterlassen und soll nicht mehr mit studentischen Gelder finanziert werden dürfen. Ist die Benutzung von Einweggegenständen unumgänglich, so soll Gegenständen aus nachwachsenden Rohstoffen der Vorrang gegeben werden.
  2. Fleisch soll durch den StuRa und all seine Organe nur noch beschafft werden, wenn ein regionaler, ökologischer und artgerechter Produktionsprozess vorliegt, jedenfalls soweit dies durch die Organisatoren der jeweiligen Veranstaltung ersichtlich ist. Eine langfrisitge Partnerschaft mit einem geeigneten Produzenten in der Region ist anzustreben, um ggf. günstigerer Konditionen zu erreichen.
  3. Transporte und Beschaffungsfahrten, welche im Dresdner Stadtgebiet durchgeführt werden, sollen nur noch CO2-Neutral, z.B. mit einem Lastenrad durchgeführt werden dürfen, studentische Gelder dürfen für andere Transporte nicht verwendet werden. Ausnahmen gelten, wenn der Transport über die Stadtgrenze hinausgeht oder Masse oder Volumen der Fracht keine andere Möglichkeit zulassen.
  4. Bei der Beschaffung, auch der kostenfreien, von Merchandise-Artikeln, Give-aways oder Goodies z.B. für Erstitüten, ist darauf zu achten, dass kein "Abfall" verschenkt wird. Jeder Gegenstand muss für die Mehrheit der Empfänger einen Nutzwert haben. Insbesondere ist wieder auf die Vermeidung von Kunststoff (z.B. seltsamer Lovoo-Sonnenbrillen) zu achten.

Ausfertigung und Unterzeichnung

2019-06-27
Präsidium

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