Abschaffung der besonders besonderen Mehrheiten für Ordnungen
Antrag
AntragstellerIn
Ausschuss Grundordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft
Antragsdatum
2019-06-21
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die besonders besonderen Mehrheiten für Ordnungen abschaffen. Eine einheitliche Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder) soll für Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft erhalten bleiben.
Begründung zum Antrag
Es erscheint problematisch, dass es "selbstverpflichtend" besonders besondere Mehrheiten gibt. So wird die Entfaltung von nachfolgenden Legislaturen beschnitten. Denn wenn eine (nachfolgend) gewählte (politische) Mehrheit es nicht vermag eine Verbesserung Sachen zu verändern wird es schwierig.
Wohl gibt es dazu woanders (aus guten Gründen) Ausnahmen, wo besonders besondere Mehrheiten üblich sind. Klassisches Beispiel ist wohl eine Verfassung.
Im Bezug auf uns (als studentische Selbstverwaltung) erscheint das jedoch fragwürdig, selbst bei unserer Grundordnung. Ja, das könnte mannigfaltig diskutiert werden. Etwa bei der Grundordnung unserer Hochschule gibt es "bedenklicher Weise" gar keine besondere Mehrheit.
Konkret steht ein Antrag im Raum, der "streitbar" ist.
Es gibt die Möglichkeit, dass der Antrag eine "normale" Mehrheit erreichen könnte, jedoch nicht Mehrheit von zwei Dritteln. So könnte der Eindruck entstehen, dass eine "alt geprägte" Minderheit Veränderungen verhindert. Die Konsequenz wäre eine Verbitterung der Mehrheit der Mitglieder, die sich der Durchsetzung der tatsächlichen Mehrheit beraubt fühlen.
Kostenposition im Haushaltsplan
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
(alle) besonders besonderen Mehrheiten entfernen
Streiche § In- und Außerkrafttreten Absatz 2 HärteO
Änderungen der Härtefallordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des StuRa.
!
Streiche § Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO
§ 13 Beschlüsse zu dieser Ordnung
Diese Ordnung bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des StuRa.
!
(grundsätzliche) Festlegung der Mehrheit der Mitglieder als notwendigen Mehrheit für Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft als Ersatz der Mehrheit der Mitglieder als notwendige Mehrheit zu Ordnungen, die der StuRa beschließt
Streiche § Beschlüsse Absatz 1 StuRa-GO
1Beschlüsse zu Ordnungen bedürfen mindestens der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. 2Eine höhere notwendige Mehrheit kann die jeweilige Ordnung regeln.
!
Füge § Ordnungen GrundO hinzu
Beschlüsse zu Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft werden mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des StuRa gefasst.
!
Änderungsanträge
gar keine besondere Mehrheiten mehr
Ersetze § Ordnungen GrundO
Beschlüsse zu Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft werden mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des StuRa gefasst.
durch
Beschlüsse zu Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden des StuRa gefasst.
!
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2 StuRa-GO in Verbindung mit § Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft)
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2 StuRa-GO in Verbindung mit § In- und Außerkrafttreten HärteO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung der Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft)
Behandlung
9. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 1a
Beschlussdatum
2019-06-25
Beschlussfähigkeit
11 von 12
Ergebnis
Ja | 3 |
---|---|
Nein | 7 |
Enthaltung | 1 |
abgelehnt
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-06-27
Präsidium