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Kleinigkeiten in Ordnungen

2021-06-07: Kleinigkeiten in Ordnungen

 

Antrag

AntragstellerIn

Ausschuss Strukturelles

Antragsdatum

2021-04-26

Antragstext

Der StuRa möge beschließen folgende kosmetische Änderungen in Ordnungen vorzunehmen.

Ersetze § Mitglieder Abs. 3 GrundO

Mitglieder und Angehörige der Hochschule, die das Recht haben auch der Mitgliedergruppe der Studentinnen anzugehören und sich dafür entscheiden, sind Mitglieder der Studentinnenschaft.

durch

Mitglieder und Angehörige der Hochschule, die das Recht haben auch der Mitgliedergruppe der Studentinnen anzugehören, sollen grundsätzlich auch Mitglieder der Studentinnenschaft sein.

.

Ersetze § Rechte und Pflichten der Mitglieder Abs. 2 GrundO

Alle Mitglieder der Studentinnenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an die Organe zu stellen.

durch

Alle Mitglieder der Studentinnenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an den StuRa zu stellen.

.

Füge § Wahlen Abs. 2 GrundO

Der StuRa wählt Personen zur Erfüllung der Aufgaben. Näheres soll die Geschäftsordnung regeln.

hinzu.

Streiche § Wahlen Abs. 2 GrundO

Die Besetzung der Ausschüsse gemäß § Befugnisse regeln die Organe durch Ordnung oder Beschluss.

.

Ersetze § Wahlen Abs. 3 Nr. 1 GrundO

Die Studentinnenschaft wird durch Gewählte der Organe vertreten.

durch

Die Studentinnenschaft kann nur durch Gewählte des StuRa nach außen vertreten werden.

.

Ersetze § Wahlen Abs. 3 Nr. 2 GrundO

Studentinnen, die Mitglieder von Organen sind, sollen als Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen die Studentinnenschaft nach außen vertreten.

durch

Studentinnen, die Mitglieder vom StuRa sind, sollen als Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen die Studentinnenschaft nach außen vertreten.

.

Ersetze in der GrundO

Teil Organe

durch

Teil Organ

.

 Ersetze in der GrundO

§ grundsätzliches Organ

durch

§ zentrales Organ

.

Ersetze § Zusammensetzung Abs. 1 GrundO

Die Organe setzen sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

durch

Der StuRa setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

.

Ersetze § Zusammensetzung Abs. 2 GrundO

Mit der Konstituierung der Organe sind nur gewählte Mitglieder gemäß Wahlordnung stimmberechtigt.

durch

Mit der Konstituierung des StuRa sind nur gewählte Mitglieder stimmberechtigt.

.

Ersetze § Zusammensetzung Abs. 3 Nr. 1 GrundO

Die Anzahl der zu wählenden stimmberechtigten Mitglieder regeln die Organe durch Ordnung oder Beschlussfassung für die kommenden Wahlen.

durch

Die Anzahl der zu wählenden stimmberechtigten Mitglieder regelt der StuRa durch Ordnung.

.

Ersetze § Befugnisse GrundO

Organe können zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen und Erfüllung ihrer Aufgaben Geschäftsbereiche, Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaften und Beauftragte einsetzen.

durch

1Der StuRa soll zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und Erfüllung seiner Aufgaben Komitees, Geschäftsbereiche, Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaften, Beauftragungen und Verantwortlichkeiten einsetzen.

2Befugnisse, die über die Konstituierung des StuRa andauern sollen, sollen durch Ordnung geregelt werden. 

.

Füge § Zusammenarbeit Abs. 3 Nr. 2 GrundO

Näheres kann die Zusammenwirkungsordnung regeln.

hinzu.

Füge § Geschäftsordnung Abs. 2 GrundO

Der StuRa soll sich eine Geschäftsordnung geben.

hinzu.

Ersetze § Ordnungen Nr. 1 GrundO

Organe können sich, im Rahmen des SächsHSFG, der Grundordnung der HTW Dresden, dieser Grundordnung und anderen Ordnungen der Studentinnenschaft, eigene Ordnungen geben.

durch

Der StuRa kann sich, im Rahmen des SächsHSFG, der Grundordnung der HTW Dresden, dieser Grundordnung und anderen Ordnungen der Studentinnenschaft, eigene Ordnungen geben.

.

Ersetze § stimmberechtigte Mitglieder Abs. 2 Nr. 2 MitO

Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund.

durch

Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund zum Ende der Amtszeit. 

.

Ersetze § Aufgaben Nr. 1 StuRa-GrundO

Der StuRa erfüllt die Aufgaben als das zentrale Organ der Studentinnenschaft.

durch

Der StuRa erfüllt die Aufgaben der Studentinnenschaft.

.

Ersetze § Aufgaben Nr. 2 StuRa-GrundO

Der StuRa vertritt alle Organe der Studentinnenschaft sowie alle Vertretungen der Studentinnen der Hochschule.

durch

Der StuRa vertritt die Studentinnenschaft, die aus den Studentinnen der Hochschule besteht, sowie alle Vertretungen der Studentinnen der Hochschule.

.

Ersetze § Plenum Abs. 1 Nr. 1 StuRa-GrundO

Das Plenum ist die Gesamtheit aller stimmberechtigten Mitglieder zur Vertretung der Fakultäten.

durch

Das Plenum ist die Gesamtheit aller stimmberechtigten Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen der Fakultäten.

.

Ersetze § Plenum Abs. 1 Nr. 2 StuRa-GrundO

Die Studentinnen jeder Fakultät wählen vier Mitglieder zur Vertretung.

durch

Die Studentinnen jeder Fakultät wählen jeweils vier Mitglieder zur Vertretung.

.

Ersetze § Plenum Abs. 5 Nr. 1 StuRa-GrundO

Die einzelnen Vertretungen der Fakultäten sind insbesondere für die Vertretung der einzelnen Fakultäten und Studiengänge zuständig.

durch

Die einzelnen Vertretungen der Fakultäten sind insbesondere für die Vertretung der jeweiligen Fakultät und ihrer Studiengänge zuständig.

.

Ersetze § Präsidium Abs. 1 Nr. 3 StuRa-GrundO

Die Mitglieder des Präsidiums bilden das Präsidium.

durch

Gemeinsam bilden sie das Präsidium.

.

Ersetze § Ausschüsse Abs. 4 Nr. 2 StuRa-GrundO

Mitglieder für besondere Ausschüsse sind durch das zuständige Komitee zu wählen.

durch

Mitglieder für besondere Ausschüsse sind durch den StuRa zu wählen.

.

Ersetze § Geschäftsbereiche Abs. 3 Nr. 1 StuRa-GrundO

Vollziehen der Beschlüsse der Komitees

durch

Vollziehen der Beschlüsse des Organs

.

Ersetze § Beauftragungen Abs. 4 Nr. 1 StuRa-GrundO

Die Beauftragungen sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben höchstens dem StuRa unmittelbar unterstellt und weisungsfrei.

durch

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Beauftragungen weisungsfrei und dem StuRa unmittelbar unterstellt. 

.

Ersetze § Beauftragungen Abs. 4 Nr. 2 StuRa-GrundO

Sie haben das Recht auf Einsichtnahme in alle Unterlagen.

durch

Ihnen ist im Rahmen der Kontrollbefugnis ihrer jeweiligen Aufgaben insbesondere Auskunft zu ihren Fragen zu geben, sowie Einsicht in alle Unterlagen und jederzeit Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren, die im Zusammenhang mit ihrer Beauftragung stehen. 

.

Ersetze § Sitzungen Abs. 2 Nr. 1 StuRa-GO

Der StuRa tagt öffentlich.

durch

Das Plenum tagt öffentlich. 

.

Ersetze § Beschlüsse Abs. 1 Nr. 1 StuRa-GO

Organe sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

durch

Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 

.

Ersetze § Beschlüsse Abs. 1 Nr. 2 StuRa-GO

Ist das Organ danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen.

durch

Ist das Plenum danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen. 

.

Ersetze § Beschlüsse Abs. 1 Nr. 3 StuRa-GO

In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig, worauf mit der Einberufung hinzuweisen ist.

durch

In dieser Sitzung ist das Plenum beschlussfähig, worauf mit der Einberufung hinzuweisen ist. 

.

Ersetze § Beschlüsse Abs. 1 Nr. 4 StuRa-GO

Das Präsidium kann vorsehen, dass Organe Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können. 

durch

Das Präsidium kann vorsehen, dass das Plenum Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen kann.

.

Ersetze § Beschlüsse Abs. 2 Nr. 1 StuRa-GO

Das Organ ist zu Beschlüssen zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig.

durch

Das Plenum ist zu Beschlüssen zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig. 

.

Ersetze § Inkrafttreten in allen Ordnungen

durch

§ Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

Begründung zum Antrag

Die meisten Anpassungen sollen der Konkretisierung und der verbesserten Verständlichkeit dienen. An einigen Stellen wurde auch einfach was vergessen, was jetzt ergänzt werden soll. Oder es soll eine (innerhalb der jeweiligen Ordnung) kohärente Formulierung geschaffen werden.

Andere Änderungen sind auch minimal inhaltlich. Gerne kann hier eine konkrete Begründung angefordert werden.

Doch an dieser Stelle wird auf die Angabe einer Begründung für jede einzelne hier angeführte "unwesentliche" Ordnungsänderung verzichtet, aufgrund der Tatsache, da es den Rahmen sprengen würde und den Ausschüssen nicht zuzumuten ist, für einzelne veränderte Worte (in Massen) jeweils eine ausführliche Begründung zu verfassen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die zuständige Stelle passt die Ordnungen der Studentinnenschaft und des Studentinnenrates entsprechend an.

Anlagen

Grundordnung der Studentinnenschaft (GrundO)

Wahlordnung der Studentinnenschaft (WO)

Mitwirkungsordnung der Studentinnenschaft (MitO)

Umweltordnung der Studentinnenschaft (UmwO)

Beitragsordnung der Studentinnenschaft (BO)

Finanzordnung der Studentinnenschaft (FO)

Härtefallordnung der Studentinnenschaft (HärteO)

Vergabeordnung des Corona-Nothilfefonds der Studentinnenschaft (CoVerO)

Grundordnung des Studentinnenrates (StuRa-GrundO)

Geschäftsordnung des Studentinnenrates (StuRa-GO)

Aufwandsentschädigung des Studentinnenrates (StuRa-AE-O)

Änderungsanträge

 

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

6. Sitzung StuRa Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 8

Beschlussdatum

2021-05-04

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, folgende kosmetische Änderungen in Ordnungen vorzunehmen.
(Liste der Änderungen siehe oben)

Ausfertigung

2021-05-11
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

Unterzeichnung

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Stephan Rankl
Stephan Rankl sagt
03.05.2021 20:01

Respekt vor dieser Arbeitsleitung.