Kleinigkeiten in Ordnungen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-04-26
Antragstext
Der StuRa möge beschließen folgende kosmetische Änderungen in Ordnungen vorzunehmen.
Ersetze § Mitglieder Abs. 3 GrundO
Mitglieder und Angehörige der Hochschule, die das Recht haben auch der Mitgliedergruppe der Studentinnen anzugehören und sich dafür entscheiden, sind Mitglieder der Studentinnenschaft.
durch
Mitglieder und Angehörige der Hochschule, die das Recht haben auch der Mitgliedergruppe der Studentinnen anzugehören, sollen grundsätzlich auch Mitglieder der Studentinnenschaft sein.
.
Ersetze § Rechte und Pflichten der Mitglieder Abs. 2 GrundO
Alle Mitglieder der Studentinnenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an die Organe zu stellen.
durch
Alle Mitglieder der Studentinnenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an den StuRa zu stellen.
.
Füge § Wahlen Abs. 2 GrundO
Der StuRa wählt Personen zur Erfüllung der Aufgaben. Näheres soll die Geschäftsordnung regeln.
hinzu.
Streiche § Wahlen Abs. 2 GrundO
Die Besetzung der Ausschüsse gemäß § Befugnisse regeln die Organe durch Ordnung oder Beschluss.
.
Ersetze § Wahlen Abs. 3 Nr. 1 GrundO
Die Studentinnenschaft wird durch Gewählte der Organe vertreten.
durch
Die Studentinnenschaft kann nur durch Gewählte des StuRa nach außen vertreten werden.
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Ersetze § Wahlen Abs. 3 Nr. 2 GrundO
Studentinnen, die Mitglieder von Organen sind, sollen als Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen die Studentinnenschaft nach außen vertreten.
durch
Studentinnen, die Mitglieder vom StuRa sind, sollen als Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen die Studentinnenschaft nach außen vertreten.
.
Ersetze in der GrundO
Teil Organe
durch
Teil Organ
.
Ersetze in der GrundO
§ grundsätzliches Organ
durch
§ zentrales Organ
.
Ersetze § Zusammensetzung Abs. 1 GrundO
Die Organe setzen sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.
durch
Der StuRa setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.
.
Ersetze § Zusammensetzung Abs. 2 GrundO
Mit der Konstituierung der Organe sind nur gewählte Mitglieder gemäß Wahlordnung stimmberechtigt.
durch
Mit der Konstituierung des StuRa sind nur gewählte Mitglieder stimmberechtigt.
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Ersetze § Zusammensetzung Abs. 3 Nr. 1 GrundO
Die Anzahl der zu wählenden stimmberechtigten Mitglieder regeln die Organe durch Ordnung oder Beschlussfassung für die kommenden Wahlen.
durch
Die Anzahl der zu wählenden stimmberechtigten Mitglieder regelt der StuRa durch Ordnung.
.
Ersetze § Befugnisse GrundO
Organe können zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen und Erfüllung ihrer Aufgaben Geschäftsbereiche, Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaften und Beauftragte einsetzen.
durch
1Der StuRa soll zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und Erfüllung seiner Aufgaben Komitees, Geschäftsbereiche, Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaften, Beauftragungen und Verantwortlichkeiten einsetzen.
2Befugnisse, die über die Konstituierung des StuRa andauern sollen, sollen durch Ordnung geregelt werden.
.
Füge § Zusammenarbeit Abs. 3 Nr. 2 GrundO
Näheres kann die Zusammenwirkungsordnung regeln.
hinzu.
Füge § Geschäftsordnung Abs. 2 GrundO
Der StuRa soll sich eine Geschäftsordnung geben.
hinzu.
Ersetze § Ordnungen Nr. 1 GrundO
Organe können sich, im Rahmen des SächsHSFG, der Grundordnung der HTW Dresden, dieser Grundordnung und anderen Ordnungen der Studentinnenschaft, eigene Ordnungen geben.
durch
Der StuRa kann sich, im Rahmen des SächsHSFG, der Grundordnung der HTW Dresden, dieser Grundordnung und anderen Ordnungen der Studentinnenschaft, eigene Ordnungen geben.
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Ersetze § stimmberechtigte Mitglieder Abs. 2 Nr. 2 MitO
Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund.
durch
Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund zum Ende der Amtszeit.
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Ersetze § Aufgaben Nr. 1 StuRa-GrundO
Der StuRa erfüllt die Aufgaben als das zentrale Organ der Studentinnenschaft.
durch
Der StuRa erfüllt die Aufgaben der Studentinnenschaft.
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Ersetze § Aufgaben Nr. 2 StuRa-GrundO
Der StuRa vertritt alle Organe der Studentinnenschaft sowie alle Vertretungen der Studentinnen der Hochschule.
durch
Der StuRa vertritt die Studentinnenschaft, die aus den Studentinnen der Hochschule besteht, sowie alle Vertretungen der Studentinnen der Hochschule.
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Ersetze § Plenum Abs. 1 Nr. 1 StuRa-GrundO
Das Plenum ist die Gesamtheit aller stimmberechtigten Mitglieder zur Vertretung der Fakultäten.
durch
Das Plenum ist die Gesamtheit aller stimmberechtigten Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen der Fakultäten.
.
Ersetze § Plenum Abs. 1 Nr. 2 StuRa-GrundO
Die Studentinnen jeder Fakultät wählen vier Mitglieder zur Vertretung.
durch
Die Studentinnen jeder Fakultät wählen jeweils vier Mitglieder zur Vertretung.
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Ersetze § Plenum Abs. 5 Nr. 1 StuRa-GrundO
Die einzelnen Vertretungen der Fakultäten sind insbesondere für die Vertretung der einzelnen Fakultäten und Studiengänge zuständig.
durch
Die einzelnen Vertretungen der Fakultäten sind insbesondere für die Vertretung der jeweiligen Fakultät und ihrer Studiengänge zuständig.
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Ersetze § Präsidium Abs. 1 Nr. 3 StuRa-GrundO
Die Mitglieder des Präsidiums bilden das Präsidium.
durch
Gemeinsam bilden sie das Präsidium.
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Ersetze § Ausschüsse Abs. 4 Nr. 2 StuRa-GrundO
Mitglieder für besondere Ausschüsse sind durch das zuständige Komitee zu wählen.
durch
Mitglieder für besondere Ausschüsse sind durch den StuRa zu wählen.
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Ersetze § Geschäftsbereiche Abs. 3 Nr. 1 StuRa-GrundO
Vollziehen der Beschlüsse der Komitees
durch
Vollziehen der Beschlüsse des Organs
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Ersetze § Beauftragungen Abs. 4 Nr. 1 StuRa-GrundO
Die Beauftragungen sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben höchstens dem StuRa unmittelbar unterstellt und weisungsfrei.
durch
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Beauftragungen weisungsfrei und dem StuRa unmittelbar unterstellt.
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Ersetze § Beauftragungen Abs. 4 Nr. 2 StuRa-GrundO
Sie haben das Recht auf Einsichtnahme in alle Unterlagen.
durch
Ihnen ist im Rahmen der Kontrollbefugnis ihrer jeweiligen Aufgaben insbesondere Auskunft zu ihren Fragen zu geben, sowie Einsicht in alle Unterlagen und jederzeit Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren, die im Zusammenhang mit ihrer Beauftragung stehen.
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Ersetze § Sitzungen Abs. 2 Nr. 1 StuRa-GO
Der StuRa tagt öffentlich.
durch
Das Plenum tagt öffentlich.
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Ersetze § Beschlüsse Abs. 1 Nr. 1 StuRa-GO
Organe sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
durch
Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
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Ersetze § Beschlüsse Abs. 1 Nr. 2 StuRa-GO
Ist das Organ danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen.
durch
Ist das Plenum danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen.
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Ersetze § Beschlüsse Abs. 1 Nr. 3 StuRa-GO
In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig, worauf mit der Einberufung hinzuweisen ist.
durch
In dieser Sitzung ist das Plenum beschlussfähig, worauf mit der Einberufung hinzuweisen ist.
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Ersetze § Beschlüsse Abs. 1 Nr. 4 StuRa-GO
Das Präsidium kann vorsehen, dass Organe Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können.
durch
Das Präsidium kann vorsehen, dass das Plenum Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen kann.
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Ersetze § Beschlüsse Abs. 2 Nr. 1 StuRa-GO
Das Organ ist zu Beschlüssen zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig.
durch
Das Plenum ist zu Beschlüssen zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig.
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Ersetze § Inkrafttreten in allen Ordnungen
durch
§ Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.Begründung zum Antrag
Die meisten Anpassungen sollen der Konkretisierung und der verbesserten Verständlichkeit dienen. An einigen Stellen wurde auch einfach was vergessen, was jetzt ergänzt werden soll. Oder es soll eine (innerhalb der jeweiligen Ordnung) kohärente Formulierung geschaffen werden.
Andere Änderungen sind auch minimal inhaltlich. Gerne kann hier eine konkrete Begründung angefordert werden.
Doch an dieser Stelle wird auf die Angabe einer Begründung für jede einzelne hier angeführte "unwesentliche" Ordnungsänderung verzichtet, aufgrund der Tatsache, da es den Rahmen sprengen würde und den Ausschüssen nicht zuzumuten ist, für einzelne veränderte Worte (in Massen) jeweils eine ausführliche Begründung zu verfassen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die zuständige Stelle passt die Ordnungen der Studentinnenschaft und des Studentinnenrates entsprechend an.
Anlagen
Grundordnung der Studentinnenschaft (GrundO)
Wahlordnung der Studentinnenschaft (WO)
Mitwirkungsordnung der Studentinnenschaft (MitO)
Umweltordnung der Studentinnenschaft (UmwO)
Beitragsordnung der Studentinnenschaft (BO)
Finanzordnung der Studentinnenschaft (FO)
Härtefallordnung der Studentinnenschaft (HärteO)
Vergabeordnung des Corona-Nothilfefonds der Studentinnenschaft (CoVerO)
Grundordnung des Studentinnenrates (StuRa-GrundO)
Geschäftsordnung des Studentinnenrates (StuRa-GO)
Aufwandsentschädigung des Studentinnenrates (StuRa-AE-O)
Änderungsanträge
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
6. Sitzung StuRa Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 8
Beschlussdatum
2021-05-04
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, folgende kosmetische Änderungen in Ordnungen vorzunehmen.
(Liste der Änderungen siehe oben)
Ausfertigung
2021-05-11
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung
Respekt vor dieser Arbeitsleitung.