Änderung Wahldatum des Wahlausschusses und der Wahlleiterin
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-04-26
Antragstext
Der StuRa möge beschließen das Datum des Amtsbeginns des Wahlausschusses (gemäß WO § 3 Wahlorgane, Zusammensetzung und Aufgaben Abs. 5 Satz 2), der Wahlleiterin und ihrer Stellvertreterin (gemäß WO § 3 Wahlorgane, Zusammensetzung und Aufgaben Abs. 2) auf den 1. Januar festzulegen.
Begründung zum Antrag
Dadurch, dass sämtliche Hochschulwahlen zukünftig im Sommer (Mai) stattfinden werden, soll auch das Datum der Wahl der Wahlorgane verschoben werden. Die Wahlorgane wurden bisher am 1. Juli gewählt, was eine Einarbeitungs- und Vorbereitungszeit von 5 Monaten vor der Wahl im Dezember ließ. Dieser Vorlauf für die Einarbeitung und Vorbereitung soll weiterhin gewährleistet sein.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die zuständige Stelle passt die Wahlordnung der Studentinnenschaft dementsprechend an.
Anlagen
Änderungsanträge
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
6. Sitzung StuRa Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussdatum
2021-05-04
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Der StuRa beschloss, das Datum des Amtsbeginns des Wahlausschusses (gemäß WO § 3 Wahlorgane, Zusammensetzung und Aufgaben Abs. 5 Satz 2), der Wahlleiterin und ihrer Stellvertreterin (gemäß WO § 3 Wahlorgane, Zusammensetzung und Aufgaben Abs. 2) auf den 1. Januar festzulegen.
Ausfertigung
2021-05-10
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung