Verfahren zum Erlassen von Verordnungen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-04-26
Antragstext
Der StuRa möge beschließen folgende Änderungen in Ordnungen vorzunehmen, um das Verfahren zum Erlassen und Erarbeiten von Verordnungen zu konkretisieren.
Ersetze § Verordnungen GrundO
1Komitees des StuRa und anderen Stellen gemäß § Befugnisse können durch Ordnungen in ihrer Zuständigkeit der Studentinnenschaft Verordnungen geben.
2Die Zuständigkeit regelt der StuRa durch Ordnung.
durch
1Komitees des StuRa und andere Stellen können Angelegenheiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit der Studentinnenschaft Verordnungen geben.
2Näheres kann der StuRa durch Ordnung regeln.
.
Füge § Vorstand Abs. 2 Nr. 5 StuRa-GrundO
das Erlassen und Aufheben von Verordnungen
hinzu.
Füge § Geschäftsbereiche Abs. 3 Nr. 5 StuRa-GrundO
das Erarbeiten von Verordnungen
hinzu.
Ersetze § Verfahren Abs. 2 StuRa-GrundO
Dauerhafte Verfahren, Reglungen oder Entscheidungen regelt der StuRa durch Ordnungen.
durch
Dauerhafte Verfahren, Reglungen oder Entscheidungen regelt der StuRa durch Ordnungen oder Verordnungen.
Begründung zum Antrag
Es wurde zwar bereits beschlossen, dass es Verordnungen geben darf. Doch wer diese erlassen, abschaffen oder erarbeiten darf ist bisher nicht klar festgelegt.
Der Vorstand soll für die Erlassung von Verordnungen zuständig sein, sozusagen um eine Kontrollinstanz einzuführen (Mehraugenprinzip). Doch die Referatsleitungen sind für die Erstellung und Umsetzung von Verordnungen zuständig, da sie sich inhaltlich am besten auskennen.
Es wird darauf verzichtet jede einzelne Verordnung in einer Ordnung zu verankern, denn es passt häufig inhaltlich nicht und es müsste jedes Mal bei einer neuen Verordnung die jeweilige Ordnung geändert werden, was im Endeffekt das Ziel der Verordnungen (die Entlastung des Plenums und schnelle Beschlussfassung) verfehlt. Dies bedeutet jedoch, dass in jeder Verordnung klar der Kompetenzbereich der Referatsleitungen abgegrenzt werden muss. Dieser Kompetenzbereich kann auch mehr als eine Stelle umfassen. Entsprechend sollten sich dann alle beteiligten Stellen an der Erarbeitung einer Verordnung beteiligen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die zuständige Stelle passt die Ordnungen der Studentinnenschaft und des Studentinnenrates entsprechend an.
Anlagen
Grundordnung der Studentinnenschaft (GrundO)
Grundordnung des Studentinnenrates (StuRa-GrundO)
Änderungsanträge
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
6. Sitzung StuRa Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 10
Beschlussdatum
2021-05-04
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, folgende Änderungen in Ordnungen vorzunehmen, um das Verfahren zum Erlassen und Erarbeiten von Verordnungen zu konkretisieren.
(Liste der Änderungen siehe oben)
Ausfertigung
2021-05-11
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung