Nach Legislaturbeginn längeren Zeitraum für das Stattfinden der konstituierenden Sitzung einräumen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-04-26
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass die konstituierende Sitzung spätestens 4 Wochen nach Legislaturbeginn stattfinden soll.
Begründung zum Antrag
Dadurch, dass sämtliche Hochschulwahlen zukünftig im Sommer (Mai) stattfinden werden und der Amtsbeginn des StuRa auf den 1.9. gelegt wurde, findet die konstituierende Sitzung in der vorlesungsfreien Zeit statt. Daher könnte sich die Terminfindung schwerer gestalten und somit soll zukünftig nicht nur zwei Wochen sondern 4 Wochen Zeit für das Zusammentreten zur konstituierenden Sitzung stattfinden. So würden auch mehr Termine für ein Konstituierungsseminar (KoSe) zur Verfügung stehen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die zuständige Stelle passt die Wahlordnung der Studentinnenschaft dementsprechend an.
Anlagen
Änderungsanträge
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
6. Sitzung StuRa Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussdatum
2021-05-04
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Der StuRa beschloss, dass die konstituierende Sitzung spätestens 4 Wochen nach Legislaturbeginn stattfinden soll.
Ausfertigung
2021-05-10
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung