https://pentapad.c3d2.de/p/5._Sitzung_Referat_Finanzen_2019
Teilnehmer
Florian Fuhlroth (Haushaltsplanverantwortlicher StuRa)
Jennifer Fröbe (Referatsleitung Finanzen StuRa)
Lisa Papenfuß (FSR GI)
Karsten Scharfenberg (Sprecher FSR ET)
Lars Adam (Sprecher FSR ET)
Max Werner (FSR Wiwi)
Timm Zöllner (FSR Wiwi)
Lola Hartenstein (FSR Wiwi)
Felix Osse (FSR Lauch)
Sarah Hoffmann (FSR Bau)
Hendrik Zobel (FSR Wiwi)
1. Tabellenkalkulation (Zahlbeträge) Ermittlung Aufwandsentschädigung Quartal IV 2018
grüße!
bei mehrjährig aktiven bitte in der entsprechenden zeile einfach "mehr" eingeben. das folgliche sollte nachvollziehbar sein ist zu hoffen. :-)
Achtung! Da wurde was verbockt (falsch ausgelegt). Eine "Kürzung" um die ersten 30 Stunden je Monat ist nicht im Sinne der AE-O. Sie ist nur eine Grundlage für die Ermittlung, ob "enormer" Aufwand geleistet wurde. Es wird unverzüglich eine "berichtigte" Liste erstellt.
Weitere Informationen zur Sache können der 7. Sitzung Ausschuss Personelles 2019 beim TOP Aufwandsentschädigung 4. Quartal 2018 Ermittlung entnommen werden.
Die Finanzer und Finanzerinnen sollen, in ihren FSR's anfragen, ob die AE auch für die FSR's übernommen werden. Dies wird dem Ausschuss Personelles gemeldet. Macht euch mal Gedanken darüber wie das funktionieren kann oder soll, in Hinblick auf Berichte gegenüber dem Ausschuss Personelles.
Die 30-Stunden-Regel dient lediglich der Orientierung ob oder ob nicht AE ausgezahlt wird. Hierbei wird nicht nach Stunden bezahlt, also werden sozusagen die ersten 30 Stunden nicht von der AE abgezogen. Dies betrifft für das vierte Quartal 3 Leute.
4. Abstimmung Ordner zur ABV
Das Präsidium möchte das gern bestmöglich miteinander besprechen, sodass ein entsprechende Anpassung der Weisung (für den Bürobetrieb) erfolgen kann.
Ordner
- innerhalb der Untergliederung nach ABV-Nummer
- (zugestimmt) nicht umgesetzt
- abgelehne/zurückgewiesen/zurückgezogen
- innerhalb der Untergliederung nach ABV-Nummer
- (zugestimmt) nicht umgesetzt
- abgelehne/zurückgewiesen/zurückgezogen
- Beschlüsse zu Ordnungen/Beschlüsse mit andauernder Wirkung
- innerhalb nach einzelnen Ordnungen
- einzelne geltende Ordnungen
- nicht mehr geltende Ordnungen
- einzelne Beschlüsse (nicht zu Ordnungen)
2. Verfahren zur Ermittlung bis zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung
von FF & Paul
Das Referat Finanzen braucht den Beschluss zu der AE um diese überhaupt auszahlen zu können und es muss geklärt werden wer dann unterzeichnet.
Mit dem Präsidium wurde im Ausschuss Personelles besprochen, das durch die Bekanntgabe der AE zur Plenarssitzung auch eine ABV vergeben wird und dies dann als Beschluss dient, um dem Referat Finanzen den Überblick zu ermöglichen und zuzuarbeiten.
Die sachliche Richtigkeit sollte durch die letzte zuständige Stelle unterzeichnet werden, unserer Ansicht nach (Paul und Fulli) ist dies das Referat Finanzen. Der Ausschuss Personelles wird sich dazu noch äußern und dem Referat Finanzen offiziell Meldung erstatten.
7. Fragen zur Finanzordnung (eventuell zur AE-Ordnung) (vertagt auf nächste Sitzung oder auf ein Arbeitstreffen)
- Vorbemerkung S.7: Vielleicht ist da als Erklärung ein Beispiel hilfreich
- Erstellung Haushaltsplan §3: Ein Verweis auf ein How-To für die FSR. Könnte man
zusammen mit Lola und einigen weiteren Engagierten erstellen
- §4 Nr.7 S.2: da ist nur ein kleiner Fehler beim Artikel:)
- §6 Nr.1: hier für die FSR auf die Erklärung S.7 verweisen
- §7 Nr.6 S.2: Was ist denn "besonders"? Welche zusätzlichen Unterlagen sind notwendig...
- §11 Nr.3: Vielleicht ein Hinweis, dass auch die FSRä AE zaheln können?
- §12 Nr.3: in der Klmmer wäre ein "bis zu 4.000€" ganz gut, sonst bleibt da Interpretationsspielraum, ob es mehr/weniger als 4.000€ sein sollen
- §15 Nr.2 : Was bedeutet "weitere"? Mehrere A-Zeichner oder nur B-Zeichner oder beides?
Erarbeitung durch Hendrik (FSR WiWi) nutzt ruhig die Kommentarfunktion und stellt eure Fragen.
3. Was passiert wenn Veranstaltungen "Gewinn" abwerfen?
Wie sieht es aus, wenn ein Ref Kultur bei einer Veranstaltung "Gewinn" erwirtschaftet? Das bekommen sie ja in dem Sinne nicht gut geschrieben und können es dieses Jahr wieder für eine andere Veranstaltung verwenden oder?
Es wird nicht gutgeschrieben. Wir betrachten hierbei vorerst lediglich die Ausgaben und nicht die Mehreinnahmen.
5. Finanzierung der grundsätzlichen Teilnahme an jeder Bundesfachschaftentagung anstatt der notfallmäßigen Absicherung
- Wurde bereits in einer Sprecher sitzung besprochen --> Meinungsbild einstimmig positiv
- Das Geld soll nicht zur Absicherrung dienen sondern allen FSRs zur Teilnahme
- Es muss klargestellt werden das sich der Haushaltsposten aus der Anzahl der Studenten mal 0,50€ berechnet wird und aus dem sich ergebenden Betrag jedem FSR der gleiche Anteil zusteht
- jetzt könnte man es so interpretieren das jeder FSRs nur 0,50€ pro Student seiner Fakültät für die Teilnahme bekommt --> so sollte es nicht sein
- das wären derzeit 4300€ / 8 Fachschaften --> 537,50€ für jede Fachschaft (für beide Semester)
- Ordentlich gestellte Anträge --> Referratskolegium
- bei Beträgen welche den Posten übersteigen --> Plenum
- Geld ist weiterhin zweckgebunden
- Aufgaben laut Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz
-
§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft
- 2.Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
- 6.Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
Der Gesamtbetrag der Position "Absicherung Teilnahme BuFaTas" ist für alle FSR gedacht und soll nicht bedeuten, dass dies nur im äußersten finanziellen Notfall geleistet wird. Diese Position soll wie auch bezeichnet (auch in der Ordnung) das die Teilnahme abgesichert bzw. gewährleistet werden kann und es den FSR durch zu geringe finanzielle Mittel nicht daran fehlt an solchen teilzunehmen.
Es wird ein konkreter Vorschlag benötigt um die Ordnung zu ändern bzw. die Anlage zur Ordnung zu ändern. Wie genau soll es formuliert werden, damit es auch zukünftig unmissverständlich klar ist.
Problem bei FSR Lauch, wir fahren da bald hin und haben meinen Beschluss.
Es sollte schnellstmöglich ein Antrag gestellt werden.
Anträge an p@stura.htw-dresden.de (bis 24 Uhr dann wird es bei der nächsten ordentlichen Sitzung auch noch behandelt)
Jennifer: Ihr habt einen Posten dafür in eurem Haushaltsplan in Höhe von 500 €. Frag mal bitte in deinem FSR nach, wofür genau das Geld sein soll.
Felix: Ich werde meinen FSR befragen.
6. Stand der Anpassung der Haushaltspläne nach dem ersten Quartal 2019
Bitte achtet darauf das alle Haushaltspläne zum Ende des ersten Quartals einen SOLL-IST-Vergleich zu unterziehen sind, und beim Ref. Finanzen einzureichen.
Nächste Sitzung 20.05.2019 um 17:00 Uhr
Ende der Sitzung 19:30