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Auch Kosten im studentischen Leben sollen bei anerkannten Härtefällen übernommen werden können.

24/25-07-12:Auch Kosten im studentischen Leben sollen bei anerkannten Härtefällen übernommen werden können.

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, dass auch über die Kostenübernahme vom Semesterbeitrag hinaus auch Kosten im studentischen Leben übernommen werden können.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2024-11-16) Härtefallausschuss (Tino Köhler)

(2024-11-17) Assistenz zur Geschäftsführung

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass auch über die Kostenübernahme vom Semesterbeitrag hinaus auch Kosten im studentischen Leben übernommen werden können.

Begründung zum Antrag

Der Antrag zielt darauf ab, dass der Härtefallausschuss ermächtigt wird bei Fällen der Anerkennung als Härtefall auch weitere Kosten im studentischen Leben - über den Semesterbeitrag hinaus - übernehmen zu können.

Aktuell wird bei der Anerkennung als Härtefall nur der Beitrag (Semesterbeitrag, der aus Beträgen für verschiedene Zweck zusammensetzt) übernommen, oder auch zurückerstattet.

Für die Erweiterung - Übernahme bestimmter weiterer Kosten im studentischen Leben - wurden aus dem Härtefallausschuss hinaus mehrere Anträge (zur 7. Sitzung Plenum 2024/2025) eingereicht. Konkret wurden Druck der Abschlussarbeit, Teilnahme an einem Sportkurs (DHSZ) und ein Zugang zu Kultur benannt.

Aber anstatt über einzelne bestimmte "Kostenarten" zu sprechen erscheint eine generelle Lösung als anstrebenswert. Das liegt schon schlicht allein daran, dass die sich die (finanzielle) Anforderungen an die Studiengängen wesentlich unterscheiden. Grundsätzlich erscheint eine explizite Benennung durch das Plenum unzweckmäßig. Auch die bisherige - seit Jahren verwendete - Richtlinie erlässt (und ändert) der Härtefallausschuss allein. Dem Ausschuss wird ein besseres fachliches Verständnis durch die Erfahrung zur Bescheidung von konkreten Fällen - als dem Plenum - zugetraut. Auch das allgemeine Vertrauen - Belange von Härtefällen bewerten zu können - wird stets durch die Wahl verliehen. Letztlich soll der Härtefallausschuss selbst Details - etwa übliche Fälle für Kosten im studentischen Leben - regeln und sachgemäß weiterentwickeln.

Kostenposition im Haushaltsplan (2024)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung HärteO, sodass Anpassungen der Richtlinien für soziale und finanzielle Härte erfolgen können

Anlagen

Anpassung HärteO

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

7. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4.1

Beschlussdatum

2024-11-19

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 9
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2024-mm-dd 2024-mm-dd

 

 

 

 

Marius Thomas Hoffmann Oliver-Michael Fischer
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