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(Erlass und) Änderungen der Richtlinie zu Härtefällen sollen im Benehmen (mit dem Referat Finanzen) erfolgen

24/25-07-11:(Erlass und) Änderungen der Richtlinie zu Härtefällen sollen im Benehmen (mit dem Referat Finanzen) erfolgen

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, dass (der Erlass und) die Änderungen der Richtlinie zu Härtefällen nur im Benehmen mit dem Referat Finanzen erfolgen (dürfen).

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2024-11-16) Vorstand (Tino Köhler)

(2024-11-17) Assistenz zur Geschäftsführung

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass (der Erlass und) die Änderungen der Richtlinie zu Härtefällen nur im Benehmen mit dem Referat Finanzen erfolgen (dürfen).

Begründung zum Antrag

Aktuell kann der Härtefallausschuss allein (eigenständig) über (den Erlass und) die Änderungen der Richtlinie zu Härtefällen entscheiden. Diese Richtlinie bildet wiederum die Grundlage für Entscheidungen im Härtefallausschuss. Die Richtlinie - und demnach unverzüglich auch alle Änderungen - sind zu veröffentlichen. Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung über das Präsidium, und damit die Geschäftsführung vom Plenum.

Es steht der Antrag - und folglich der Beschluss - im Raum, dass über die Kostenübernahme hinaus weitere Kosten im studentischen Leben auf Grundlage der Richtlinie übernommen werden können. Es ergab sich die Frage, ob es nicht gut sei, dass mindestens eine weitere Stelle - bevorzugt, die mit finanziellen Belangen betraut ist - sich die Änderungen bewertend angeschaut haben sollte. Das Referat Finanzen erscheint eine geeignete - vermutlich sogar die geeigneteste - Stelle zu sein.

Kostenposition im Haushaltsplan (2024)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung HärteO

Anlagen

Anpassung HärteO

Füge in § Richtlinie Absatz 3 [Aufgaben des HFA] Nummer 2 [Aufgabe zum Erlass und zu Änderungen der Richtlinie] HärteO

  1. Der HFA ist insbesondere zuständig für:

    1. Entscheidungen zu Anträgen als Härtefall;

    2. Erlass und Änderungen der Richtlinien für soziale und finanzielle Härte, im Benehmen mit dem Referat Finanzen des StuRa.

ein.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

7. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2024-11-19

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 9
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2024-12-04 2024-12-04

 

 

 

 

Marius Hoffmann Oliver-Michael Fischer
Mitglied im PräsidiumMitglied im Präsidium

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