Umlage der Kosten vom ärztlichen Attest
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-08-23
Antragstext
Der StuRa möge beschließen einen § Rückerstattung der Kosten vom ärztlich Attest bei der Beitragsordnung nach dem § 5 Bewirtschaftung der Mittel für die Selbstverwaltung
§ Rückerstattung der Kosten von ärztlichen Attesten
Kosten, die wegen der Erstellung eines ärztlichen Attestes als Nachweis (Glaubhaftmachung), um den Anforderungen der Prüfungsordnung gerecht zu werden, sollen auf Antrag zurückerstattet werden.
hinzuzufügen (und die nachfolgenden §§ 6 bis 11 nachfolgend als §§ 7 bis 12 anzuhängen) und der Betrag für die studentische Selbstverwaltung beim Semesterbeitrag ist pauschal um 0.50 € zu erhöhen.
Begründung zum Antrag
Krankheit ist Sache, die Menschen nicht selbst zu verantworten haben.
Im Sinne der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe, möchten wir - ähnlich wie beim Semesterticket - eine "solidarische" Körperschaft öffentlichen Rechts sein.
Einerseits möchten wir das Risiko für Krankheit teilen, andererseits möchten wir nicht, dass unsere Mitglieder daran Zweifel haben könnten die Kosten für ein ärztliches Attest tragen zu können.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne Kosten
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Der Semesterbeitrag ist ensprechend (des Haushaltsplanes) anzupasen.
Es soll unverzüglich eine entsprechend angepasste Beitragsordnung veröffentlicht und vom Rektorat genehmigt werden.
Es ist nach einem Jahr die Höhe des Aufwandes zu evaluieren und der Betrag beim Semesterbeitrag anzupassen. Das sollte ohnehin mit der Aufstellung des dann nachfolgenden Haushaltsplanes passieren müssen.
Anlagen
Kalkulation des Aufwandes (geplante Ausgaben)
Die Anzahl der erhaltenen ärztlichen Atteste sollen bei der Hochschule erfragt werden, um unverzüglich einen genauere Kalkulation vornehmen zu können.
4.000 Studentinnen und Studenten · 0,04 Betroffene von Krankheit in einem Prüfungsabschnitt · 2 durchschnittliche Anzahl von Nachweisen (ärztliches Attest) in eines Prüfungsabschnittes · 5,00 € durchschnittliche Kosten für einen Vorgang zu einem ärztlichen Attest (Da einige Ärztinnen darauf verzichten eine Gebühr zu erheben.) · 2 Prüfungsabschnitte = 3.200 € = 0,40 € pro Semester pro Studentin oder Student
800 € Verwaltungskosten (Bearbeitung der Anträge) = 0,10 € pro Semester pro Studentin oder Student
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
3. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2019-09-17
Beschlussfähigkeit
6 von 8
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 1 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-09-27
Präsidium