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Klarstellung der Grundsätzlichkeit des Beitrages

2019-10-23: Klarstellung der Grundsätzlichkeit des Beitrages, insbesondere auch einer Erstattung von bereits erhaltenen Beiträgen durch die Hochschulverwaltung

 

Antrag

AntragstellerIn

Ausschuss Finanzielles

Antragsdatum

2019-08-20

Antragstext

Der StuRa möge beschließen bei § 2 Beitragspflicht Absatz 1 der Beitragsordnung als Satz 2

Die Beiträge können grundsätzlich nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden.

und als Satz 3

Eine Rückzahlung des Beitrages kann ausschließlich durch die Studentinnen und Studentenschaft erfolgen.

hinzuzufügen (und die bisherigen Sätze 2 und 3 nachfolgend als Satz 4 und 5 anzuhängen).

Begründung zum Antrag

Gern möchte wir es unserer Hochschule einfach machen. Daher verwenden wir die klarstellende Reglung, wie sie auch das Studentenwerk Dresden in der Beitragsordnung (§ 4 Absatz 1) verwendet.

Der Ausschuss Finanzielles erwartet damit auch, dass das "Zurückhalten" von Beiträgen der Hochschulverwaltung mit der Begründung "Wir müssen ja das Geld zurückgeben an diejenigen, die ihren Studienplatz zurückgeben." zukünftig unterbleibt.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Es soll unverzüglich eine entsprechend angepasste Beitragsordnung veröffentlicht und vom Rektorat genehmigt werden.

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

2. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 4.2

Beschlussdatum

2019-09-03

Beschlussfähigkeit

7 von 9

Ergebnis

Ja 4
Nein 0
Enthaltung 1

abgelehnt

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung und Unterzeichnung

2019-09-05
Präsidium

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