Klarstellung der Grundsätzlichkeit des Beitrages
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-08-20
Antragstext
Der StuRa möge beschließen bei § 2 Beitragspflicht Absatz 1 der Beitragsordnung als Satz 2
Die Beiträge können grundsätzlich nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden.
und als Satz 3
Eine Rückzahlung des Beitrages kann ausschließlich durch die Studentinnen und Studentenschaft erfolgen.
hinzuzufügen (und die bisherigen Sätze 2 und 3 nachfolgend als Satz 4 und 5 anzuhängen).
Begründung zum Antrag
Gern möchte wir es unserer Hochschule einfach machen. Daher verwenden wir die klarstellende Reglung, wie sie auch das Studentenwerk Dresden in der Beitragsordnung (§ 4 Absatz 1) verwendet.
Der Ausschuss Finanzielles erwartet damit auch, dass das "Zurückhalten" von Beiträgen der Hochschulverwaltung mit der Begründung "Wir müssen ja das Geld zurückgeben an diejenigen, die ihren Studienplatz zurückgeben." zukünftig unterbleibt.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Es soll unverzüglich eine entsprechend angepasste Beitragsordnung veröffentlicht und vom Rektorat genehmigt werden.
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
2. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 4.2
Beschlussdatum
2019-09-03
Beschlussfähigkeit
7 von 9
Ergebnis
Ja | 4 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 1 |
abgelehnt
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-09-05
Präsidium