keine Erhebung des Beitragsanteils für das Semesterticket für Studierende anderer Hochschulen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-08-20
Antragstext
Der StuRa möge beschließen bei § 7 Befreiung Absatz 2 der Beitragsordnung eine Nummer 4
Mitglieder, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind,
hinzuzufügen.
Begründung zum Antrag
Es soll klargestellt sein, dass kein Mensch ein Semesterticket bezahlen muss, der eigentlich an einer anderen Hochschule ist. Das gilt halt insbesondere wer bereits ohnehin ein (anderes) Semesterticket hat.
Neben einer formalen Öffnung, um klassische Fälle wie Gasthörerinnenschaft an der TU Dresden abzudecken, wird gezielt ein Barriere zum Immatrikulieren von Studierenden anderer Hochschule abgebaut, auch um das ergänzende Studieren an unserer Hochschule attraktiver zu machen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne Kosten
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Es soll unverzüglich eine entsprechend angepasste Beitragsordnung veröffentlicht und vom Rektorat genehmigt werden.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
2. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 5
Vertagung gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 2 Satz. 2
3. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 3
Vertagung (durch Antragsteller)
4. Sitzung StuRa Sommer 2019
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2019-10-01
Beschlussfähigkeit
6 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antragstext.
Ausfertigung und Unterzeichnung
01.10.2019
Präsidium