Selbstbestimmter Name bei der Mitwirkung im StuRa
Beschluss
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2024-10-28) Präsidium
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass - auch ergänzend zum "bürgerlichen" Namen - jedes Mitglied auch ergänzenden Namen (auch Nickname genannt) geführt werden können, wenn das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation den Vermerk zur Person (aka durch das Mitglied eingereichter Vermerk der Stammdaten zur Person) bestätigte.
Begründung zum Antrag
Es gibt so viele verschiedene Gründe, warum sich ein Mensch sicherer fühlt, wenn er sich unter einem anderen Namen als dem Geburtsnamen anmeldet. Die einen mögen ihren bürgerlichen Namen einfach nicht so gerne und möchten lieber mit ihrem Nicknamen angesprochen werden. Die anderen möchten mit ihrem individuellen Namen angesprochen werden, weil er für sie etwas ganz Besonderes ist. Jede und jeder sollte selbst entscheiden, wie sie oder er angesprochen werden möchte.
Kostenposition im Haushaltsplan (2024)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Stammdatenblatt anpassen
Anlagen
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
6. Sitzung Plenum 2024/2025
Vertagung auf die kommende Sitzung
7. Sitzung Plenum 2024/2025
Zurückgezogen!
Ausfertigung
2024-11-20 | 2024-11-20 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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