Sitzungsleitung für einzelne Sitzungen der Ausschüsse durch das Präsidium bei angemeldeten Bedarf des Ausschusses
Beschluss
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2024-10-28) Präsidium
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass das Präsidium als Sitzungsleitung - nicht nur für Sitzungen anderer Komitees, sondern auch - für Sitzungen der Ausschüsse herangezogen werden kann.
Begründung zum Antrag
Die Arbeit der Ausschüsse ist wirklich sehr wichtig, denn sie bereiten die Sitzungen des Plenums vor und geben Stellungsnahmen dazu ab.
Die StuRa-Grundordnung besagt, dass das Präsidium grundsätzlich – neben dem Plenum – auch zu Sitzungen von Komitees herangezogen werden kann, wenn dies gewünscht ist. Es ist uns ein großes Anliegen, dass Komitees bei wichtigen und schwierigen Sitzungen über eine gute Sitzungsleitung verfügen können.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass das Erstellen eines Protokolls "nebenbei" eine Belastung ist. Aber auch insbesondere bei "großen" Sitzungen ist eine organisierte, resolute Redeleitung wichtig. Diese zu leisten, ist nicht unbedingt von den Mitgliedern eines Ausschusses erwartbar und leistbar. Der Anspruch an Mitglieder der Ausschüsse ist es, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, aber nicht eine wichtige Sitzung zu leiten. Der klassische Fall ist schon allein das Erstellen von Mitschriften oder am Ende der Sitzung das Erstellen des Protokolls.
Kostenposition im Haushaltsplan (2024)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
6. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussdatum
2024-11-05
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 2 |
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Nein | 2 |
Enthaltung | 4 |
abgelehnt
Ausfertigung
2024-11-12 | 2024-11-12 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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Soll es hier um die Sitzungsleitung (Führung der Rednerinnenliste, Aufrufen der Rednerinnen, Strukturieren der Debatte, ...) oder um die Erstellung von Mitschriften und eines Protokolls gehen?
Warum soll das so förmlich festgelegt werden bzw. welches konkretes Problem soll gelöst werden?
Mir geht es darum, dass mir im normalen Miteinander keine Fälle bekannt sind, bei denen Arbeitstreffen, Sitzungen oder was auch immer Probleme hatten eine Sitzung zu führen und auch keine Hilfe erhalten haben, nachdem das Präsidium oder wer auch immer um Unterstützung gefragt wurde.
Erscheint mir also etwas über regulatorisch.