Vorübergehende Stelle Einarbeitung Assistenz der Geschäftsführung 2023/2024
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2023-10-12
Antragstext
Der StuRa möge beschließen für die Einarbeitung einer nachfolgenden Angestellten für die Stellen Assistenz der Geschäftsführung eine vorübergehende Stelle zur Einarbeitung zu schaffen. Die Stelle für die Einarbeitung soll höchstens den Umfang der Stelle selbst (50 % = 20 Stunden je Woche) und höchstens die Dauer der Probezeit (höchstens 6 Monate) umfassen.
Begründung zum Antrag
Die Arbeit im StuRa ist sehr speziell, was insbesondere für die Einarbeitung für eine langfristige Stelle, wie die Stelle Assistenz der Geschäftsführung gilt. Die Besonderheit ergibt sich durch den Umstand, dass (nahezu) keine der anderen Beschäftigten im gleichen großen Umfang einer hauptamtlichen Tätigkeit nachgeht. Nahezu alle sind Studentinnen, die ehrenamtlich mitwirken und selbst vergleichsweise (zu einem üblichen Betrieb) wenig eigene Erfahrungen haben.
Trotz dem hohen Maß beim Anspruch zur eigenständiger Einarbeitung ist es sehr schwierig - als auch wenig effizient und effektiv - ohne eine solide Einarbeitung die Stelle langfristig zu besetzen. Dem soll durch eine möglichst gezielte Einarbeitung mit der Weitergabe von Erfahrungen und der Vermittlung vom Wesen des StuRa (HTW Dresden) Abhilfe geschaffen werden. Der StuRa verfügt aktuell über einige wenige (derart) Erfahrene. Personen aus der vergangenen Legislatur 2022/2023 wären beispielsweise Gwyneth oder Tino. Aber auch noch länger gediente "Altlasten", wie Johann, Florian oder Paul könnten die Aufgabe übernehmen, also wären geeignet. Gerade Paul, der freudig die Einarbeitung einer Nachfolge der Stelle, die er mehrfach als befristete Stelle selbst übernommen hatte, übernehmen würde, hat sich bereiterklärt diesen "abschließende" Dienst leisten zu können.
Kostenposition im Haushaltsplan
Angestellte
Vorschlag zum weiteren Verfahren
AnstelleVO!
Besetzung der Stelle (im Falle einer erfolgreichen alsbaldigen Besetzung der Stelle Assistenz der Geschäftsführung)
Anlagen
Beschluss Schaffung mittelfristige Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2023/2024
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
3. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2023-10-17
Beschlussfähigkeit
11 (anwesende Stimmberechtigte) von 15 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 9 |
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Nein | 2 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Ausfertigung
2024-02-19 | 2024-02-19 |
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Paul Riegel | Oliver-Michael Fischer |
Assistenz zur Geschäftsführung | Mitglied im Präsidium |
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