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Umstellung der Stelle "Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024" auf die Stelle "Assistenz der Geschäftsführung"

23/24-02-07:Umstellung der Stelle "Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024" auf die Stelle "Assistenz der Geschäftsführung"

 

Antrag

Antragstellerin

Referat Personal

Antragsdatum

2023-09-14

Antragstext

Der StuRa möge beschließen eine Stelle Assistenz der Geschäftsführung für die Legislatur 2023/2024 zu schaffen und die Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024 bis zum Ablauf dieser Stelle auszusetzen.

Begründung zum Antrag

Momentan gibt es eine befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024 für "langfristige Verwaltungsangestellte". Also es handelt sich um eine Stelle mit einer Wochenarbeitszeit von 20 als Entgeltgruppe 9 (TV-L) für die Dauer von einem Jahr bis Ablauf April 2024.

Die Stelle ist befristet bis Ablauf Oktober 2023 besetzt. Demnach wäre die Stelle alsbald als Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024 auszuschreiben und ab Ablauf Oktober 2023 mit der Befristung bis Ablauf April 2024 zu besetzen.

Es soll aber - statt der Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024 - eine vorübergehende (und damit befristete) Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2023/2024 (gemäß § Assistenz der Geschäftsführung zur Kontinuität der Arbeit AnstelleVO) ab Ablauf Oktober 2023 (also ab 01.11.2023) für die Legislatur 2023/2024 geschaffen werden. Die Stelle soll - parallel zur Anstellung für mittelfristige Verwaltungsangestellte - befristet sein, also mit Ablauf Oktober 2024 (also ab 31.10.2024) enden. Damit wird bis dahin die Stelle Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT ausgesetzt.

Die Gründe hierfür sind vielfältig und ergeben sich aus der aktuellen Situation innerhalb des StuRa:

  • Ersatzweise Bewältigung der Aufgaben der Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT: Anstehende (aktuelle dringliche und langfristige anzugehende) Aufgaben der Stelle "Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024" können voraussichtlich durch ehrenamtliche Mitwirkung (beim Bereich Administration Rechentechnik) anteilig bewältigt werden.
  • Vakanz beim Vorstand: Aktuell sind die Ämter als Mitglied des Vorstandes weiterhin unbesetzt. Die damit verbundenen Aufgaben bleiben seit mehreren Monaten weitgehend unerledigt.
  • Unzureichende Unterstützung durch die Kanzlei: Die kontinuierliche und sinnvolle Unterstützung durch unsere Kanzlei gestaltet sich aufgrund von Personalmangel und persönlichen Verpflichtungen der wenigen Mitglieder in der Kanzlei, darunter Studienverpflichtungen und andere Ämter, als sehr beschränkt. Absehbar wird es kaum zur Bewältigung von Aufgaben vom Vorstand durch ehrenamtliche Mitwirkung kommen.


Im Falle, dass die Ämter als Vorstand weiterhin unbesetzt bleiben, soll die Stelle herausfordernde und besonders arbeitsintensive Aufgaben bewältigen. Für den Fall, dass sich Mitglieder für das Amt des Vorstandes finden, soll diese Stelle wie zuvor dem Vorstand, im Auftrag des Vorstandes aber auch allen anderen Referaten, dienen, koordinieren und unterstützen. Sie soll außerdem gegebenenfalls die Einarbeitung eines neuen Vorstandes erleichtern. 

Aufgrund der (momentanen) Ermangelung einer fachlichen Weisung (Vorstand) soll das Referat Personal auch fachlich weisungsberechtigt sein. Darüber hinaus obliegt auch dem Plenum die fachliche Weisung, bis zum Einsatz eines neuen Vorstandes.
Bei der Vielzahl von anstehenden Aufgaben ist eine Prioritätensetzung von Nöten. Es sollen daher mindestens monatlich Personalgespräche geführt und dokumentiert werden, in denen Arbeitsergebnisse geprüft und weitere Aufgaben zugewiesen werden sollen. Dem Plenum wird darüber berichtet.
Ordnungsgemäß obliegt dem Referat Personal die disziplinarische Weisungsberechtigung.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung AnstelleVO

Ausschreibung der Stelle

Besetzung der Stelle (durch ein möglichst gutes Verfahren, also mit Auswahlverfahren & Co)

Anlagen

22/23-22-001: vorübergehende Besetzung Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024

 

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

2. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2023-09-19

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 12 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 9
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen.

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss eine Stelle Assistenz der Geschäftsführung für die Legislatur 2023/2024 zu schaffen und die Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2023/2024 bis zum Ablauf dieser Stelle auszusetzen.

Ausfertigung

2023-10-26
Präsidium 
Patrik Lison

 

 

Unterzeichnung

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