Zeitlich wirksame Ausschreibung mittelfristige Stelle Assistenz der Geschäftsführung (2023/)2024
Antrag
Antragstellerin
Referat Personal
Antragsdatum
2023-10-12
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2023/2024 so auszuschreiben, dass die Ausschreibung Wirkung entfalten kann. Damit kann frühestens eine Einstellung zum 1. Januar 2024 stattfinden. Das bestehende Arbeitsverhältnis (aktuell befristet bis Ende Oktober 2023) soll bis dahin verlängert werden.
Begründung zum Antrag
Zur (vorherigen) 2. Sitzung Plenum 2023/2024 wurde der Beschluss Schaffung mittelfristige Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2023/2024 gefasst. Der Beschluss sieht vor, dass eine Einstellung ab dem 1. November 2023 vorgenommen werden soll.
Bei Erstellung eines Ablaufplanes zur Umsetzung des Beschlusses musste das Referat Personal feststellen, dass eine Realisierung des Beschlusses für das Datum der Einstellung nahezu unmöglich ist. Insbesondere wegen der Notwendigkeit zur Befassung des Beschlusses (gemäß AnstelleVO), der eigentlich durch den Vorstand befasst werden soll, aber den vermutlich ersatzweise das Plenum (wegen Vakanz vom Vorstand) fassen muss, erscheint es zeitlich schlicht nicht machbar der Einstellung planmäßig noch gerecht zu werden.
Ziel (des Verfahrens, insbesondere mit der Ausschreibung) ist, dass die zu besetzende Stelle möglichst gut besetzt werden kann. Dazu soll sie gut bekanntgemacht werden. Das funktioniert aber nur mit einer gewissen Dauer, wo die Ausschreibung Wirkung entfalten kann.
Aber auch noch die daran angeschlossene Auswahl der eingegangenen Bewerbungen (mit Sichtung und dem Abhalten von vereinbarten Terminen zur Vorstellung der sich Bewerbenden) muss noch gegeben sein.
Bereits bei einem eng gestrickten Ablauf erscheint eine Einstellung vor dem 1. Januar 2023 nicht mehr machbar.
Auch müsste davon ausgegangen werden, dass eine sich bewerbende Person, die sich als die als geeignetste Person für die Stelle herausstellt, aktuell noch ein Arbeitsverhältnis hat, welches nur unverzüglich gekündigt werden kann, also Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Im Übrigen hat sich die gegenwärtig (regulär bis Ende 2023-10) Angestellte bereiterklärt (mindestens noch) bis zum Datum vom Dienstbeginn einer möglichen nachfolgenden Angestellten dem StuRa in der Funktion der Stelle (Assistenz der Geschäftsführung) zur Verfügung zu stehen.
Kostenposition im Haushaltsplan
Angestellte
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anpassung AnstelleVO
Anlagen
Beschluss Schaffung mittelfristige Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2023/2024
geplanter Ablauf zur Einstellung
was | wann |
---|---|
Ausschreibung (online) | alsbald bis Einsendeschluss |
Einsendeschluss | 15.11. (Mittwoch) |
Vorstellungsgespräche | 20. bis 23.11. |
Empfehlung zur Einstellung (für den Vorstand) | bis 26.11. |
(vermutliche) Behandlung der Einstellung | 28.11. |
Information der Einzustellenden | bis 30.11. |
Aufnahme der Tätigkeit | ab 01.01.(2024) |
Änderungsanträge
verbesserte (klarere) Formulierung
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen eine Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2024 (2024-01-01 - 2024-12-31) zu schaffen und damit die Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2024 (2023-11-01 - 2024-10-31) zu ersetzen. Es soll ermöglicht werden, dass eine Ausschreibung für eine derartige (gleichwertige) Stelle zeitlich Wirkung entfalten kann, womit eine Einstellung frühestens zum 1. Januar 2024 stattfinden kann. Das bestehende Arbeitsverhältnis (das die Funktion als Assistenz der Geschäftsführung bewältigt und aktuell auf 2023-10-31 befristet ist) soll bis zum Beginn vom Arbeitsverhältnis der Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2024 bestehen bleiben können, um die Lücke zu füllen, die durch den zeitliche Versatz entsteht.
.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
3. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2023-10-17
Beschlussfähigkeit
11 (anwesende Stimmberechtigte) von 15 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 9 |
---|---|
Nein | 2 |
Enthaltung | 0 |
angenommen.
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss eine Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2024 (2024-01-01 - 2024-12-31) zu schaffen und damit die Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2024 (2023-11-01 - 2024-10-31) zu ersetzen. Es soll ermöglicht werden, dass eine Ausschreibung für eine derartige (gleichwertige) Stelle zeitlich Wirkung entfalten kann, womit eine Einstellung frühestens zum 1. Januar 2024 stattfinden kann. Das bestehende Arbeitsverhältnis (das die Funktion als Assistenz der Geschäftsführung bewältigt und aktuell auf 2023-10-31 befristet ist) soll bis zum Beginn vom Arbeitsverhältnis der Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2024 bestehen bleiben können, um die Lücke zu füllen, die durch den zeitliche Versatz entsteht.
Ausfertigung
2024-02-dd | 2024-02-dd |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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