Einberufung 1. außerordentliche Sitzung des Plenum 2023/2024 am 31.10.2023
Antrag
Antragstellerin
Präsidium
Antragsdatum
2023-10-07
Antragstext
Der StuRa möge beschließen am 31.10. eine außerordentliche Sitzung abzuhalten.
Begründung zum Antrag
Laut Geschäftsordnung finden die Sitzungen des Plenums nicht bei Lehrveranstaltungsunterbrechungen statt. Dies wäre am 31.10. (Reformationstag) der Fall. Da wir aber aktuell keinen Vorstand haben wäre es schlecht, eine große Lücke zwischen Sitzungen zu haben.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Bekundung des Verlangens
Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.
Termin
- Datum: 31.10.2023
- Zeit: 16:30 Uhr
- Ort: A105/A106
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
(Verlangen von einem) Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder (mangels eigener Bestimmung zum Verfahren, aber in Anlehnung an die Reglung gemäß § 77 Einberufung Absatz 5 der aktuellen Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags)
Behandlung
3. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2023-10-17
Ergebnis
Ja | 9 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
Beschluss
Der StuRa beschloss am 31.10. eine außerordentliche Sitzung abzuhalten.
Ausfertigung
2023-10-18
Präsidium
Patrik Lison
Unterzeichnung